Für Eigentümergemeinschaften

Eigentümerversammlung: persönlich, hybrid oder online

Die Versammlung ist der Ort, an dem die Gemeinschaft entscheidet. Wir bereiten sie so vor, dass alle Eigentümer mitentscheiden können, am Tisch oder am Bildschirm.

Bild: LIKKA Immobilien.
Vorbereitung und Leitung

Von der Einladung bis zur Umsetzung der Beschlüsse

In der Versammlung entscheidet die Gemeinschaft über Instandhaltung, Rücklagen und Hausgeld und damit über den Wert jeder Wohnung. Deshalb beginnt eine gute Versammlung lange vor dem Termin.

Wir gliedern die Tagesordnung nachvollziehbar und formulieren Beschlussvorlagen so, dass jeder weiß, worüber er abstimmt. Angebote und Unterlagen liegen rechtzeitig vor, damit sich alle vorbereiten können. In der Versammlung führen wir ruhig und strukturiert durch die Punkte und nehmen uns Zeit für Fragen. Das Protokoll folgt zeitnah, und was beschlossen wurde, setzen wir um.

  • Einladung fristgerecht, mindestens drei Wochen vor dem Termin (§ 24 Abs. 4 WEG)
  • Tagesordnung und Beschlussvorlagen, die jeder Eigentümer versteht
  • Angebote und Unterlagen vorab im Kundenportal
  • Strukturierte Leitung mit Zeit für Fragen
  • Protokoll zeitnah, Beschlusssammlung immer aktuell
  • Umsetzung der Beschlüsse mit Rückmeldung an den Beirat
Verwalter leitet eine Eigentümerversammlung vor einer Präsentation
Drei Formen

Präsenz bleibt das Herz der Gemeinschaft

Wenn Eigentümer zusammenkommen, um über ihr Haus zu entscheiden, zählt das persönliche Gespräch. Wer sich in die Augen sieht, diskutiert anders, versteht Argumente besser und findet leichter Kompromisse. Deshalb ist die Präsenzversammlung die etablierte und wichtigste Form, gerade bei großen Entscheidungen. Eine moderne Verwaltung bietet aber mehr: Hybride und reine Online-Versammlungen gehören heute dazu.

Präsenz

Alle an einem Ort

Die Grundform nach dem Gesetz. Wer mitentscheiden will, kommt persönlich oder erteilt eine Vollmacht.

Voraussetzung für die DurchführungKeine. Die Präsenzversammlung ist die gesetzliche Grundform und darf ohne besonderen Beschluss stattfinden.Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1 Satz 1 WEG
Hybrid

Vor Ort und online zugleich

Die Versammlung findet an einem Ort statt, Eigentümer können aber auch online teilnehmen, mitreden und abstimmen.

Voraussetzung für die DurchführungVorab ein Beschluss der Eigentümer, der die Online-Teilnahme erlaubt. Es genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ohne diesen Beschluss darf niemand online teilnehmen.Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1 Satz 2, § 25 Abs. 1 WEG
Online

Ganz ohne Versammlungsort

Alle nehmen per Video teil, auch der Verwalter. Teilnahme und Rechte müssen wie bei einer Präsenzversammlung gewährleistet sein.

Voraussetzung für die DurchführungVorab ein Beschluss mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, gültig höchstens drei Jahre. Bis einschließlich 2028 zusätzlich einmal im Jahr eine Präsenzversammlung, außer bei einstimmigem Verzicht.Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 48 Abs. 6 WEG
Vorteile

Warum hybride und Online-Versammlungen dazugehören

Sie ersetzen die Präsenz nicht, sie erweitern sie. So können alle Eigentümer ihre Rechte wahrnehmen, auch wenn sie nicht vor Ort sein können.

Eigentümerrechte wahren

Wer nicht kommen kann, muss seine Stimme nicht per Vollmacht aus der Hand geben. Jeder kann selbst zuhören, mitreden und abstimmen.

Keine Anreise

Der Weg durch die Stadt am Abend entfällt. Die Versammlung beginnt dort, wo Sie gerade sind.

Keine Fahrt- und Parkkosten

Kein Benzin, kein Ticket, keine Parkgebühren. Das spart Geld und Nerven, gerade in der Münchner Innenstadt.

Zeit sparen

Keine Wege, kein Warten, kein Parkplatzsuchen. Eine Versammlung passt so auch nach einem langen Arbeitstag in den Kalender.

