Fördermittel für Eigentümer in München und Bayern
Dämmung, Fenster, Heizung, Photovoltaik, Ladepunkte oder barrierearmer Umbau: Bund, Freistaat Bayern und Landeshauptstadt München fördern viele Maßnahmen. Die Übersicht zeigt alle wichtigen Programme mit Förderhöhe, Bedingungen und Status.
- BundAusblickBonus für besonders ineffiziente Gebäude geplant
Für Dämmmaßnahmen an Gebäuden mit sehr schlechter Energiebilanz ist ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent vorgesehen, wenn die Maßnahme Teil einer geförderten Energieberatung ist.
- BundAusblickWärmepumpen: neue Förderlogik geplant
Geplant sind 15 Prozent Grundförderung und 15 Prozent Bonus für in der EU hergestellte Geräte. Für Heizungen, die seit 1. Januar 2008 in Betrieb sind, soll es keinen Zuschuss mehr geben. Die Einzelheiten sind noch nicht veröffentlicht.
- BundAusblickKfW 458: Höchstbetrag und Bonus sinken
Ab 1. Februar 2027 sinken der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich. Der Bonus entfällt ab 1. August 2028.
- MünchenFKG: Richtlinie neu gefasst
Die Landeshauptstadt München hat die Richtlinie zum Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude neu gefasst. Die technische Beratung für Wärmenetze umfasst jetzt nur noch Gebäudenetze.
- BundEEG: neue Vergütungssätze für Solaranlagen
Für Solaranlagen, die ab 1. August 2026 in Betrieb gehen, gelten neue Sätze für Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.
- BundAus dem GEG wird das Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudeenergiegesetz wurde geändert und heißt seit 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Die neue FKG-Richtlinie nimmt bereits darauf Bezug.
- BundBundesförderung: neue Konditionen für Einzelmaßnahmen
Für Anträge ab 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen. Bei der KfW-Heizungsförderung 458 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro. Der iSFP-Bonus gilt nur noch für den Teil der förderfähigen Kosten über 30.000 Euro. Für KfW 261 sind mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme nötig.
- BayernBayerisches Zinsverbilligungsprogramm: neue Zinssätze
Für selbst genutztes Wohneigentum gelten 2,65 Prozent bei 10 Jahren und 2,95 Prozent bei 15 Jahren Zinsbindung.
- BundNeu: Förderung für Ladepunkte im Mehrparteienhaus
Der Bund fördert Ladepunkte in Häusern mit mindestens drei Wohnungen mit bis zu 2.000 Euro je Stellplatz. Anträge sind bis 10. November 2026 möglich.
München stockt die Bundesförderung auf
Mit dem FKG fördert die Landeshauptstadt München Dämmung, Anlagentechnik, Wärmepumpen, Wärmenetzanschlüsse, Effizienzhaus-Sanierungen, Solarthermie, Photovoltaikberatung und Mieterstrom. Die Richtlinie gilt in der Fassung vom 28. September 2026.
- Antrag vor der Auftragsvergabe stellen
- Für dieselbe Maßnahme ist ein Antrag in der Bundesförderung (BEG) nötig
- Individueller Sanierungsfahrplan mit dem Ziel Effizienzhaus 55 bis 2035
- Energieeffizienzklasse E bis H vor der Sanierung; Maßnahme für das ganze Gebäude
- Bund und Stadt zusammen höchstens 60 Prozent
- Bei einer WEG stellt der Verwalter den Antrag
- Nur im Stadtgebiet München
Gebäudehülle und Sanierung
Dämmung, Fenster und Türen sowie Komplettsanierungen werden vom Bund gefördert. In München stockt die Stadt die Bundesförderung auf.
BEG Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle
Zuschuss für Dämmung von Wänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen sowie für neue Fenster, Außentüren und außenliegenden Sonnenschutz.
- Förderung
- Zuschuss 15 %, mit iSFP-Bonus 20 %; förderfähige Kosten max. 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit; mit iSFP doppelte Höchstgrenzen
- Für
- Eigentümer, WEG, Vermieter
Antrag vor Vorhabenbeginn; Liefer- oder Leistungsvertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung; Energieeffizienz-Experte erforderlich; Gebäude mindestens 5 Jahre alt; Mindestinvestition 300 €.
BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (öffnet in neuem Tab)BEG Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude
Zuschuss für Dämmung, Fenster und Türen, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze sowie Fachplanung und Baubegleitung in Gewerbe-, Büro- und anderen Nichtwohngebäuden.
- Förderung
- Zuschuss 15 %; förderfähige Ausgaben max. 500 € je m² Nettogrundfläche; Mindestinvestition 300 € brutto
- Für
- Eigentümer von Nichtwohngebäuden, etwa Gewerbe- und Büroimmobilien
Antrag vor Vorhabenbeginn; Energieeffizienz-Experte erforderlich; Bauantrag mindestens fünf Jahre alt; Heizungsoptimierung nur bis 1.000 m² beheizter Fläche. Ab voraussichtlich 1. Quartal 2027 ist ein Bonus von 5 % für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden vorgesehen.
