Messdienst

Heiz- und Wasserkosten, die jeder versteht

Für die verbrauchsabhängige Abrechnung arbeiten wir mit MEVIO zusammen, einem Messdienstleister für Heiz- und Wasserkosten. Die Zähler werden per Funk ausgelesen, die Verbrauchswerte liegen laufend vor, und die Heizkostenabrechnung fließt direkt in die Jahresabrechnung Ihrer Gemeinschaft.

Neue Wege beim Messdienst

Mit MEVIO zur blitzschnellen und rechtskonformen Heizkostenabrechnung

Herkömmliche Messdienste sind oft langsam, und auf Korrekturen wartet man lange. Das verzögert die Hausgeldabrechnung. LIKKA geht auch hier neue Wege: Mit dem Messdienstleister MEVIO arbeiten wir über modernste digitale Schnittstellen, ohne Systembruch.

7 Tagebis zur fertigen Heizkostenabrechnung, sobald die Kostenermittlung vollständig vorliegt
Herkömmlicher Messdienst

Die Abrechnung wartet auf den Zulieferer

  • Abrechnung Wochen oder Monate nach Periodenende
  • Korrekturen und Rückfragen ziehen sich lange hin
  • Daten werden per Datei oder Papier übergeben
  • Die Hausgeldabrechnung verzögert sich
LIKKA mit MEVIO

Die Abrechnung ist in Tagen fertig

  • Heizkostenabrechnung innerhalb von 7 Tagen nach vollständiger Kostenermittlung
  • Korrekturen schnell und auf kurzem Weg
  • Modernste digitale Schnittstellen, ohne Systembruch
  • Rechtskonform nach Heizkostenverordnung, mit monatlicher Verbrauchsinformation

Ein Gewinn für Eigentümer, Mieter und Verwaltung

Eigentümer

Die Hausgeldabrechnung kommt früher, und die Versammlung lässt sich verlässlich planen.

Mieter

Eine nachvollziehbare Abrechnung, der eigene Verbrauch jeden Monat im Blick und Antworten in 16 Sprachen.

Verwaltung

Die Daten fließen digital, Rückfragen und Korrekturen sind in Tagen statt Wochen erledigt.

MEVIO kennenlernen

Heizkostenverordnung

Was sich jetzt für jedes Haus ändert

Die Heizkostenverordnung verlangt fernablesbare Geräte und eine monatliche Verbrauchsinformation. Wir sorgen dafür, dass Ihre Immobilie die Fristen einhält und die Abrechnung reibungslos weiterläuft.

01.12.2022Seitdem dürfen nur noch fernablesbare und interoperable Geräte neu eingebaut werden (§ 5 Abs. 2 HeizkostenV).
31.12.2026Bis dahin sind nicht fernablesbare Bestandsgeräte nachzurüsten oder zu ersetzen (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV).
MonatlichBei fernablesbaren Geräten erhalten alle Nutzer eine Verbrauchsinformation (§ 6a HeizkostenV).
Leistungen

Was MEVIO für Ihr Haus übernimmt

Ablesung, Abrechnung und Gerätebetreuung aus einer Hand. Wir stimmen alles mit MEVIO ab, Sie haben bei uns einen Ansprechpartner.

Fernablesung der Zähler

Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Wasserzähler werden per Funk ausgelesen, herstellerunabhängig und ohne Ablesetermin in der Wohnung.

Monatliche Verbrauchsinformation

Jeder Nutzer erhält jeden Monat seinen Verbrauch im Vergleich zum Vormonat und Vorjahr, per E-Mail oder im Portal.

Heizkostenabrechnung

Abrechnung von Heizung und Warmwasser nach der Heizkostenverordnung, abgestimmt auf die Jahresabrechnung der Gemeinschaft.

Kalt- und Warmwasser

Erfassung und Aufteilung der Wasserkosten je Wohn- und Nutzeinheit im selben Durchgang.

Rauchwarnmelder-Service

Montage nach DIN 14676, jährliche Inspektion und lückenlose Dokumentation, auf Wunsch per Ferninspektion.