Auswärtige Eigentümer dabei

Kapitalanleger, Eigentümer im Ausland oder in einer anderen Stadt nehmen teil, als säßen sie mit am Tisch.

Familie, Beruf und Gesundheit

Wer Kinder betreut, beruflich unterwegs ist oder nicht gut zu Fuß ist, bleibt trotzdem Teil der Entscheidung.

Mehr Beteiligung

Wenn mehr Eigentümer dabei sind, werden Beschlüsse breiter getragen und seltener angefochten.

Klare Abstimmungen

Digitale Abstimmungen liefern nachvollziehbare Ergebnisse, die direkt ins Protokoll übernommen werden.

Zahlen aus Umfragen

Was Verwalter und Eigentümer berichten

36,2 %

der Verwaltungen führten laut VDIV-Branchenbarometer 2023 überhaupt hybride Versammlungen durch.

42 %

der Teilnehmer an hybriden Versammlungen wählten laut einer Umfrage von wohnen im eigentum die Online-Teilnahme.

70,2 %

der Verwaltungen mit Hybrid-Erfahrung halten reine Online-Versammlungen für zielführender (VDIV 2023).

Im VDIV-Branchenbarometer 2025 berichten die Verwaltungen, dass verstärkt auf rein virtuelle Formate gesetzt wird und mehr Eigentümer an den Versammlungen teilnehmen.

Quellen: VDIV-Branchenbarometer 2023 und 2025 (Pressemitteilung vom 12.09.2025); wohnen im eigentum e.V., Umfrage zur hybriden Eigentümerversammlung vom 17.04.2024 mit 125 Befragten.

Rechtsgrundlagen

Ohne Beschluss keine Online-Versammlung

Seit dem 17. Oktober 2024 erlaubt das Wohnungseigentumsgesetz neben der hybriden auch die rein virtuelle Versammlung. Beide setzen einen Beschluss der Eigentümer voraus: für die hybride Teilnahme genügt die einfache Mehrheit, für die virtuelle Versammlung braucht es drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss wird in der Regel in einer Präsenzversammlung gefasst und muss in der Einladung angekündigt sein.

In fünf Schritten zur hybriden oder Online-Versammlung
  1. VorbereitenTagesordnungspunkt und Beschlussvorlage
  2. BeschließenEinfache Mehrheit oder drei Viertel
  3. EinrichtenTechnik auswählen und testen
  4. EinladenTextform, Zugangsdaten, drei Wochen Frist
  5. VersammelnModeration, Abstimmung, Protokoll
§ 23 Abs. 1 und 1a WEGWohnungseigentümerversammlung

(1) Angelegenheiten, über die nach diesem Gesetz oder nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können, werden durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Wohnungseigentümer geordnet. Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.

(1a) Die Wohnungseigentümer können mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass die Versammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung ohne physische Präsenz der Wohnungseigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort stattfindet oder stattfinden kann (virtuelle Wohnungseigentümerversammlung). Die virtuelle Wohnungseigentümerversammlung muss hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.

Wortlaut nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz
§ 25 Abs. 1 WEGBeschlussfassung

Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Wortlaut nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz
§ 48 Abs. 6 WEGÜbergangsvorschriften

(6) Fassen die Wohnungseigentümer vor dem 1. Januar 2028 einen Beschluss nach § 23 Absatz 1a, ist bis einschließlich 2028 mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchzuführen, sofern die Wohnungseigentümer hierauf nicht durch einstimmigen Beschluss verzichten. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt nicht zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der in einer virtuellen Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse.

§ 23 Abs. 1a WEG steht oben.Wortlaut nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz
LIKKA-Versammlung

Auf Wunsch mit modernster Technik

Ob Präsenz, hybrid oder online: Sie entscheiden, wir sorgen dafür, dass es funktioniert. Von der Beschlussvorlage bis zum digitalen Protokoll.

  • Bild- und Tonübertragung aus dem Versammlungsraum mit der Meeting Owl
  • Digitale Versammlungen über Microsoft Teams, Teilnahme per Browser, App oder Telefon
  • Persönliche Zugangslinks und sichere Identifizierung der Teilnehmer
  • Digitale Abstimmung mit nachvollziehbarem Ergebnis
  • Unterlagen und Präsentation für alle gleichzeitig sichtbar
  • Technikcheck vorab und Hilfe per Telefon während der Versammlung
  • Protokoll und Beschluss-Sammlung digital im Kundenportal
Unsere Technik

Hybride Versammlungen mit der Meeting Owl

Für hybride Versammlungen setzen wir die Meeting Owl von Owl Labs ein. Das Gerät steht in der Mitte des Tisches und verbindet Kamera, Mikrofone und Lautsprecher in einem. So erleben Online-Teilnehmer die Versammlung so, als wären sie vor Ort.