BAFA: Sanierung von Nichtwohngebäuden (öffnet in neuem Tab)Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Zinsgünstiger Kredit für Einzelmaßnahmen, für die bereits ein BEG-Zuschuss von KfW oder BAFA zugesagt ist.
- Förderung
- Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit; KfW 358 mit zusätzlichem Zinsvorteil bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 €
- Für
- Eigentümer, WEG, Vermieter
Zuschusszusage darf höchstens 12 Monate zurückliegen; Antrag über die Hausbank; KfW 358 nur für selbstnutzende Eigentümer.
KfW 358/359: Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (öffnet in neuem Tab)Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Kredit
Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.
- Förderung
- Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit; Tilgungszuschuss je nach Stufe 5 bis 15 % (EH 70 EE und EH 85 EE ohne Tilgungszuschuss); Worst Performing Building plus 10 Prozentpunkte; serielle Sanierung plus 5 bis 15 Prozentpunkte
- Für
- Privatpersonen, WEG, Vermieter, Unternehmen
Wärme- und Kälteversorgung zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder Abwärme; Energieeffizienz-Experte erforderlich; Bauantrag mindestens 5 Jahre alt; auch Effizienzhaus Denkmal.
KfW 261: Sanierung zum Effizienzhaus (öffnet in neuem Tab)Bayerisches Modernisierungsprogramm
Zinsgünstiges Darlehen und Zuschüsse für Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.
- Förderung
- Darlehen bis 100 % der förderfähigen Kosten, Zinsbindung 10 oder 20 Jahre; ergänzender Zuschuss bis 300 €/m² Wohnfläche, für besonders nachhaltige Vorhaben weitere bis 200 €/m²; Zuschüsse max. 25 % der Gesamtförderung
- Für
- Vermieter (Eigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher)
Mindestens 3 Mietwohnungen; Gebäude in der Regel mindestens 15 Jahre alt; im Schnitt mindestens 5.000 € je Wohnung; sozialverträgliche Mieterhöhung; 10 Jahre Belegungsbindung bei Neuvermietung; Antrag vor Baubeginn bei der Bewilligungsstelle (in München: Landeshauptstadt). Richtlinie gilt bis 31.12.2026.
BayernLabo: Bayerisches Modernisierungsprogramm (öffnet in neuem Tab)FKG Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen
Städtischer Zuschuss zusätzlich zur BEG für Dämmung, Fenster und Türen, Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Heizungsoptimierung.
- Förderung
- Zuschuss 5 % Grundförderung plus je 5 % für Gebäude der Klasse G oder H, für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten und für Gebiete laut Wärmeplan; max. 20 %; Kostenobergrenzen der BEG je Bauteil
- Für
- Privatpersonen, WEG (Antrag durch die Hausverwaltung), Vermieter, Unternehmen
Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag, Beauftragung erst nach der zweiten Portalmitteilung; BEG-Antrag für dieselbe Maßnahme und iSFP mit Zielstandard mindestens EH 55 bis 2035 nötig; Maßnahme für das ganze Gebäude; Nachweis innerhalb von 3 Jahren. Energieeffizienzklasse vor Sanierung E bis H; BEG und FKG zusammen max. 60 %.
München: Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (öffnet in neuem Tab)FKG Sanierungsstandards – Effizienzhaus im Bestand
Städtischer Zuschuss zusätzlich zu KfW 261 für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus 55, 40 oder Denkmal.
- Förderung
- Zuschuss 10 % Grundförderung plus je 5 % für Klasse G oder H, Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten und Gebiet laut Wärmeplan; max. 25 %; förderfähige Kosten max. 120.000 € bzw. 150.000 € je Wohneinheit analog BEG
- Für
- Privatpersonen, WEG (Antrag durch die Hausverwaltung), Vermieter, Unternehmen
Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag; KfW-261-Antrag für dasselbe Vorhaben nötig; Energieeffizienzklasse vor Sanierung E bis H; BEG und FKG zusammen max. 60 %; Nachweis innerhalb von 3 Jahren.
München: FKG-Förderung Effizienzhaus im Bestand (öffnet in neuem Tab)FKG Klimagerechte Gebäudestandards – Sanierung mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz
Städtischer Zuschuss für Komplettsanierungen, die einen Grenzwert der Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus einhalten.
- Förderung
- Zuschuss 15 % Grundförderung plus je 5 % für Klasse G oder H, Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten und Gebiet laut Wärmeplan; max. 30 %; förderfähige Kosten max. 150.000 € je Wohneinheit
- Für
- Privatpersonen, WEG (Antrag durch die Hausverwaltung), Vermieter, Unternehmen
Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag; Lebenszyklus-Bilanz nach FKG-Vorgaben; Nachweis innerhalb von 3 Jahren.
München: FKG-Förderung klimagerechte Sanierung (öffnet in neuem Tab)Städtisches Schallschutzfensterprogramm
Zuschuss für Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter und die Nachrüstung von Rollladenkästen in Wohnräumen an stark belasteten Straßen.
- Förderung
- Max. 50 % der Kosten, höchstens 3.000 € je Wohnung
- Für
- Eigentümer, WEG, Vermieter
Lärmsanierungswerte von 64 dB(A) am Tag und 54 dB(A) in der Nacht müssen überschritten sein; Prüfung der Adresse über das Online-Tool der Stadt.
