Förderkatalog

Fördermittel für Eigentümer in München und Bayern

Dämmung, Fenster, Heizung, Photovoltaik, Ladepunkte oder barrierearmer Umbau: Bund, Freistaat Bayern und Landeshauptstadt München fördern viele Maßnahmen. Die Übersicht zeigt alle wichtigen Programme mit Förderhöhe, Bedingungen und Status.

Laufende Förderprogramme46Stand 29. September 2026
Bund26
Bayern und Landkreise6
Landeshauptstadt München14
Förder-TickerZuletzt geprüft: 29.09.2026Nächste Prüfung: 3. Oktober 2026
  1. BundAusblick
    Bonus für besonders ineffiziente Gebäude geplant

    Für Dämmmaßnahmen an Gebäuden mit sehr schlechter Energiebilanz ist ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent vorgesehen, wenn die Maßnahme Teil einer geförderten Energieberatung ist.

  2. BundAusblick
    Wärmepumpen: neue Förderlogik geplant

    Geplant sind 15 Prozent Grundförderung und 15 Prozent Bonus für in der EU hergestellte Geräte. Für Heizungen, die seit 1. Januar 2008 in Betrieb sind, soll es keinen Zuschuss mehr geben. Die Einzelheiten sind noch nicht veröffentlicht.

  3. BundAusblick
    KfW 458: Höchstbetrag und Bonus sinken

    Ab 1. Februar 2027 sinken der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich. Der Bonus entfällt ab 1. August 2028.

  4. München
    FKG: Richtlinie neu gefasst

    Die Landeshauptstadt München hat die Richtlinie zum Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude neu gefasst. Die technische Beratung für Wärmenetze umfasst jetzt nur noch Gebäudenetze.

  5. Bund
    EEG: neue Vergütungssätze für Solaranlagen

    Für Solaranlagen, die ab 1. August 2026 in Betrieb gehen, gelten neue Sätze für Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.

Laufende Programme je Thema
Gebäudehülle und Sanierung9
Heizung und Anlagentechnik7
Photovoltaik und Solarthermie7
Ladeinfrastruktur1
Energieberatung und Baubegleitung9
Barrierefreiheit und Einbruchschutz2
Denkmal3
Begrünung und Entsiegelung1
Erwerb und Wohneigentum4
Steuerliche Förderung3
Beendete oder ausgesetzte Programme, nach denen häufig gefragt wird, sind gekennzeichnet.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)

München stockt die Bundesförderung auf

Mit dem FKG fördert die Landeshauptstadt München Dämmung, Anlagentechnik, Wärmepumpen, Wärmenetzanschlüsse, Effizienzhaus-Sanierungen, Solarthermie, Photovoltaikberatung und Mieterstrom. Die Richtlinie gilt in der Fassung vom 28. September 2026.

Wichtige Bedingungen
  • Antrag vor der Auftragsvergabe stellen
  • Für dieselbe Maßnahme ist ein Antrag in der Bundesförderung (BEG) nötig
  • Individueller Sanierungsfahrplan mit dem Ziel Effizienzhaus 55 bis 2035
  • Energieeffizienzklasse E bis H vor der Sanierung; Maßnahme für das ganze Gebäude
  • Bund und Stadt zusammen höchstens 60 Prozent
  • Bei einer WEG stellt der Verwalter den Antrag
  • Nur im Stadtgebiet München
9 laufende Programme

Gebäudehülle und Sanierung

Dämmung, Fenster und Türen sowie Komplettsanierungen werden vom Bund gefördert. In München stockt die Stadt die Bundesförderung auf.

BEG EMBund

BEG Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle

Zuschuss für Dämmung von Wänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen sowie für neue Fenster, Außentüren und außenliegenden Sonnenschutz.

Förderung
Zuschuss 15 %, mit iSFP-Bonus 20 %; förderfähige Kosten max. 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit; mit iSFP doppelte Höchstgrenzen
Für
Eigentümer, WEG, Vermieter

Antrag vor Vorhabenbeginn; Liefer- oder Leistungsvertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung; Energieeffizienz-Experte erforderlich; Gebäude mindestens 5 Jahre alt; Mindestinvestition 300 €.

EigentümerWEGVermieter
BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (öffnet in neuem Tab)
BEG EMBund

BEG Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude

Zuschuss für Dämmung, Fenster und Türen, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze sowie Fachplanung und Baubegleitung in Gewerbe-, Büro- und anderen Nichtwohngebäuden.

Förderung
Zuschuss 15 %; förderfähige Ausgaben max. 500 € je m² Nettogrundfläche; Mindestinvestition 300 € brutto
Für
Eigentümer von Nichtwohngebäuden, etwa Gewerbe- und Büroimmobilien

Antrag vor Vorhabenbeginn; Energieeffizienz-Experte erforderlich; Bauantrag mindestens fünf Jahre alt; Heizungsoptimierung nur bis 1.000 m² beheizter Fläche. Ab voraussichtlich 1. Quartal 2027 ist ein Bonus von 5 % für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden vorgesehen.

EigentümerVermieter
BAFA: Sanierung von Nichtwohngebäuden (öffnet in neuem Tab)
KfW 358/359Bund

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Zinsgünstiger Kredit für Einzelmaßnahmen, für die bereits ein BEG-Zuschuss von KfW oder BAFA zugesagt ist.

