Wie viel Vermögen vertrauen Sie Ihrem Verwalter an?
Vielen Eigentümern ist nicht bewusst, welchen Wert sie in die Hände ihres Verwalters geben. Rechnen Sie es für Ihre Gemeinschaft nach: Gebäudewert ohne Grundstück, denn um die Substanz des Gebäudes kümmert sich der Verwalter.
Was die Verwaltung von Vermögen sonst kostet
Legen Sie den Gebäudewert Ihrer Wohnanlage gedanklich als Geldvermögen an. So viel würde die Verwaltung dieses Betrags bei üblichen Kostensätzen kosten. Die Balken sind maßstabsgetreu.
Die günstigste Form der Vermögensverwaltung
Gemessen an der Komplexität einer Immobilie ist das Verwaltungshonorar mit großem Abstand die günstigste Form der Vermögensverwaltung. Selbst ein um 10 bis 20 Euro höheres Honorar je Wohnung und Monat bedeutet noch immer einen deutlichen Preisvorteil gegenüber anderen Anlageformen.
Der Unterschied zu guter Verwaltung: der Preis eines Abos
Und die Freude an einer gepflegten Wohnanlage gibt es gleich dazu.
Bei der Verwalterwahl
- Ist der Verwalter gut erreichbar?
- Hat er gute Handwerker?
- Welche Portalsoftware nutzt er?
- Finden die Versammlungen vor Ort statt?
- Hat er eine Urlaubsvertretung?
- Wo hat er seinen Sitz?
Wie bei jeder Vermögensanlage
- Welche Qualifikation und Erfahrung hat das Team?
- Wie wird der Wert des Gebäudes über Jahre gesichert und geplant?
- Wie sind Konten, Zahlungen und Kontrollen organisiert?
- Wie werden Entscheidungen vorbereitet, und wie transparent ist die Buchhaltung?
- Wie viele Gemeinschaften betreut ein Verwalter, und wie ist er versichert?
Würden Sie einen solchen Betrag bar anlegen, würden Sie Ihren Vermögensverwalter sehr genau prüfen. Bei der Wahl des Hausverwalters sollten dieselben Maßstäbe gelten.
Beiträge zu Vermögen und Verwaltung
Warum Hausverwaltung Vermögensverwaltung ist: Gebäudewert, Rücklage, Honorar, Instandhaltung und Verkauf.
Hausverwaltung ist Vermögensverwaltung: was Eigentümer ihrem Verwalter anvertrauen
Ein Münchner Haus mit 24 Wohnungen ist rechnerisch schnell mehr als 13 Millionen Euro wert. Dazu kommen Rücklage, Konten und Verträge. Wer so viel anvertraut, sollte den Verwalter auswählen und kontrollieren wie einen Vermögensverwalter.
Vermögen und VerwaltungDen Verwalter prüfen wie einen Vermögensverwalter: die Checkliste
Erlaubnis, Berufshaftpflichtversicherung, Weiterbildung, Zertifikat und Konten auf den Namen der Gemeinschaft: Diese Punkte sollten Eigentümer und Beiräte vor jeder Verwalterwahl prüfen.
Vermögen und VerwaltungWas ein Verwalterhonorar im Vergleich kostet
Im Schnitt erhielten Verwaltungen 2025 laut VDIV 29,12 Euro netto je Einheit und Monat. Gemessen am verwalteten Vermögen ist das wenig, verglichen mit den laufenden Kosten einer Geldanlage.
Vermögen und VerwaltungInstandhaltungsstau ist Vermögensverlust
Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden kosteten im Mai 2026 laut Statistischem Bundesamt 5,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wer Erhaltung aufschiebt, zahlt später mehr und verliert beim Verkauf an Wert.
Vermögen und VerwaltungDie Erhaltungsrücklage als Vermögen der Gemeinschaft
Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft, nicht dem Verwalter. Wie hoch sie sein sollte, wie das Geld angelegt wird und wie Eigentümer es schützen.
Vermögen und VerwaltungDer 10-Jahres-Plan: Instandhaltung wie eine Anlagestrategie planen
Wer weiß, welche Bauteile wann fällig werden, kann Rücklage, Förderung und Finanzierung rechtzeitig darauf ausrichten. So wird aus einzelnen Reparaturen eine Strategie für das Gebäude.
Vermögen und VerwaltungEnergieeffizienz und Kaufpreis: was die Effizienzklasse wert ist
Eigentumswohnungen der Klasse A+ werden laut einer immowelt-Analyse rund 20 Prozent teurer angeboten als vergleichbare Wohnungen der Klasse D. Die Energiebilanz des Hauses ist damit Teil des Vermögens jedes Eigentümers.
Vermögen und VerwaltungBeim Verkauf zeigt sich die Verwaltung
Käufer und Banken prüfen Protokolle, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Rücklage und Energieausweis. Wie vollständig diese Unterlagen sind, entscheidet mit über Preis und Tempo des Verkaufs.
Häufige Fragen zu Vermögen und Verwaltung
Was vertrauen Eigentümer ihrem Verwalter an?
Das gemeinschaftliche Eigentum, die Erhaltungsrücklage, die Konten der Gemeinschaft und laufende Verträge. In München geht es rechnerisch schnell um Werte in Millionenhöhe.
Rechtsgrundlage: §§ 9a, 18 WEG
Welche Erlaubnis braucht ein WEG-Verwalter?
Eine Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO. Voraussetzungen sind unter anderem Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage: § 34c Abs. 1 und 2 GewO
Wie lange darf ein Verwalter bestellt werden?
Höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum höchstens drei Jahre. Abberufen werden kann er jederzeit.
Rechtsgrundlage: § 26 Abs. 2 und 3 WEG
Kann ein Eigentümer die Erhaltung des Hauses verlangen?
Ja. Jeder Wohnungseigentümer kann eine ordnungsmäßige Verwaltung verlangen, zu der die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehört.
Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG
Wem gehört die Erhaltungsrücklage?
Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Rücklage ist Gemeinschaftsvermögen und bleibt beim Verkauf einer Wohnung in der Gemeinschaft.
Rechtsgrundlage: § 9a Abs. 3 WEG
Darf die Gemeinschaft für eine Sanierung einen Kredit aufnehmen?
Ja, auf Grundlage eines Beschlusses der Wohnungseigentümer. Ohne Beschluss darf der Verwalter keinen Darlehensvertrag abschließen.
Rechtsgrundlage: § 9b Abs. 1 WEG
Welche Energieangaben gehören in eine Verkaufsanzeige?
Liegt ein Energieausweis vor: Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger der Heizung sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse.
Rechtsgrundlage: § 87 Abs. 1 GModG
Darf ein Kaufinteressent die Beschluss-Sammlung einsehen?
Ja, wenn der verkaufende Eigentümer ihn dazu ermächtigt. Die Beschluss-Sammlung ist die wichtigste Quelle für die geltenden Beschlüsse.
Rechtsgrundlage: § 24 Abs. 7 WEG
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