München: Schallschutzfensterprogramm (öffnet in neuem Tab)Heizung und Anlagentechnik
Für den Heizungstausch gibt es Zuschüsse der KfW, für Optimierung und Anlagentechnik Zuschüsse des BAFA. Die Bedingungen gelten seit 21.07.2026 in neuer Fassung.
BEG Einzelmaßnahmen – Anlagentechnik (außer Heizung)
Zuschuss für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.
- Förderung
- Zuschuss 15 %, mit iSFP-Bonus 20 %; gleiche Kostenobergrenzen wie bei der Gebäudehülle
- Für
- Eigentümer, WEG, Vermieter
Antrag vor Vorhabenbeginn; Energieeffizienz-Experte erforderlich.
BAFA: Anlagentechnik (außer Heizung) (öffnet in neuem Tab)BEG Einzelmaßnahmen – Heizungsoptimierung
Zuschuss für hydraulischen Abgleich mit Einstellung der Heizkurve, Pumpentausch, Rohrdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper, Umbau von Ein- auf Zweirohrsysteme sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
- Förderung
- Zuschuss 15 %; Staubminderung an Biomasseheizungen 50 %; iSFP-Bonus 5 % erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten bei einer Wohneinheit; förderfähige Kosten max. 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
- Für
- Eigentümer, WEG, Vermieter
Nur Gebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten; Wärmeerzeuger älter als 2 Jahre, fossile Anlagen höchstens 20 Jahre alt; hydraulischer Abgleich nach Verfahren B; Mindestinvestition 300 € brutto; Antrag vor Vorhabenbeginn über Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen. Der Tausch des Wärmeerzeugers selbst ist nicht Teil dieser Förderung.
BAFA: Heizungsoptimierung für Wohngebäude (öffnet in neuem Tab)KWK-Zuschlag für Blockheizkraftwerke
Vergütung für den Strom aus hocheffizienten neuen, modernisierten oder nachgerüsteten Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, etwa einem Blockheizkraftwerk in einer größeren Wohnanlage.
- Förderung
- KWK-Zuschlag je Kilowattstunde nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, ausgezahlt vom Stromnetzbetreiber; grundsätzlich nur für den ins Netz eingespeisten Strom
- Für
- Betreiber hocheffizienter KWK-Anlagen, auch Eigentümergemeinschaften und Vermieter
Zulassung durch das BAFA nur elektronisch über das DKWKG-Antragsportal; Antrag bis 31. Dezember des Jahres nach Aufnahme des Dauerbetriebs.
BAFA: Zulassung von KWK-Anlagen (öffnet in neuem Tab)Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Zuschuss für Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzelle oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
- Förderung
- Zuschuss 30 % Grundförderung; für selbstgenutzte Wohneinheit zusätzlich Klimageschwindigkeitsbonus 16 % und Einkommensbonus 10 bis 40 %; zusammen max. 80 %; förderfähige Kosten max. 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
- Für
- Private Eigentümer, WEG (Gemeinschaftseigentum), Vermieter als Privatperson
Antrag vor Vorhabenbeginn im Portal „Meine KfW“; Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung; Bestätigung zum Antrag durch Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen; hydraulischer Abgleich Pflicht. Ab 01.02.2027 sinken Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich. GbR und Unternehmen nutzen KfW 459.
KfW 458: Heizungsförderung für Privatpersonen (öffnet in neuem Tab)BEG Einzelmaßnahmen – Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen
Zuschuss für ein Gebäudenetz, das mehrere Gebäude zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Wärme oder Abwärme versorgt, und für den Anschluss daran.
- Förderung
- Zuschuss 30 %; förderfähige Kosten max. 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
- Für
- Eigentümer, WEG, Vermieter, Contractoren
Energieeffizienz-Experte erforderlich; Antrag vor Vorhabenbeginn.
BAFA: Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze (öffnet in neuem Tab)FKG Heizungstausch – Wärmepumpen
Städtischer Zuschuss zusätzlich zur KfW-Heizungsförderung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen.
- Förderung
- Zuschuss 15 %; bei Grundwasser- und Erdwärmepumpen zusätzlich 30 % auf Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze, max. zusätzlich 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
- Für
- Privatpersonen, WEG (Antrag durch die Hausverwaltung), Vermieter, Unternehmen
Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag, Beauftragung erst nach der zweiten Portalmitteilung; BEG-Antrag für dieselbe Maßnahme und iSFP mit Zielstandard mindestens EH 55 bis 2035 nötig; Maßnahme für das ganze Gebäude; Nachweis innerhalb von 3 Jahren. Ausgeschlossen, wenn Fernwärme vorhanden oder möglich ist und wenn für eine Wohnung Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus beantragt wird (gilt nicht für die Zusatzförderung Erd- und Grundwasserpumpen); BEG und FKG zusammen max. 60 %.
München: FKG-Förderung für Wärmepumpen (öffnet in neuem Tab)FKG Heizungstausch – Anschluss an Wärmenetz oder Gebäudenetz
Städtischer Zuschuss für den Anschluss an Fernwärme oder ein Gebäudenetz sowie für Bau und Erweiterung von Gebäudenetzen.