Förderung
Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit; KfW 358 mit zusätzlichem Zinsvorteil bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 €
Für
Eigentümer, WEG, Vermieter

Zuschusszusage darf höchstens 12 Monate zurückliegen; Antrag über die Hausbank; KfW 358 nur für selbstnutzende Eigentümer.

EigentümerWEGVermieter
KfW 358/359: Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (öffnet in neuem Tab)
KfW 261Bund

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Kredit

Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.

Förderung
Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit; Tilgungszuschuss je nach Stufe 5 bis 15 % (EH 70 EE und EH 85 EE ohne Tilgungszuschuss); Worst Performing Building plus 10 Prozentpunkte; serielle Sanierung plus 5 bis 15 Prozentpunkte
Für
Privatpersonen, WEG, Vermieter, Unternehmen

Wärme- und Kälteversorgung zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder Abwärme; Energieeffizienz-Experte erforderlich; Bauantrag mindestens 5 Jahre alt; auch Effizienzhaus Denkmal.

EigentümerWEGVermieter
KfW 261: Sanierung zum Effizienzhaus (öffnet in neuem Tab)
BayModRBayern

Bayerisches Modernisierungsprogramm

Zinsgünstiges Darlehen und Zuschüsse für Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Förderung
Darlehen bis 100 % der förderfähigen Kosten, Zinsbindung 10 oder 20 Jahre; ergänzender Zuschuss bis 300 €/m² Wohnfläche, für besonders nachhaltige Vorhaben weitere bis 200 €/m²; Zuschüsse max. 25 % der Gesamtförderung
Für
Vermieter (Eigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher)

Mindestens 3 Mietwohnungen; Gebäude in der Regel mindestens 15 Jahre alt; im Schnitt mindestens 5.000 € je Wohnung; sozialverträgliche Mieterhöhung; 10 Jahre Belegungsbindung bei Neuvermietung; Antrag vor Baubeginn bei der Bewilligungsstelle (in München: Landeshauptstadt). Richtlinie gilt bis 31.12.2026.

Vermieter
BayernLabo: Bayerisches Modernisierungsprogramm (öffnet in neuem Tab)
FKG Kap. 1München

FKG Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen

Städtischer Zuschuss zusätzlich zur BEG für Dämmung, Fenster und Türen, Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Heizungsoptimierung.

Förderung
Zuschuss 5 % Grundförderung plus je 5 % für Gebäude der Klasse G oder H, für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten und für Gebiete laut Wärmeplan; max. 20 %; Kostenobergrenzen der BEG je Bauteil
Für
Privatpersonen, WEG (Antrag durch die Hausverwaltung), Vermieter, Unternehmen

Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag, Beauftragung erst nach der zweiten Portalmitteilung; BEG-Antrag für dieselbe Maßnahme und iSFP mit Zielstandard mindestens EH 55 bis 2035 nötig; Maßnahme für das ganze Gebäude; Nachweis innerhalb von 3 Jahren. Energieeffizienzklasse vor Sanierung E bis H; BEG und FKG zusammen max. 60 %.

EigentümerWEGVermieter
München: Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (öffnet in neuem Tab)
FKG Kap. 3München

FKG Sanierungsstandards – Effizienzhaus im Bestand

Städtischer Zuschuss zusätzlich zu KfW 261 für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus 55, 40 oder Denkmal.

Förderung
Zuschuss 10 % Grundförderung plus je 5 % für Klasse G oder H, Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten und Gebiet laut Wärmeplan; max. 25 %; förderfähige Kosten max. 120.000 € bzw. 150.000 € je Wohneinheit analog BEG
Für
Privatpersonen, WEG (Antrag durch die Hausverwaltung), Vermieter, Unternehmen

Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag; KfW-261-Antrag für dasselbe Vorhaben nötig; Energieeffizienzklasse vor Sanierung E bis H; BEG und FKG zusammen max. 60 %; Nachweis innerhalb von 3 Jahren.

EigentümerWEGVermieter
München: FKG-Förderung Effizienzhaus im Bestand (öffnet in neuem Tab)
FKG Kap. 4München

FKG Klimagerechte Gebäudestandards – Sanierung mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz

Städtischer Zuschuss für Komplettsanierungen, die einen Grenzwert der Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus einhalten.

Förderung
Zuschuss 15 % Grundförderung plus je 5 % für Klasse G oder H, Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten und Gebiet laut Wärmeplan; max. 30 %; förderfähige Kosten max. 150.000 € je Wohneinheit
Für
Privatpersonen, WEG (Antrag durch die Hausverwaltung), Vermieter, Unternehmen

Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag; Lebenszyklus-Bilanz nach FKG-Vorgaben; Nachweis innerhalb von 3 Jahren.

EigentümerWEGVermieter
München: FKG-Förderung klimagerechte Sanierung (öffnet in neuem Tab)
LHMMünchen

Städtisches Schallschutzfensterprogramm

Zuschuss für Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter und die Nachrüstung von Rollladenkästen in Wohnräumen an stark belasteten Straßen.

Förderung
Max. 50 % der Kosten, höchstens 3.000 € je Wohnung
Für
Eigentümer, WEG, Vermieter

Lärmsanierungswerte von 64 dB(A) am Tag und 54 dB(A) in der Nacht müssen überschritten sein; Prüfung der Adresse über das Online-Tool der Stadt.

EigentümerWEGVermieter
München: Schallschutzfensterprogramm (öffnet in neuem Tab)
7 laufende Programme

Heizung und Anlagentechnik

Für den Heizungstausch gibt es Zuschüsse der KfW, für Optimierung und Anlagentechnik Zuschüsse des BAFA. Die Bedingungen gelten seit 21.07.2026 in neuer Fassung.

