Vermögensrechner

Wie viel Vermögen vertrauen Sie Ihrem Verwalter an?

Vielen Eigentümern ist nicht bewusst, welchen Wert sie in die Hände ihres Verwalters geben. Rechnen Sie es für Ihre Gemeinschaft nach: Gebäudewert ohne Grundstück, denn um die Substanz des Gebäudes kümmert sich der Verwalter.

Verwalterhonorar
Regionalwerte: Immobilienmarktbericht Bayern 2026. Den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks finden Sie im Bodenrichtwertportal BORIS-Bayern. Stellplatzwerte sind Schätzwerte je Region. Zum Vergleich: Der Branchendurchschnitt in der WEG-Verwaltung lag 2025 laut VDIV-Branchenbarometer 2026 bei 29,12 Euro je Einheit und Monat netto. Alle Eingaben sind Beispielwerte.
Ergebnis
Wert der Wohnanlage–
davon Bodenwert–
Gebäudewert in der Obhut des Verwalters–
je Wohnung–
GebäudeBoden
Jahreshonorar netto–
Jahreshonorar brutto, inkl. 19 % USt.–
Anteil am Gebäudewert pro Jahr, brutto–
Vereinfachte Modellrechnung ohne Anpassung an Lage, Zustand oder Baujahr. Sie ersetzt keine Wertermittlung.
Kostenlos, mit Gebäudewert, Honorar und Kostenvergleich.
Kostenvergleich

Was die Verwaltung von Vermögen sonst kostet

Legen Sie den Gebäudewert Ihrer Wohnanlage gedanklich als Geldvermögen an. So viel würde die Verwaltung dieses Betrags bei üblichen Kostensätzen kosten. Die Balken sind maßstabsgetreu.

Ihre HausverwaltungJahreshonorar brutto im Verhältnis zum Gebäudewert
––
Durchschnittlicher Aktien-ETFtypische laufende Kosten (TER) 0,1 bis 0,5 % pro Jahr
0,25 %–
Aktiv gemanagter Aktienfondslaufende Kosten ab 1,5 % pro Jahr, dazu meist bis 5 % Ausgabeaufschlag
1,5 %–
Vermögensverwaltung einer BankGesamtkosten bei Filialbanken meist 2 bis 3 % pro Jahr, davon Verwaltungsgebühr 1 bis 1,5 %
2,0 %–
BausparvertragAbschlussgebühr 1 bis 1,6 % der Bausparsumme, einmalig
1,0 %–
Quellen: typische Kostenquoten von Aktien-ETFs laut Finanztip und Finanzfluss; Kosten aktiver Aktienfonds, Ausgabeaufschlag, Vermögensverwaltung und Bausparen laut Stiftung Warentest, Finanztip und einer Marktbeobachtung zu Bankgebühren (Juni 2026), Stand 2026. Der Vergleich zeigt Größenordnungen: Ein Verwalter legt kein Geld an, er erhält und entwickelt die Substanz des Gebäudes.
Einordnung

Die günstigste Form der Vermögensverwaltung

Gemessen an der Komplexität einer Immobilie ist das Verwaltungshonorar mit großem Abstand die günstigste Form der Vermögensverwaltung. Selbst ein um 10 bis 20 Euro höheres Honorar je Wohnung und Monat bedeutet noch immer einen deutlichen Preisvorteil gegenüber anderen Anlageformen.

Alltagsvergleich

Der Unterschied zu guter Verwaltung: der Preis eines Abos

Aufpreis für gute Verwaltung je Wohnung und Monat, netto
Netflix StandardStreaming-Abo15,99 €–
Spotify PremiumMusik-Abo12,99 €–
Amazon PrimeMonatsabo8,99 €–
Ein Kaffee to go pro Wocherund 3,50 € je Becher15,17 €–

Und die Freude an einer gepflegten Wohnanlage gibt es gleich dazu.

Was Eigentümer oft fragen

Bei der Verwalterwahl

  • Ist der Verwalter gut erreichbar?
  • Hat er gute Handwerker?
  • Welche Portalsoftware nutzt er?
  • Finden die Versammlungen vor Ort statt?
  • Hat er eine Urlaubsvertretung?
  • Wo hat er seinen Sitz?
Was Sie fragen sollten

Wie bei jeder Vermögensanlage

  • Welche Qualifikation und Erfahrung hat das Team?
  • Wie wird der Wert des Gebäudes über Jahre gesichert und geplant?
  • Wie sind Konten, Zahlungen und Kontrollen organisiert?
  • Wie werden Entscheidungen vorbereitet, und wie transparent ist die Buchhaltung?
  • Wie viele Gemeinschaften betreut ein Verwalter, und wie ist er versichert?

Würden Sie einen solchen Betrag bar anlegen, würden Sie Ihren Vermögensverwalter sehr genau prüfen. Bei der Wahl des Hausverwalters sollten dieselben Maßstäbe gelten.

Magazin

Beiträge zu Vermögen und Verwaltung

Warum Hausverwaltung Vermögensverwaltung ist: Gebäudewert, Rücklage, Honorar, Instandhaltung und Verkauf.