- Förderung
- Zuschuss 15 %; Kostenobergrenzen der BEG
- Für
- Privatpersonen, WEG (Antrag durch die Hausverwaltung), Vermieter, Unternehmen
Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag, Beauftragung erst nach der zweiten Portalmitteilung; BEG-Antrag für dieselbe Maßnahme und iSFP mit Zielstandard mindestens EH 55 bis 2035 nötig; Maßnahme für das ganze Gebäude; Nachweis innerhalb von 3 Jahren. Ist SWM-Fernwärme verfügbar, wird nur der Wärmenetzanschluss gefördert; keine neuen fossilen Wärmeerzeuger im Netz.
München: FKG-Förderung für Fernwärmeanschluss (öffnet in neuem Tab)10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern)
Früherer Landeszuschuss für Heizungstausch und energieeffiziente Gebäude.
- Förderung
- Keine Förderung mehr
- Für
- Früher: private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
Am 24.04.2022 eingestellt; eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen. Bayern fördert Eigentümer derzeit über Darlehen der BayernLabo.
Energie-Atlas Bayern: Status 10.000-Häuser-Programm (öffnet in neuem Tab)Photovoltaik und Solarthermie
Solarstrom wird über die EEG-Vergütung und Kredite gefördert. München fördert Beratung, Mieterstrom und Balkonkraftwerke.
Erneuerbare Energien – Standard
Kredit für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Solarthermie und Wärmepumpen, auch mit EEG-Einspeisung.
- Förderung
- Kredit; Zinssatz abhängig von Bonität und Sicherheiten
- Für
- Privatpersonen, WEG, Vermieter, Unternehmen
Antrag vor Vorhabenbeginn über die Hausbank.
KfW 270: Kredit für Photovoltaik und Speicher (öffnet in neuem Tab)EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen
Gesetzliche Vergütung für eingespeisten Solarstrom aus Anlagen bis 100 kW, gezahlt vom Netzbetreiber.
- Förderung
- Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026, Anlagen auf Gebäuden: Teileinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kW, 6,66 ct/kWh bis 40 kW, 5,44 ct/kWh bis 100 kW; Volleinspeisung 12,22 ct/kWh bis 10 kW, 10,24 ct/kWh bis 100 kW
- Für
- Anlagenbetreiber: Eigentümer, WEG, Vermieter
Sätze gelten für das Inbetriebnahmedatum; das EEG 2023 gilt bis 31.12.2026, eine Nachfolgeregelung ist im Gesetzgebungsverfahren.
Bundesnetzagentur: aktuelle EEG-Fördersätze (öffnet in neuem Tab)EEG-Mieterstromzuschlag
Zuschlag für Solarstrom, der direkt an Bewohner im Gebäude geliefert wird.
- Förderung
- Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026: 2,51 ct/kWh bis 10 kW, 2,33 ct/kWh bis 40 kW, 1,57 ct/kWh bis 1.000 kW
- Für
- Vermieter, WEG, Mieterstromanbieter
In München zusätzlich FKG-Förderung für Mieterstrommodelle möglich.
Bundesnetzagentur: Mieterstromzuschlag (öffnet in neuem Tab)FKG Heizungstausch – Solarthermische Anlagen
Städtischer Zuschuss zusätzlich zur BEG für solarthermische Anlagen.
- Förderung
- Zuschuss 15 %; Kostenobergrenzen der BEG
- Für
- Privatpersonen, WEG (Antrag durch die Hausverwaltung), Vermieter, Unternehmen
Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag, Beauftragung erst nach der zweiten Portalmitteilung; BEG-Antrag für dieselbe Maßnahme und iSFP mit Zielstandard mindestens EH 55 bis 2035 nötig; Maßnahme für das ganze Gebäude; Nachweis innerhalb von 3 Jahren. Ausgeschlossen bei Schwimmbaderwärmung, neuen fossilen Wärmeerzeugern oder verfügbarer Fernwärme.
München: FKG-Förderung für Solarthermie (öffnet in neuem Tab)FKG Photovoltaikberatung
Zuschuss für eine unabhängige Beratung und Planung zu Photovoltaik, Speicher, Mieterstrom, Statik und Denkmalfragen.
- Förderung
- Zuschuss 60 % des Honorars, max. 3.000 € bei 1 bis 2 Wohneinheiten, max. 15.000 € ab 3 Wohneinheiten
- Für
- Gebäudeeigentümer, WEG, Vermieter
Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag; je Gebäude einmal; Beratungsbericht erforderlich; Beratung muss alle Wohneinheiten betrachten.
München: FKG-Förderung Photovoltaikberatung (öffnet in neuem Tab)FKG Mieterstrommodelle
Zuschuss für die Umsetzung eines Mieterstrommodells oder einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung mit Solarstrom.
- Förderung
- 200 € je kWp installierter PV-Leistung, höchstens die förderfähigen Kosten
- Für
- Vermieter, WEG, Gebäudeeigentümer
Nur Stadtgebiet München; Antrag vor Auftrag; Anlage versorgt mehr als einen Endverbraucher; neue und bestehende PV-Anlagen.