BEG EMBund

BEG Einzelmaßnahmen – Anlagentechnik (außer Heizung)

Zuschuss für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

Förderung
Zuschuss 15 %, mit iSFP-Bonus 20 %; gleiche Kostenobergrenzen wie bei der Gebäudehülle
Für
Eigentümer, WEG, Vermieter

Antrag vor Vorhabenbeginn; Energieeffizienz-Experte erforderlich.

EigentümerWEGVermieter
BAFA: Anlagentechnik (außer Heizung) (öffnet in neuem Tab)
BEG EMBund

BEG Einzelmaßnahmen – Heizungsoptimierung

Zuschuss für hydraulischen Abgleich mit Einstellung der Heizkurve, Pumpentausch, Rohrdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper, Umbau von Ein- auf Zweirohrsysteme sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Förderung
Zuschuss 15 %; Staubminderung an Biomasseheizungen 50 %; iSFP-Bonus 5 % erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten bei einer Wohneinheit; förderfähige Kosten max. 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
Für
Eigentümer, WEG, Vermieter

Nur Gebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten; Wärmeerzeuger älter als 2 Jahre, fossile Anlagen höchstens 20 Jahre alt; hydraulischer Abgleich nach Verfahren B; Mindestinvestition 300 € brutto; Antrag vor Vorhabenbeginn über Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen. Der Tausch des Wärmeerzeugers selbst ist nicht Teil dieser Förderung.

EigentümerWEGVermieter
BAFA: Heizungsoptimierung für Wohngebäude (öffnet in neuem Tab)
KWKGBund

KWK-Zuschlag für Blockheizkraftwerke

Vergütung für den Strom aus hocheffizienten neuen, modernisierten oder nachgerüsteten Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, etwa einem Blockheizkraftwerk in einer größeren Wohnanlage.

Förderung
KWK-Zuschlag je Kilowattstunde nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, ausgezahlt vom Stromnetzbetreiber; grundsätzlich nur für den ins Netz eingespeisten Strom
Für
Betreiber hocheffizienter KWK-Anlagen, auch Eigentümergemeinschaften und Vermieter

Zulassung durch das BAFA nur elektronisch über das DKWKG-Antragsportal; Antrag bis 31. Dezember des Jahres nach Aufnahme des Dauerbetriebs.

WEGVermieter
BAFA: Zulassung von KWK-Anlagen (öffnet in neuem Tab)
KfW 458Bund

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Zuschuss für Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzelle oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Förderung
Zuschuss 30 % Grundförderung; für selbstgenutzte Wohneinheit zusätzlich Klimageschwindigkeitsbonus 16 % und Einkommensbonus 10 bis 40 %; zusammen max. 80 %; förderfähige Kosten max. 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
Für
Private Eigentümer, WEG (Gemeinschaftseigentum), Vermieter als Privatperson

Antrag vor Vorhabenbeginn im Portal „Meine KfW“; Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung; Bestätigung zum Antrag durch Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen; hydraulischer Abgleich Pflicht. Ab 01.02.2027 sinken Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich. GbR und Unternehmen nutzen KfW 459.

EigentümerWEGVermieter
KfW 458: Heizungsförderung für Privatpersonen (öffnet in neuem Tab)
BEG EMBund

BEG Einzelmaßnahmen – Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen

Zuschuss für ein Gebäudenetz, das mehrere Gebäude zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Wärme oder Abwärme versorgt, und für den Anschluss daran.

Förderung
Zuschuss 30 %; förderfähige Kosten max. 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
Für
Eigentümer, WEG, Vermieter, Contractoren

Energieeffizienz-Experte erforderlich; Antrag vor Vorhabenbeginn.

EigentümerWEGVermieter
BAFA: Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze (öffnet in neuem Tab)
FKG Kap. 2.2München

FKG Heizungstausch – Wärmepumpen

Städtischer Zuschuss zusätzlich zur KfW-Heizungsförderung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen.

Förderung
Zuschuss 15 %; bei Grundwasser- und Erdwärmepumpen zusätzlich 30 % auf Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze, max. zusätzlich 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
Für
Privatpersonen, WEG (Antrag durch die Hausverwaltung), Vermieter, Unternehmen

Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag, Beauftragung erst nach der zweiten Portalmitteilung; BEG-Antrag für dieselbe Maßnahme und iSFP mit Zielstandard mindestens EH 55 bis 2035 nötig; Maßnahme für das ganze Gebäude; Nachweis innerhalb von 3 Jahren. Ausgeschlossen, wenn Fernwärme vorhanden oder möglich ist und wenn für eine Wohnung Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus beantragt wird (gilt nicht für die Zusatzförderung Erd- und Grundwasserpumpen); BEG und FKG zusammen max. 60 %.

EigentümerWEGVermieter
München: FKG-Förderung für Wärmepumpen (öffnet in neuem Tab)
FKG Kap. 2.3München

FKG Heizungstausch – Anschluss an Wärmenetz oder Gebäudenetz

Städtischer Zuschuss für den Anschluss an Fernwärme oder ein Gebäudenetz sowie für Bau und Erweiterung von Gebäudenetzen.