360°Rundumkamera in 4K
8Mikrofone im Rundum-Array
5,5 mReichweite der Mikrofone
360°Lautsprecher für den ganzen Raum

Wer spricht, ist im Bild

Die Kamera erkennt automatisch, wer gerade spricht, und zeigt die Person groß. Online-Teilnehmer sehen den Raum und das Gespräch, als säßen sie mit am Tisch.

Jedes Wort kommt an

Acht Mikrofone erfassen Stimmen im ganzen Raum, ohne dass ein Mikrofon herumgereicht werden muss. Echo und Hintergrundgeräusche werden unterdrückt.

Online-Stimmen im Raum

Die Rundum-Lautsprecher sorgen dafür, dass alle im Raum die Online-Teilnehmer gut verstehen. So wird aus zwei Gruppen eine Versammlung.

Mit Microsoft Teams

Digitale und hybride Versammlungen halten wir mit Microsoft Teams ab, für das die Meeting Owl zertifiziert ist. Eigentümer nehmen per Browser, App oder Telefon teil. Für größere Räume lässt sich die Owl mit weiteren Geräten koppeln.

Technische Angaben nach Herstellerangaben. Kameraradius rund 3 Meter, Mikrofonreichweite rund 5,5 Meter.

Kostenlose Vorlagen

Musterbeschlüsse für hybride und virtuelle Versammlungen

Drei Vorlagen zum Anpassen: Online-Teilnahme, rein virtuelle Versammlung und Verzicht auf die jährliche Präsenzversammlung. Mit Mehrheiten, Rechtsgrundlagen und Hinweisen.

  • Formuliert nach § 23 Abs. 1 und 1a WEG
  • Mit erforderlichen Mehrheiten und Optionen
  • Als PDF, sofort verfügbar
FAQ

Häufige Fragen zur Eigentümerversammlung

Braucht unsere Gemeinschaft für eine hybride Versammlung einen Beschluss?

Ja. Die Eigentümer müssen beschließen, dass eine Teilnahme ohne Anwesenheit am Versammlungsort möglich ist. Dafür genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1 Satz 2, § 25 Abs. 1 WEG

Mehr dazu im Magazin

Welche Mehrheit braucht eine reine Online-Versammlung?

Mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss gilt höchstens drei Jahre, danach muss er erneuert werden.

Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a WEG

Mehr dazu im Magazin

Müssen wir trotz Online-Beschluss noch eine Präsenzversammlung abhalten?

Wird der Beschluss vor dem 1. Januar 2028 gefasst, ist bis einschließlich 2028 mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchzuführen. Darauf kann nur einstimmig verzichtet werden.

Rechtsgrundlage: § 48 Abs. 6 WEG

Mehr dazu im Magazin

Kann ich online abstimmen wie vor Ort?

Ja, wenn der Beschluss das vorsieht. Bei der hybriden Versammlung können sämtliche oder einzelne Rechte online ausgeübt werden. Die virtuelle Versammlung muss hinsichtlich Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.

Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1 und 1a WEG

Was passiert, wenn meine Internetverbindung abbricht?

Das sollte der Beschluss regeln. Wir empfehlen einen Technikcheck vorab, eine Telefonhilfe während der Versammlung und klare Regeln, wie Abstimmungen bei Störungen wiederholt werden.

Kostet die Online-Teilnahme extra?

Ja. Hybride und virtuelle Versammlungen erfordern einen erheblichen technischen Aufwand und Investitionen in Technik, Software und Betreuung. Die Vergütung dafür wird im Verwaltervertrag geregelt. Im Vergleich zu Zeit, Anfahrt, Benzin- und Parkkosten, die für jeden online teilnehmenden Eigentümer entfallen, relativieren sich diese Kosten deutlich.

Mehr dazu im Magazin

Alle Fragen und Antworten

Ihre Versammlung, modern organisiert.

Wir zeigen Ihnen, wie hybride und Online-Versammlungen in Ihrer Gemeinschaft funktionieren.

Johannes Gebhardt
Ihr AnsprechpartnerJohannes GebhardtDipl.-Kaufmann, Vertriebsleiterneustart@likka-immobilien.de
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