München: FKG-Förderung für Mieterstrom (öffnet in neuem Tab)FKG Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke)
Zuschuss für Kauf und Installation eines steckbaren Solargeräts bis 800 Wp je Wohneinheit.
- Förderung
- 0,40 € je Wp, max. 50 % der Kosten; Inhaber des München-Passes 95 %
- Für
- Bewohner mit Wohnsitz in München (Eigentümer oder Mieter); Gebäudeeigentümer bei Ausstattung mehrerer Wohneinheiten nach Abstimmung
Antrag vor Kauf; Wechselrichter max. 800 W, Module max. 2.000 Wp; keine gebrauchten Geräte.
München: FKG-Förderung für Balkonkraftwerke (öffnet in neuem Tab)FKG Förderung von PV-Anlagen
Früherer städtischer Zuschuss für Photovoltaikanlagen.
- Förderung
- Keine Antragstellung mehr möglich
- Für
- Früher: Gebäudeeigentümer
Anträge waren bis 18.12.2024 möglich; die energetische Sanierungsberatung im FKG endete am 18.01.2024.
München: frühere FKG-Fördermaßnahmen (öffnet in neuem Tab)Ladeinfrastruktur
Der Bund fördert seit April 2026 Ladepunkte in Mehrparteienhäusern. Für Einfamilienhäuser gibt es derzeit keine Wallbox-Förderung.
Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss für Vorverkabelung, Ladepunkte, Netzanschluss und Baumaßnahmen an Stellplätzen von Bestandsgebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
- Förderung
- Je Stellplatz max. 1.300 € ohne Wallbox, max. 1.500 € mit Wallbox, max. 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt
- Für
- WEG und Wohnungseigentümer, private Eigentümer von Mehrparteienhäusern, Stellplatzeigentümer, KMU
Mindestens 20 % der Stellplätze und mindestens 6 Stellplätze je Gebäude; Betrieb mit Ökostrom; Auftrag erst nach Bewilligung; WEG-Beschluss bis 6 Monate nach Bewilligung; Anträge bis 10.11.2026, solange Mittel reichen; nicht für Einfamilienhäuser.
Laden im Mehrparteienhaus: Bundesförderung für Ladepunkte (öffnet in neuem Tab)Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude
Früherer Zuschuss für private Wallboxen an Wohngebäuden.
- Förderung
- Keine Antragstellung mehr möglich
- Für
- Früher: Eigentümer, WEG, Vermieter
Die Produktseite ist abgeschaltet. Für Wallboxen an Ein- und Zweifamilienhäusern ist derzeit kein Bundesprogramm bekannt; Mehrparteienhäuser siehe „Laden im Mehrparteienhaus“.
KfW 440: Programm beendet (öffnet in neuem Tab)Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe – Ladeinfrastruktur
Früherer städtischer Zuschuss für Ladestationen und elektrische Vorrüstung auf Privatgrund.
- Förderung
- Keine Antragstellung mehr möglich
- Für
- Früher: Eigentümer, WEG, Vermieter, Unternehmen
Der Stadtrat hat das Programm zum 02.07.2025 beendet; bewilligte Anträge bleiben gültig.
München: Status Förderung Ladeinfrastruktur (öffnet in neuem Tab)Energieberatung und Baubegleitung
Ein Sanierungsfahrplan erhöht die Förderung und ist in München Voraussetzung für Einzelmaßnahmen. Beratung und Baubegleitung werden bezuschusst.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
Zuschuss für eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen zugelassenen Energieberater.
- Förderung
- Zuschuss 50 % des Honorars, max. 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, max. 850 € ab drei Wohneinheiten; WEG zusätzlich 250 € für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung
- Für
- Eigentümer, WEG, Vermieter; Mieter und Nießbraucher mit Erlaubnis des Eigentümers
Antrag vor Beauftragung im BAFA-Portal; nur ein in der EBW geförderter iSFP zählt für den iSFP-Bonus der BEG.
BAFA: Energieberatung für Wohngebäude (öffnet in neuem Tab)Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Zuschuss für ein energetisches Sanierungskonzept oder einen Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 (Modul 2); außerdem Energieaudits und Contracting-Orientierungsberatung.
- Förderung
- Zuschuss 50 % des Beratungshonorars: max. 850 € unter 200 m², max. 2.500 € bei 200 bis 500 m², max. 4.000 € über 500 m² Nettogrundfläche
- Für
- Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Kommunen und gemeinnützige Organisationen
Antrag vor Beauftragung; Verträge vor der Bewilligung nur mit aufschiebender Bedingung; der Verwendungsnachweis muss fristgerecht eingereicht werden, sonst wird der Bescheid unwirksam.
BAFA: Energieberatung für Nichtwohngebäude (öffnet in neuem Tab)iSFP-Bonus in der BEG Einzelmaßnahmen
Zusätzlicher Fördersatz und höhere Kostenobergrenzen, wenn die Maßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist.