Förderung
Zuschuss 15 %; Kostenobergrenzen der BEG
Für
Privatpersonen, WEG (Antrag durch die Hausverwaltung), Vermieter, Unternehmen

Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag, Beauftragung erst nach der zweiten Portalmitteilung; BEG-Antrag für dieselbe Maßnahme und iSFP mit Zielstandard mindestens EH 55 bis 2035 nötig; Maßnahme für das ganze Gebäude; Nachweis innerhalb von 3 Jahren. Ist SWM-Fernwärme verfügbar, wird nur der Wärmenetzanschluss gefördert; keine neuen fossilen Wärmeerzeuger im Netz.

EigentümerWEGVermieter
München: FKG-Förderung für Fernwärmeanschluss (öffnet in neuem Tab)
StMWiBayernbeendet

10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern)

Früherer Landeszuschuss für Heizungstausch und energieeffiziente Gebäude.

Förderung
Keine Förderung mehr
Für
Früher: private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern

Am 24.04.2022 eingestellt; eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen. Bayern fördert Eigentümer derzeit über Darlehen der BayernLabo.

Eigentümer
Energie-Atlas Bayern: Status 10.000-Häuser-Programm (öffnet in neuem Tab)
7 laufende Programme

Photovoltaik und Solarthermie

Solarstrom wird über die EEG-Vergütung und Kredite gefördert. München fördert Beratung, Mieterstrom und Balkonkraftwerke.

KfW 270Bund

Erneuerbare Energien – Standard

Kredit für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Solarthermie und Wärmepumpen, auch mit EEG-Einspeisung.

Förderung
Kredit; Zinssatz abhängig von Bonität und Sicherheiten
Für
Privatpersonen, WEG, Vermieter, Unternehmen

Antrag vor Vorhabenbeginn über die Hausbank.

EigentümerWEGVermieter
KfW 270: Kredit für Photovoltaik und Speicher (öffnet in neuem Tab)
EEG 2023Bund

EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen

Gesetzliche Vergütung für eingespeisten Solarstrom aus Anlagen bis 100 kW, gezahlt vom Netzbetreiber.

Förderung
Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026, Anlagen auf Gebäuden: Teileinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kW, 6,66 ct/kWh bis 40 kW, 5,44 ct/kWh bis 100 kW; Volleinspeisung 12,22 ct/kWh bis 10 kW, 10,24 ct/kWh bis 100 kW
Für
Anlagenbetreiber: Eigentümer, WEG, Vermieter

Sätze gelten für das Inbetriebnahmedatum; das EEG 2023 gilt bis 31.12.2026, eine Nachfolgeregelung ist im Gesetzgebungsverfahren.

EigentümerWEGVermieter
Bundesnetzagentur: aktuelle EEG-Fördersätze (öffnet in neuem Tab)
§ 21 Abs. 3 EEG 2023Bund

EEG-Mieterstromzuschlag

Zuschlag für Solarstrom, der direkt an Bewohner im Gebäude geliefert wird.

Förderung
Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026: 2,51 ct/kWh bis 10 kW, 2,33 ct/kWh bis 40 kW, 1,57 ct/kWh bis 1.000 kW
Für
Vermieter, WEG, Mieterstromanbieter

In München zusätzlich FKG-Förderung für Mieterstrommodelle möglich.

WEGVermieter
Bundesnetzagentur: Mieterstromzuschlag (öffnet in neuem Tab)
FKG Kap. 2.1München

FKG Heizungstausch – Solarthermische Anlagen

Städtischer Zuschuss zusätzlich zur BEG für solarthermische Anlagen.

Förderung
Zuschuss 15 %; Kostenobergrenzen der BEG
Für
Privatpersonen, WEG (Antrag durch die Hausverwaltung), Vermieter, Unternehmen

Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag, Beauftragung erst nach der zweiten Portalmitteilung; BEG-Antrag für dieselbe Maßnahme und iSFP mit Zielstandard mindestens EH 55 bis 2035 nötig; Maßnahme für das ganze Gebäude; Nachweis innerhalb von 3 Jahren. Ausgeschlossen bei Schwimmbaderwärmung, neuen fossilen Wärmeerzeugern oder verfügbarer Fernwärme.

EigentümerWEGVermieter
München: FKG-Förderung für Solarthermie (öffnet in neuem Tab)
FKG Kap. 5.1München

FKG Photovoltaikberatung

Zuschuss für eine unabhängige Beratung und Planung zu Photovoltaik, Speicher, Mieterstrom, Statik und Denkmalfragen.

Förderung
Zuschuss 60 % des Honorars, max. 3.000 € bei 1 bis 2 Wohneinheiten, max. 15.000 € ab 3 Wohneinheiten
Für
Gebäudeeigentümer, WEG, Vermieter

Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag; je Gebäude einmal; Beratungsbericht erforderlich; Beratung muss alle Wohneinheiten betrachten.

EigentümerWEGVermieter
München: FKG-Förderung Photovoltaikberatung (öffnet in neuem Tab)
FKG Kap. 5.2München

FKG Mieterstrommodelle

Zuschuss für die Umsetzung eines Mieterstrommodells oder einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung mit Solarstrom.

Förderung
200 € je kWp installierter PV-Leistung, höchstens die förderfähigen Kosten
Für
Vermieter, WEG, Gebäudeeigentümer

Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag; Anlage versorgt mehr als einen Endverbraucher; neue und bestehende PV-Anlagen.

WEGVermieter
München: FKG-Förderung für Mieterstrom (öffnet in neuem Tab)
FKG Kap. 5.3München

FKG Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke)

Zuschuss für Kauf und Installation eines steckbaren Solargeräts bis 800 Wp je Wohneinheit.