Gerätebetreuung

Geräteausfälle fallen tagesaktuell auf. Eichfristen, Nachrüstung und turnusmäßiger Austausch werden rechtzeitig gesteuert.

Wissensdatenbank

Jeder Eigentümer und Mieter gut informiert, in 16 Sprachen

Warum zählt der Heizkostenverteiler im Sommer? Was bedeutet 70/30? Wie wird beim Auszug abgelesen? MEVIO beantwortet die Fragen rund um die verbrauchsabhängige Heiz- und Wasserabrechnung in einem eigenen Wissensbereich: mit Fachbeiträgen, Ratgebern und mehr als 130 Antworten in den häufigen Fragen.

Themen, die Bewohner wirklich bewegen

  • Heizkostenabrechnung und Verteilerschlüssel
  • Unterjährige Verbrauchsinformation und Informationen in der Abrechnung
  • Fernablesung, Geräte, Gerätetausch und Eichung
  • Nutzerwechsel und Umzug, Rohrwärme, CO₂-Kosten
  • Rauchwarnmelder, Energie sparen und Datenschutz

In der Sprache Ihrer Bewohner

Die Antworten stehen in 16 Sprachen bereit. So verstehen auch Mieter und Eigentümer ihre Abrechnung, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, und Rückfragen werden seltener.

DeutschEnglishČeštinaEspañolFrançaisHrvatskiItalianoPolskiPortuguêsRomânăTürkçeΕλληνικάالعربيةहिन्दी中文日本語
Wechsel

Neustart auch beim Messdienst

Ein Wechsel scheitert selten an der Technik, meist an Fristen. Wir prüfen die bestehenden Verträge und planen den Übergang so, dass keine Abrechnungsperiode reißt.

  1. Bestand aufnehmen

    Laufzeiten, Kündigungsfristen und Gerätebestand je Objekt, gemietet oder im Eigentum.

  2. Fristgerecht kündigen

    Kündigung des Dienstleistungsvertrags und, falls nötig, des Gerätemietvertrags zum nächstmöglichen Termin.

  3. Technik klären

    Bestandsgeräte weiternutzen oder neu ausstatten. Fehlende Fernablesbarkeit wird bis 31.12.2026 nachgerüstet.

  4. Daten übernehmen

    Stammdaten, Zählernummern und Vorjahreswerte gehen über, damit die Abrechnung lückenlos anschließt.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Bis wann müssen Heizkostenverteiler und Zähler fernablesbar sein?

Nicht fernablesbare Geräte sind bis 31. Dezember 2026 nachzurüsten oder durch fernablesbare Geräte zu ersetzen. Seit dem 1. Dezember 2022 dürfen ohnehin nur noch fernablesbare und interoperable Geräte eingebaut werden.

Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 2 und 3 HeizkostenV

Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation?

Bei fernablesbaren Geräten erhalten alle Nutzer monatlich eine Information über ihren Verbrauch, mit Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahresmonat. Fehlt sie, dürfen Mieter ihren Anteil an den Heizkosten kürzen.

Rechtsgrundlage: § 6a und § 12 Abs. 1 HeizkostenV

Müssen für einen Wechsel neue Zähler eingebaut werden?

Nicht unbedingt. Interoperable Geräte lassen sich herstellerunabhängig auslesen. Ob Bestandsgeräte weitergenutzt werden können, prüfen wir gemeinsam mit MEVIO je Objekt.

Wo finden Mieter Antworten in ihrer Sprache?

Im Wissensbereich von MEVIO, mit Fachbeiträgen und mehr als 130 Antworten in 16 Sprachen, von Deutsch und Englisch bis Türkisch, Arabisch und Chinesisch.

Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen zur Abrechnung?

Ihr Ansprechpartner bei LIKKA. Wir klären Rückfragen mit MEVIO und melden uns mit einer Antwort bei Ihnen.

Neustart für Ihre Heizkostenabrechnung?

Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und zeigen, wie der Wechsel zu MEVIO gelingt.

Johannes Gebhardt
Ihr AnsprechpartnerJohannes GebhardtDipl.-Kaufmann, Vertriebsleiterneustart@likka-immobilien.de
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