- Förderung
- Plus 5 Prozentpunkte; Höchstgrenze der förderfähigen Kosten 60.000 € für die erste Wohneinheit, je 30.000 € für die 2. bis 6. und je 15.000 € ab der 7. Wohneinheit
- Für
- Eigentümer, WEG, Vermieter
Seit 21.07.2026 erst ab förderfähigen Kosten von 30.000 € bei einer Wohneinheit (bei mehreren Wohneinheiten entsprechend höher); der Bonus gilt nur für den darüber liegenden Betrag. Gilt für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung; KfW 458 sieht keinen iSFP-Bonus vor.
BAFA: iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen (öffnet in neuem Tab)BEG Einzelmaßnahmen – Fachplanung und Baubegleitung
Zuschuss für energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bei geförderten Einzelmaßnahmen.
- Förderung
- Zuschuss 50 %; förderfähige Kosten max. 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 €
- Für
- Eigentümer, WEG, Vermieter
Nur zusammen mit einer geförderten Maßnahme an Gebäudehülle, Anlagentechnik, Gebäudenetz oder Heizungsoptimierung.
BAFA: Fachplanung und Baubegleitung (öffnet in neuem Tab)Baubegleitung bei der Sanierung zum Effizienzhaus
Zusätzlicher Kredit mit Tilgungszuschuss für Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten.
- Förderung
- Tilgungszuschuss 50 %; Ein- und Zweifamilienhaus bis 10.000 € Kredit und bis 5.000 € Zuschuss; Eigentumswohnung und Mehrfamilienhaus bis 4.000 € Kredit je Wohneinheit (max. 40.000 €) und bis 2.000 € Zuschuss je Wohneinheit (max. 20.000 €)
- Für
- Privatpersonen, WEG, Vermieter
Nur zusammen mit einem Effizienzhaus-Vorhaben nach KfW 261.
KfW 261: Konditionen zur Baubegleitung (öffnet in neuem Tab)FKG Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze
Zuschuss für technische und juristische Erstberatung zu einer gemeinsamen Wärmeversorgung mehrerer Wohngebäude verschiedener Eigentümer.
- Förderung
- Zuschuss 50 % des Honorars, max. 25.000 € bei gleichzeitiger technischer und juristischer Beratung, sonst max. 12.500 € je Baustein
- Für
- Interessengemeinschaften von Gebäudeeigentümern, auch WEG
Seit 28.09.2026 technische Beratung nur noch für Gebäudenetze; juristische Beratung weiter für Gebäude- und Wärmenetze; keine fossilen Varianten.
München: FKG-Beratung zu Wärmenetzen (öffnet in neuem Tab)FKG Bonus Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Städtischer Zuschuss zur Baubegleitung, wenn eine FKG-Hauptmaßnahme gefördert wird.
- Förderung
- Bei Einzelmaßnahmen 20 % des Honorars, max. 1.000 € (Ein- und Zweifamilienhaus) oder 400 € je Wohneinheit bis 4.000 €; beim Effizienzhaus max. 2.000 € oder 800 € je Wohneinheit bis 8.000 €; bei klimagerechter Sanierung 50 %, max. 5.000 € bzw. 20.000 €
- Für
- Antragsteller einer FKG-Hauptmaßnahme
Bei BEG-gekoppelten Maßnahmen nur, wenn die Baubegleitung auch in der BEG gefördert wird.
München: FKG-Richtlinie mit allen Boni (öffnet in neuem Tab)Beratung im Bauzentrum München
Produktneutrale Beratung zu Sanieren, Bauen und Energie durch Fachleute des Bauzentrums im Referat für Klima- und Umweltschutz.
- Förderung
- Kurzberatung bis 30 Minuten kostenfrei; Vor-Ort-Check 90 bis 180 € für Privatpersonen
- Für
- Eigentümer, WEG, Vermieter, Mieter
Termine für die kostenfreie Beratung nur telefonisch; keine Planungsleistungen.
München: kostenfreie Beratung im Bauzentrum (öffnet in neuem Tab)Energieberatung der Klima- und Energieagentur KLIMA³ mit der Verbraucherzentrale
Anbieterunabhängige Energieberatung für die Landkreise Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg an Stützpunkten, per Telefon oder vor Ort.
- Förderung
- Beratung (45 Minuten) an den Stützpunkten kostenfrei; Vor-Ort-Beratung mit Eigenanteil 40 €, für einkommensschwache Haushalte kostenfrei; in der Stadt Fürstenfeldbruck übernimmt die Stadt den Eigenanteil
- Für
- Eigentümer, WEG, Vermieter, Mieter
Stützpunkte unter anderem in Germering, Gröbenzell, Türkenfeld, Kaufering und Landsberg; spezielles Vor-Ort-Angebot für WEG; Termine über 08193 31239-11 oder 0800 809 802 400.
KLIMA³: Energieberatung für Bürger (öffnet in neuem Tab)Barrierefreiheit und Einbruchschutz
Umbauten für ein Leben ohne Barrieren und Maßnahmen gegen Einbruch werden über Kredite gefördert. Der Zuschuss der KfW ist derzeit ausgesetzt.