Förderung
0,40 € je Wp, max. 50 % der Kosten; Inhaber des München-Passes 95 %
Für
Bewohner mit Wohnsitz in München (Eigentümer oder Mieter); Gebäudeeigentümer bei Ausstattung mehrerer Wohneinheiten nach Abstimmung

Antrag vor Kauf; Wechselrichter max. 800 W, Module max. 2.000 Wp; keine gebrauchten Geräte.

EigentümerVermieter
München: FKG-Förderung für Balkonkraftwerke (öffnet in neuem Tab)
FKGMünchenbeendet

FKG Förderung von PV-Anlagen

Früherer städtischer Zuschuss für Photovoltaikanlagen.

Förderung
Keine Antragstellung mehr möglich
Für
Früher: Gebäudeeigentümer

Anträge waren bis 18.12.2024 möglich; die energetische Sanierungsberatung im FKG endete am 18.01.2024.

EigentümerWEGVermieter
München: frühere FKG-Fördermaßnahmen (öffnet in neuem Tab)
1 laufende Programme

Ladeinfrastruktur

Der Bund fördert seit April 2026 Ladepunkte in Mehrparteienhäusern. Für Einfamilienhäuser gibt es derzeit keine Wallbox-Förderung.

Laden im MehrparteienhausBund

Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Zuschuss für Vorverkabelung, Ladepunkte, Netzanschluss und Baumaßnahmen an Stellplätzen von Bestandsgebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.

Förderung
Je Stellplatz max. 1.300 € ohne Wallbox, max. 1.500 € mit Wallbox, max. 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt
Für
WEG und Wohnungseigentümer, private Eigentümer von Mehrparteienhäusern, Stellplatzeigentümer, KMU

Mindestens 20 % der Stellplätze und mindestens 6 Stellplätze je Gebäude; Betrieb mit Ökostrom; Auftrag erst nach Bewilligung; WEG-Beschluss bis 6 Monate nach Bewilligung; Anträge bis 10.11.2026, solange Mittel reichen; nicht für Einfamilienhäuser.

EigentümerWEGVermieter
Laden im Mehrparteienhaus: Bundesförderung für Ladepunkte (öffnet in neuem Tab)
KfW 440Bundbeendet

Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude

Früherer Zuschuss für private Wallboxen an Wohngebäuden.

Förderung
Keine Antragstellung mehr möglich
Für
Früher: Eigentümer, WEG, Vermieter

Die Produktseite ist abgeschaltet. Für Wallboxen an Ein- und Zweifamilienhäusern ist derzeit kein Bundesprogramm bekannt; Mehrparteienhäuser siehe „Laden im Mehrparteienhaus“.

EigentümerWEGVermieter
KfW 440: Programm beendet (öffnet in neuem Tab)
LHMMünchenbeendet

Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe – Ladeinfrastruktur

Früherer städtischer Zuschuss für Ladestationen und elektrische Vorrüstung auf Privatgrund.

Förderung
Keine Antragstellung mehr möglich
Für
Früher: Eigentümer, WEG, Vermieter, Unternehmen

Der Stadtrat hat das Programm zum 02.07.2025 beendet; bewilligte Anträge bleiben gültig.

EigentümerWEGVermieter
München: Status Förderung Ladeinfrastruktur (öffnet in neuem Tab)
9 laufende Programme

Energieberatung und Baubegleitung

Ein Sanierungsfahrplan erhöht die Förderung und ist in München Voraussetzung für Einzelmaßnahmen. Beratung und Baubegleitung werden bezuschusst.

EBWBund

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Zuschuss für eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen zugelassenen Energieberater.

Förderung
Zuschuss 50 % des Honorars, max. 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, max. 850 € ab drei Wohneinheiten; WEG zusätzlich 250 € für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung
Für
Eigentümer, WEG, Vermieter; Mieter und Nießbraucher mit Erlaubnis des Eigentümers

Antrag vor Beauftragung im BAFA-Portal; nur ein in der EBW geförderter iSFP zählt für den iSFP-Bonus der BEG.

EigentümerWEGVermieter
BAFA: Energieberatung für Wohngebäude (öffnet in neuem Tab)
EBNBund

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Zuschuss für ein energetisches Sanierungskonzept oder einen Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 (Modul 2); außerdem Energieaudits und Contracting-Orientierungsberatung.

Förderung
Zuschuss 50 % des Beratungshonorars: max. 850 € unter 200 m², max. 2.500 € bei 200 bis 500 m², max. 4.000 € über 500 m² Nettogrundfläche
Für
Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Kommunen und gemeinnützige Organisationen

Antrag vor Beauftragung; Verträge vor der Bewilligung nur mit aufschiebender Bedingung; der Verwendungsnachweis muss fristgerecht eingereicht werden, sonst wird der Bescheid unwirksam.

Vermieter
BAFA: Energieberatung für Nichtwohngebäude (öffnet in neuem Tab)
BEG EMBund

iSFP-Bonus in der BEG Einzelmaßnahmen

Zusätzlicher Fördersatz und höhere Kostenobergrenzen, wenn die Maßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist.

Förderung
Plus 5 Prozentpunkte; Höchstgrenze der förderfähigen Kosten 60.000 € für die erste Wohneinheit, je 30.000 € für die 2. bis 6. und je 15.000 € ab der 7. Wohneinheit
Für
Eigentümer, WEG, Vermieter

Seit 21.07.2026 erst ab förderfähigen Kosten von 30.000 € bei einer Wohneinheit (bei mehreren Wohneinheiten entsprechend höher); der Bonus gilt nur für den darüber liegenden Betrag. Gilt für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung; KfW 458 sieht keinen iSFP-Bonus vor.