Vermögen und Verwaltung

Hausverwaltung ist Vermögensverwaltung: was Eigentümer ihrem Verwalter anvertrauen

Ein Münchner Haus mit 24 Wohnungen ist rechnerisch schnell mehr als 13 Millionen Euro wert. Dazu kommen Rücklage, Konten und Verträge. Wer so viel anvertraut, sollte den Verwalter auswählen und kontrollieren wie einen Vermögensverwalter.

Vermögen und Verwaltung

Den Verwalter prüfen wie einen Vermögensverwalter: die Checkliste

Erlaubnis, Berufshaftpflichtversicherung, Weiterbildung, Zertifikat und Konten auf den Namen der Gemeinschaft: Diese Punkte sollten Eigentümer und Beiräte vor jeder Verwalterwahl prüfen.

Vermögen und Verwaltung

Was ein Verwalterhonorar im Vergleich kostet

Im Schnitt erhielten Verwaltungen 2025 laut VDIV 29,12 Euro netto je Einheit und Monat. Gemessen am verwalteten Vermögen ist das wenig, verglichen mit den laufenden Kosten einer Geldanlage.

Vermögen und Verwaltung

Instandhaltungsstau ist Vermögensverlust

Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden kosteten im Mai 2026 laut Statistischem Bundesamt 5,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wer Erhaltung aufschiebt, zahlt später mehr und verliert beim Verkauf an Wert.

Vermögen und Verwaltung

Die Erhaltungsrücklage als Vermögen der Gemeinschaft

Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft, nicht dem Verwalter. Wie hoch sie sein sollte, wie das Geld angelegt wird und wie Eigentümer es schützen.

Vermögen und Verwaltung

Der 10-Jahres-Plan: Instandhaltung wie eine Anlagestrategie planen

Wer weiß, welche Bauteile wann fällig werden, kann Rücklage, Förderung und Finanzierung rechtzeitig darauf ausrichten. So wird aus einzelnen Reparaturen eine Strategie für das Gebäude.

Vermögen und Verwaltung

Energieeffizienz und Kaufpreis: was die Effizienzklasse wert ist

Eigentumswohnungen der Klasse A+ werden laut einer immowelt-Analyse rund 20 Prozent teurer angeboten als vergleichbare Wohnungen der Klasse D. Die Energiebilanz des Hauses ist damit Teil des Vermögens jedes Eigentümers.

Vermögen und Verwaltung

Beim Verkauf zeigt sich die Verwaltung

Käufer und Banken prüfen Protokolle, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Rücklage und Energieausweis. Wie vollständig diese Unterlagen sind, entscheidet mit über Preis und Tempo des Verkaufs.

FAQ

Häufige Fragen zu Vermögen und Verwaltung

Was vertrauen Eigentümer ihrem Verwalter an?

Das gemeinschaftliche Eigentum, die Erhaltungsrücklage, die Konten der Gemeinschaft und laufende Verträge. In München geht es rechnerisch schnell um Werte in Millionenhöhe.

Rechtsgrundlage: §§ 9a, 18 WEG

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Welche Erlaubnis braucht ein WEG-Verwalter?

Eine Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO. Voraussetzungen sind unter anderem Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung.

Rechtsgrundlage: § 34c Abs. 1 und 2 GewO

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Wie lange darf ein Verwalter bestellt werden?

Höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum höchstens drei Jahre. Abberufen werden kann er jederzeit.

Rechtsgrundlage: § 26 Abs. 2 und 3 WEG

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Kann ein Eigentümer die Erhaltung des Hauses verlangen?

Ja. Jeder Wohnungseigentümer kann eine ordnungsmäßige Verwaltung verlangen, zu der die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehört.

Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG

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Wem gehört die Erhaltungsrücklage?

Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Rücklage ist Gemeinschaftsvermögen und bleibt beim Verkauf einer Wohnung in der Gemeinschaft.

Rechtsgrundlage: § 9a Abs. 3 WEG

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Darf die Gemeinschaft für eine Sanierung einen Kredit aufnehmen?

Ja, auf Grundlage eines Beschlusses der Wohnungseigentümer. Ohne Beschluss darf der Verwalter keinen Darlehensvertrag abschließen.

Rechtsgrundlage: § 9b Abs. 1 WEG

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Welche Energieangaben gehören in eine Verkaufsanzeige?

Liegt ein Energieausweis vor: Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger der Heizung sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse.

Rechtsgrundlage: § 87 Abs. 1 GModG

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Darf ein Kaufinteressent die Beschluss-Sammlung einsehen?

Ja, wenn der verkaufende Eigentümer ihn dazu ermächtigt. Die Beschluss-Sammlung ist die wichtigste Quelle für die geltenden Beschlüsse.

Rechtsgrundlage: § 24 Abs. 7 WEG

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Ihr Vermögen verdient eine gute Verwaltung.

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Johannes Gebhardt
Ihr AnsprechpartnerJohannes GebhardtDipl.-Kaufmann, Vertriebsleiterneustart@likka-immobilien.de
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