Altersgerecht Umbauen – Kredit
Zinsgünstiger Kredit für den Abbau von Barrieren und für Einbruchschutz in Haus oder Wohnung, auch für den Kauf umgebauten Wohnraums.
- Förderung
- Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit
- Für
- Eigentümer, Mieter, WEG, Vermieter und Wohnungsunternehmen, unabhängig vom Alter
Antrag vor Vorhabenbeginn über die Hausbank.
KfW 159: Altersgerecht Umbauen (öffnet in neuem Tab)Leistungsfreies Baudarlehen für behindertengerechte Wohnungen
Darlehen für den behindertengerechten Umbau einer Eigentums- oder Mietwohnung, zum Beispiel Treppenlift, Bad oder Rampe.
- Förderung
- Darlehen bis 10.000 €; nach mindestens fünf Jahren zweckentsprechender Nutzung weder Rückzahlung noch Zinsen; einmalig 1 % Verwaltungskostenbeitrag
- Für
- Haushalte mit einer schwerbehinderten Person (GdB ab 50), Eigentümer oder Mieter
Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG; Antrag in der Regel vor Baubeginn; in München bei der Landeshauptstadt, sonst beim Landratsamt.
München: Baudarlehen für behindertengerechte Wohnungen (öffnet in neuem Tab)Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
Zuschuss für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren.
- Förderung
- Derzeit keine Antragstellung möglich; Bundesmittel ausgeschöpft
- Für
- Privatpersonen
Neue Anträge erst, wenn 2027 wieder Bundesmittel bereitstehen; bis dahin bleibt der Kredit KfW 159.
KfW 455-B: Status des Zuschusses (öffnet in neuem Tab)Denkmal
Für Baudenkmäler gibt es Zuschüsse des Freistaats und steuerliche Abschreibungen. Maßnahmen sind vorher mit der Denkmalbehörde abzustimmen.
Steuerliche Förderung für Baudenkmale
Erhöhte Abschreibung oder Sonderausgabenabzug für Baumaßnahmen, die zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals erforderlich sind.
- Förderung
- Vermieter: 8 Jahre je bis 9 %, danach 4 Jahre je bis 7 % der Herstellungskosten; Selbstnutzer: 10 Jahre je bis 9 % wie Sonderausgaben
- Für
- Vermieter, Selbstnutzer
Maßnahme vorher mit der Denkmalbehörde abstimmen; Bescheinigung der zuständigen Landesstelle erforderlich; nur soweit Kosten nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt sind.
§ 7i EStG im Wortlaut (öffnet in neuem Tab)Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
Zuschuss für Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Baudenkmälern in nichtstaatlichem Eigentum.
- Förderung
- Zuschuss nach Ermessen und Haushaltslage; denkmalbedingte Mehrkosten müssen bei Privatpersonen über 5.000 € liegen
- Für
- Eigentümer, Besitzer und sonstige Bauunterhaltspflichtige eines Baudenkmals
Kein Rechtsanspruch; Maßnahme vor Beginn mit Unterer Denkmalschutzbehörde und Landesamt abstimmen; Antrag über die Untere Denkmalschutzbehörde; Genehmigungen müssen vorliegen.
BLfD: Zuschüsse bei Baudenkmälern (öffnet in neuem Tab)Bayerischer Entschädigungsfonds
Zuschuss oder Darlehen für umfangreiche Maßnahmen an bedeutenden, akut gefährdeten Denkmälern, wenn dem Eigentümer die vollen Kosten nicht zumutbar sind.
- Förderung
- Art und Höhe nach individueller Zumutbarkeitsprüfung; Fonds derzeit 32 Mio. € jährlich
- Für
- Denkmaleigentümer
Antrag über die Untere Denkmalschutzbehörde; Auswahl über eine Planungsliste des Landesamts.
BLfD: Entschädigungsfonds (öffnet in neuem Tab)Begrünung und Entsiegelung
München bezuschusst begrünte Höfe, Dächer und Fassaden sowie entsiegelte Flächen.
Förderprogramm Begrünung
Zuschuss für die Begrünung von Innenhöfen, Vorgärten, Dächern und Fassaden sowie für die Entsiegelung von Flächen.
- Förderung
- Innenhof, Vorgarten, intensives Gründach 50 %, max. 100 €/m²; extensives Gründach 50 %, max. 25 €/m²; bodengebundene Fassadenbegrünung 50 % (zum Straßenraum 100 % der Pflanzkosten); Entsiegelung 30 %, max. 40 €/m²
- Für
- Grundstückseigentümer, WEG, Vermieter
Freiwillige Maßnahme ohne andere Förderung; mindestens 4 Wohneinheiten (Dachbegrünung unabhängig davon); Kontakt vor Baubeginn; Bestand mindestens 10 Jahre; bei WEG Beschluss der Eigentümerversammlung. Richtlinie Stand 2023.
München: Förderprogramm Begrünung (öffnet in neuem Tab)Erwerb und Wohneigentum
Bund und Freistaat fördern den Kauf oder Bau selbstgenutzten Wohneigentums mit zinsgünstigen Krediten.
Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb
Zinsgünstiger Kredit für Familien, die ein energetisch schwaches Bestandsgebäude oder eine Bestandswohnung kaufen und danach sanieren.