EigentümerWEGVermieter
BAFA: iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen (öffnet in neuem Tab)
BEG EMBund

BEG Einzelmaßnahmen – Fachplanung und Baubegleitung

Zuschuss für energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bei geförderten Einzelmaßnahmen.

Förderung
Zuschuss 50 %; förderfähige Kosten max. 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 €
Für
Eigentümer, WEG, Vermieter

Nur zusammen mit einer geförderten Maßnahme an Gebäudehülle, Anlagentechnik, Gebäudenetz oder Heizungsoptimierung.

EigentümerWEGVermieter
BAFA: Fachplanung und Baubegleitung (öffnet in neuem Tab)
KfW 261Bund

Baubegleitung bei der Sanierung zum Effizienzhaus

Zusätzlicher Kredit mit Tilgungszuschuss für Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten.

Förderung
Tilgungszuschuss 50 %; Ein- und Zweifamilienhaus bis 10.000 € Kredit und bis 5.000 € Zuschuss; Eigentumswohnung und Mehrfamilienhaus bis 4.000 € Kredit je Wohneinheit (max. 40.000 €) und bis 2.000 € Zuschuss je Wohneinheit (max. 20.000 €)
Für
Privatpersonen, WEG, Vermieter

Nur zusammen mit einem Effizienzhaus-Vorhaben nach KfW 261.

EigentümerWEGVermieter
KfW 261: Konditionen zur Baubegleitung (öffnet in neuem Tab)
FKG Kap. 6München

FKG Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze

Zuschuss für technische und juristische Erstberatung zu einer gemeinsamen Wärmeversorgung mehrerer Wohngebäude verschiedener Eigentümer.

Förderung
Zuschuss 50 % des Honorars, max. 25.000 € bei gleichzeitiger technischer und juristischer Beratung, sonst max. 12.500 € je Baustein
Für
Interessengemeinschaften von Gebäudeeigentümern, auch WEG

Seit 28.09.2026 technische Beratung nur noch für Gebäudenetze; juristische Beratung weiter für Gebäude- und Wärmenetze; keine fossilen Varianten.

EigentümerWEGVermieter
München: FKG-Beratung zu Wärmenetzen (öffnet in neuem Tab)
FKG BonusMünchen

FKG Bonus Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Städtischer Zuschuss zur Baubegleitung, wenn eine FKG-Hauptmaßnahme gefördert wird.

Förderung
Bei Einzelmaßnahmen 20 % des Honorars, max. 1.000 € (Ein- und Zweifamilienhaus) oder 400 € je Wohneinheit bis 4.000 €; beim Effizienzhaus max. 2.000 € oder 800 € je Wohneinheit bis 8.000 €; bei klimagerechter Sanierung 50 %, max. 5.000 € bzw. 20.000 €
Für
Antragsteller einer FKG-Hauptmaßnahme

Bei BEG-gekoppelten Maßnahmen nur, wenn die Baubegleitung auch in der BEG gefördert wird.

EigentümerWEGVermieter
München: FKG-Richtlinie mit allen Boni (öffnet in neuem Tab)
LHMMünchen

Beratung im Bauzentrum München

Produktneutrale Beratung zu Sanieren, Bauen und Energie durch Fachleute des Bauzentrums im Referat für Klima- und Umweltschutz.

Förderung
Kurzberatung bis 30 Minuten kostenfrei; Vor-Ort-Check 90 bis 180 € für Privatpersonen
Für
Eigentümer, WEG, Vermieter, Mieter

Termine für die kostenfreie Beratung nur telefonisch; keine Planungsleistungen.

EigentümerWEGVermieter
München: kostenfreie Beratung im Bauzentrum (öffnet in neuem Tab)
KLIMA³ / Verbraucherzentrale BayernLandkreis

Energieberatung der Klima- und Energieagentur KLIMA³ mit der Verbraucherzentrale

Anbieterunabhängige Energieberatung für die Landkreise Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg an Stützpunkten, per Telefon oder vor Ort.

Förderung
Beratung (45 Minuten) an den Stützpunkten kostenfrei; Vor-Ort-Beratung mit Eigenanteil 40 €, für einkommensschwache Haushalte kostenfrei; in der Stadt Fürstenfeldbruck übernimmt die Stadt den Eigenanteil
Für
Eigentümer, WEG, Vermieter, Mieter

Stützpunkte unter anderem in Germering, Gröbenzell, Türkenfeld, Kaufering und Landsberg; spezielles Vor-Ort-Angebot für WEG; Termine über 08193 31239-11 oder 0800 809 802 400.

EigentümerWEGVermieter
KLIMA³: Energieberatung für Bürger (öffnet in neuem Tab)
2 laufende Programme

Barrierefreiheit und Einbruchschutz

Umbauten für ein Leben ohne Barrieren und Maßnahmen gegen Einbruch werden über Kredite gefördert. Der Zuschuss der KfW ist derzeit ausgesetzt.

KfW 159Bund

Altersgerecht Umbauen – Kredit

Zinsgünstiger Kredit für den Abbau von Barrieren und für Einbruchschutz in Haus oder Wohnung, auch für den Kauf umgebauten Wohnraums.

Förderung
Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit
Für
Eigentümer, Mieter, WEG, Vermieter und Wohnungsunternehmen, unabhängig vom Alter

Antrag vor Vorhabenbeginn über die Hausbank.

EigentümerWEGVermieter
KfW 159: Altersgerecht Umbauen (öffnet in neuem Tab)
Freistaat BayernBayern

Leistungsfreies Baudarlehen für behindertengerechte Wohnungen

Darlehen für den behindertengerechten Umbau einer Eigentums- oder Mietwohnung, zum Beispiel Treppenlift, Bad oder Rampe.

Förderung
Darlehen bis 10.000 €; nach mindestens fünf Jahren zweckentsprechender Nutzung weder Rückzahlung noch Zinsen; einmalig 1 % Verwaltungskostenbeitrag
Für
Haushalte mit einer schwerbehinderten Person (GdB ab 50), Eigentümer oder Mieter

Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG; Antrag in der Regel vor Baubeginn; in München bei der Landeshauptstadt, sonst beim Landratsamt.

EigentümerVermieter
München: Baudarlehen für behindertengerechte Wohnungen (öffnet in neuem Tab)
KfW 455-BBundausgesetzt

Barrierereduzierung – Investitionszuschuss

Zuschuss für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren.

Förderung
Derzeit keine Antragstellung möglich; Bundesmittel ausgeschöpft
Für
Privatpersonen

Neue Anträge erst, wenn 2027 wieder Bundesmittel bereitstehen; bis dahin bleibt der Kredit KfW 159.

EigentümerVermieter
KfW 455-B: Status des Zuschusses (öffnet in neuem Tab)
3 laufende Programme

Denkmal

Für Baudenkmäler gibt es Zuschüsse des Freistaats und steuerliche Abschreibungen. Maßnahmen sind vorher mit der Denkmalbehörde abzustimmen.

§ 7i, § 10f EStGBund

Steuerliche Förderung für Baudenkmale

Erhöhte Abschreibung oder Sonderausgabenabzug für Baumaßnahmen, die zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals erforderlich sind.

Förderung
Vermieter: 8 Jahre je bis 9 %, danach 4 Jahre je bis 7 % der Herstellungskosten; Selbstnutzer: 10 Jahre je bis 9 % wie Sonderausgaben
Für
Vermieter, Selbstnutzer

Maßnahme vorher mit der Denkmalbehörde abstimmen; Bescheinigung der zuständigen Landesstelle erforderlich; nur soweit Kosten nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt sind.

EigentümerVermieter
§ 7i EStG im Wortlaut (öffnet in neuem Tab)
BLfDBayern

Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege

Zuschuss für Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Baudenkmälern in nichtstaatlichem Eigentum.

Förderung
Zuschuss nach Ermessen und Haushaltslage; denkmalbedingte Mehrkosten müssen bei Privatpersonen über 5.000 € liegen
Für
Eigentümer, Besitzer und sonstige Bauunterhaltspflichtige eines Baudenkmals

Kein Rechtsanspruch; Maßnahme vor Beginn mit Unterer Denkmalschutzbehörde und Landesamt abstimmen; Antrag über die Untere Denkmalschutzbehörde; Genehmigungen müssen vorliegen.

EigentümerWEGVermieter
BLfD: Zuschüsse bei Baudenkmälern (öffnet in neuem Tab)
Art. 21 BayDSchGBayern

Bayerischer Entschädigungsfonds

Zuschuss oder Darlehen für umfangreiche Maßnahmen an bedeutenden, akut gefährdeten Denkmälern, wenn dem Eigentümer die vollen Kosten nicht zumutbar sind.

Förderung
Art und Höhe nach individueller Zumutbarkeitsprüfung; Fonds derzeit 32 Mio. € jährlich
Für
Denkmaleigentümer

Antrag über die Untere Denkmalschutzbehörde; Auswahl über eine Planungsliste des Landesamts.

EigentümerWEGVermieter
BLfD: Entschädigungsfonds (öffnet in neuem Tab)
1 laufende Programme

Begrünung und Entsiegelung

München bezuschusst begrünte Höfe, Dächer und Fassaden sowie entsiegelte Flächen.

LHMMünchen

Förderprogramm Begrünung

Zuschuss für die Begrünung von Innenhöfen, Vorgärten, Dächern und Fassaden sowie für die Entsiegelung von Flächen.

Förderung
Innenhof, Vorgarten, intensives Gründach 50 %, max. 100 €/m²; extensives Gründach 50 %, max. 25 €/m²; bodengebundene Fassadenbegrünung 50 % (zum Straßenraum 100 % der Pflanzkosten); Entsiegelung 30 %, max. 40 €/m²
Für
Grundstückseigentümer, WEG, Vermieter

Freiwillige Maßnahme ohne andere Förderung; mindestens 4 Wohneinheiten (Dachbegrünung unabhängig davon); Kontakt vor Baubeginn; Bestand mindestens 10 Jahre; bei WEG Beschluss der Eigentümerversammlung. Richtlinie Stand 2023.

EigentümerWEGVermieter
München: Förderprogramm Begrünung (öffnet in neuem Tab)
4 laufende Programme

Erwerb und Wohneigentum

Bund und Freistaat fördern den Kauf oder Bau selbstgenutzten Wohneigentums mit zinsgünstigen Krediten.

KfW 308Bund

Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb

Zinsgünstiger Kredit für Familien, die ein energetisch schwaches Bestandsgebäude oder eine Bestandswohnung kaufen und danach sanieren.