- Förderung
- Kredit 140.000 € (1 Kind), 160.000 € (2 Kinder), 180.000 € (ab 3 Kindern)
- Für
- Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, Selbstnutzer
Energieausweis Klasse F, G oder H; Haushaltseinkommen max. 90.000 € bei einem Kind plus 10.000 € je weiterem Kind; Sanierung mindestens auf Effizienzhaus 85 EE oder über Einzelmaßnahmen; einzige Wohnimmobilie.
KfW 308: Jung kauft Alt (öffnet in neuem Tab)Wohneigentumsprogramm
Zinsgünstiger Kredit für Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einschließlich Nebenkosten.
- Förderung
- Kredit bis 100.000 € je Vorhaben
- Für
- Privatpersonen, die selbst einziehen
Nicht für vermietete Flächen, Ferienwohnungen oder begonnene Vorhaben.
KfW 124: Wohneigentumsprogramm (öffnet in neuem Tab)Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Zinsgünstiger Kredit für Neubau oder Erstkauf eines Effizienzhauses 55 oder 40 ohne Öl- und Gasheizung.
- Förderung
- Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit
- Für
- Selbstnutzer, Vermieter, Unternehmen
Energieeffizienz-Experte erforderlich; nur für Neubau und Ersterwerb.
KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau (öffnet in neuem Tab)Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
Zinsverbilligtes Darlehen und Kinderzuschuss für Bau, Kauf, Erweiterung oder Umbau von selbstgenutztem Wohnraum.
- Förderung
- Darlehen bis ein Drittel der Gesamtkosten, mindestens 15.000 €; Zins 2,65 % (10 Jahre) oder 2,95 % (15 Jahre), Stand 01.05.2026; Kinderzuschuss 5.000 € je Kind
- Für
- Haushalte innerhalb der Einkommensgrenze, Selbstnutzer
Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG (z. B. 43.200 € für zwei Personen, zuzüglich 10.700 € je weiterer Person und 3.200 € je Kind); Antrag vor Baubeginn oder Kaufvertrag beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt; Zinssatz freibleibend.
BayernLabo: Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (öffnet in neuem Tab)Steuerliche Förderung
Selbstnutzer können energetische Maßnahmen und Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Für Sanierungsgebiete gelten erhöhte Abschreibungen.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
Abzug von der Einkommensteuer für Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungstausch, Heizungsoptimierung und digitale Systeme am selbstgenutzten Gebäude.
- Förderung
- 20 % der Aufwendungen über drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), max. 40.000 € je Objekt; Kosten des Energieberaters für Baubegleitung zu 50 %
- Für
- Selbstnutzende Eigentümer, auch von Eigentumswohnungen
Gebäude älter als 10 Jahre; Ausführung durch Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung; nicht zusätzlich zu Zuschuss oder Förderkredit für dieselbe Maßnahme; Maßnahme muss vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein (§ 52 Abs. 35a EStG).
§ 35c EStG im Wortlaut (öffnet in neuem Tab)Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Abzug von der Einkommensteuer für Arbeitskosten bei Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im eigenen Haushalt.
- Förderung
- 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr
- Für
- Selbstnutzende Eigentümer und Mieter
Rechnung und Überweisung erforderlich; nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen mit Zuschuss oder zinsverbilligtem Darlehen; nicht neben § 35c für dieselbe Maßnahme; nicht für Vermietungskosten (§ 35a Abs. 5 EStG).
§ 35a EStG im Wortlaut (öffnet in neuem Tab)Erhöhte Absetzungen in Sanierungsgebieten
Erhöhte Abschreibung für Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten.
- Förderung
- Vermieter: 8 Jahre je bis 9 %, danach 4 Jahre je bis 7 % der Herstellungskosten; Selbstnutzer: 10 Jahre je bis 9 % wie Sonderausgaben
- Für
- Vermieter, Selbstnutzer
Bescheinigung der Gemeinde erforderlich; nur soweit Kosten nicht durch Zuschüsse aus Sanierungsmitteln gedeckt sind.
§ 7h EStG im Wortlaut (öffnet in neuem Tab)Wir beraten Sie zu Förderung und Sanierung
Förderprogramme ändern sich laufend, und die Reihenfolge entscheidet: Wer den Antrag zu spät stellt, geht leer aus. Wir prüfen, welche Programme für Ihr Gebäude in Frage kommen, stimmen Energieberatung, Beschlüsse und Anträge aufeinander ab und begleiten die Maßnahme bis zur Auszahlung.
- Passende Programme von Bund, Freistaat und Stadt
- Energieberatung und Sanierungsfahrplan koordiniert
- Beschlussvorlagen für die Eigentümerversammlung
- Anträge rechtzeitig vor der Auftragsvergabe
- Verwendungsnachweis und Auszahlung
Stand: 29. September 2026. Förderbedingungen ändern sich häufig; maßgeblich sind die Richtlinien und Merkblätter der Förderstellen. Bei der Heizungsförderung der KfW sinken Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus ab 1. Februar 2027 halbjährlich. Allgemeine Informationen, keine Förder- oder Rechtsberatung.