Förderung
Kredit 140.000 € (1 Kind), 160.000 € (2 Kinder), 180.000 € (ab 3 Kindern)
Für
Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, Selbstnutzer

Energieausweis Klasse F, G oder H; Haushaltseinkommen max. 90.000 € bei einem Kind plus 10.000 € je weiterem Kind; Sanierung mindestens auf Effizienzhaus 85 EE oder über Einzelmaßnahmen; einzige Wohnimmobilie.

Eigentümer
KfW 308: Jung kauft Alt (öffnet in neuem Tab)
KfW 124Bund

Wohneigentumsprogramm

Zinsgünstiger Kredit für Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einschließlich Nebenkosten.

Förderung
Kredit bis 100.000 € je Vorhaben
Für
Privatpersonen, die selbst einziehen

Nicht für vermietete Flächen, Ferienwohnungen oder begonnene Vorhaben.

Eigentümer
KfW 124: Wohneigentumsprogramm (öffnet in neuem Tab)
KfW 297/298Bund

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Zinsgünstiger Kredit für Neubau oder Erstkauf eines Effizienzhauses 55 oder 40 ohne Öl- und Gasheizung.

Förderung
Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit
Für
Selbstnutzer, Vermieter, Unternehmen

Energieeffizienz-Experte erforderlich; nur für Neubau und Ersterwerb.

EigentümerVermieter
KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau (öffnet in neuem Tab)
BayernLaboBayern

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum

Zinsverbilligtes Darlehen und Kinderzuschuss für Bau, Kauf, Erweiterung oder Umbau von selbstgenutztem Wohnraum.

Förderung
Darlehen bis ein Drittel der Gesamtkosten, mindestens 15.000 €; Zins 2,65 % (10 Jahre) oder 2,95 % (15 Jahre), Stand 01.05.2026; Kinderzuschuss 5.000 € je Kind
Für
Haushalte innerhalb der Einkommensgrenze, Selbstnutzer

Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG (z. B. 43.200 € für zwei Personen, zuzüglich 10.700 € je weiterer Person und 3.200 € je Kind); Antrag vor Baubeginn oder Kaufvertrag beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt; Zinssatz freibleibend.

Eigentümer
BayernLabo: Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (öffnet in neuem Tab)
3 laufende Programme

Steuerliche Förderung

Selbstnutzer können energetische Maßnahmen und Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Für Sanierungsgebiete gelten erhöhte Abschreibungen.

§ 35c EStGBund

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Abzug von der Einkommensteuer für Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungstausch, Heizungsoptimierung und digitale Systeme am selbstgenutzten Gebäude.

Förderung
20 % der Aufwendungen über drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), max. 40.000 € je Objekt; Kosten des Energieberaters für Baubegleitung zu 50 %
Für
Selbstnutzende Eigentümer, auch von Eigentumswohnungen

Gebäude älter als 10 Jahre; Ausführung durch Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung; nicht zusätzlich zu Zuschuss oder Förderkredit für dieselbe Maßnahme; Maßnahme muss vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein (§ 52 Abs. 35a EStG).

Eigentümer
§ 35c EStG im Wortlaut (öffnet in neuem Tab)
§ 35a Abs. 3 EStGBund

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Abzug von der Einkommensteuer für Arbeitskosten bei Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im eigenen Haushalt.

Förderung
20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr
Für
Selbstnutzende Eigentümer und Mieter

Rechnung und Überweisung erforderlich; nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen mit Zuschuss oder zinsverbilligtem Darlehen; nicht neben § 35c für dieselbe Maßnahme; nicht für Vermietungskosten (§ 35a Abs. 5 EStG).

Eigentümer
§ 35a EStG im Wortlaut (öffnet in neuem Tab)
§ 7h, § 10f EStGBund

Erhöhte Absetzungen in Sanierungsgebieten

Erhöhte Abschreibung für Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten.

Förderung
Vermieter: 8 Jahre je bis 9 %, danach 4 Jahre je bis 7 % der Herstellungskosten; Selbstnutzer: 10 Jahre je bis 9 % wie Sonderausgaben
Für
Vermieter, Selbstnutzer

Bescheinigung der Gemeinde erforderlich; nur soweit Kosten nicht durch Zuschüsse aus Sanierungsmitteln gedeckt sind.

EigentümerVermieter
§ 7h EStG im Wortlaut (öffnet in neuem Tab)
Förderung mit LIKKA

Wir beraten Sie zu Förderung und Sanierung

Förderprogramme ändern sich laufend, und die Reihenfolge entscheidet: Wer den Antrag zu spät stellt, geht leer aus. Wir prüfen, welche Programme für Ihr Gebäude in Frage kommen, stimmen Energieberatung, Beschlüsse und Anträge aufeinander ab und begleiten die Maßnahme bis zur Auszahlung.

  • Passende Programme von Bund, Freistaat und Stadt
  • Energieberatung und Sanierungsfahrplan koordiniert
  • Beschlussvorlagen für die Eigentümerversammlung
  • Anträge rechtzeitig vor der Auftragsvergabe
  • Verwendungsnachweis und Auszahlung

Stand: 29. September 2026. Förderbedingungen ändern sich häufig; maßgeblich sind die Richtlinien und Merkblätter der Förderstellen. Bei der Heizungsförderung der KfW sinken Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus ab 1. Februar 2027 halbjährlich. Allgemeine Informationen, keine Förder- oder Rechtsberatung.

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