Wohnung vermieten in München, sorgfältig und rechtssicher
Wir finden für Ihre Wohnung Mieter, die passen. Von der Zielmiete über Besichtigungen und Bonitätsprüfung bis zum Mietvertrag und zur Übergabe, in München, Fürstenfeldbruck, Landsberg und Umgebung.
Worauf Sie sich verlassen können
Eine gute Vermietung entscheidet über Jahre: über pünktliche Mieteingänge, den Zustand der Wohnung und Ihre Ruhe als Vermieter.
Die richtigen Mieter
Wir prüfen Bonität, Unterlagen und Eindruck sorgfältig und stellen Ihnen nur Bewerber vor, die zur Wohnung und zu Ihnen passen. Die Entscheidung treffen Sie.
Rechtssicher vermietet
Miethöhe, Mietvertrag und Übergabe stimmen mit Mietpreisbremse, Mietspiegel und aktueller Rechtsprechung überein. So vermeiden Sie Streit und Rückforderungen.
Zuhause in München und Umgebung
Wir kennen die Lagen, die Nachfrage und die Besonderheiten des Münchner Mietmarkts, von der Innenstadt bis nach Fürstenfeldbruck und Landsberg.
Alles aus einer Hand
Sie entscheiden, wir erledigen den Rest. Jeder Schritt ist sorgfältig vorbereitet und dokumentiert.
Marktanalyse und Zielmiete
Wir ermitteln eine marktgerechte und zulässige Miete, auf Basis von Mietspiegel, Lage, Ausstattung und Nachfrage.
Fotos und Exposé
Professionelle Fotos, Grundriss und ein aussagekräftiges Exposé zeigen Ihre Wohnung von ihrer besten Seite.
Vermarktung
Wir veröffentlichen die Anzeige auf den relevanten Portalen, beantworten Anfragen und filtern vor.
Besichtigungen
Wir organisieren und führen die Besichtigungen durch, persönlich und strukturiert.
Bonitätsprüfung
Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft und Vormieterbestätigung werden geprüft, datenschutzkonform.
Mietvertrag
Ein rechtssicherer Mietvertrag nach aktueller Rechtslage, abgestimmt auf Ihre Wohnung.
Übergabe und Kaution
Übergabe mit ausführlichem Protokoll, Zählerständen und Schlüsselliste. Die Kaution wird ordnungsgemäß angelegt.
Auf Wunsch: Sondereigentumsverwaltung
Liegt Ihre Wohnung in einer Gemeinschaft, die wir verwalten, betreuen wir sie nach dem Einzug auch laufend, von der Mieterbetreuung bis zur Nebenkostenabrechnung.
So läuft die Vermietung
- ErstgesprächWohnung, Ziele und Zeitplan
- ZielmieteMietspiegel und Mietpreisbremse
- VermarktungFotos, Exposé, Portale
- BesichtigungenPersönlich und strukturiert
- MieterauswahlBonität prüfen, Sie entscheiden
- MietvertragRechtssicher und vollständig
- ÜbergabeProtokoll, Zähler, Schlüssel
Was in München erlaubt ist
In München und 283 weiteren bayerischen Gemeinden, darunter Fürstenfeldbruck, Germering, Dachau, Starnberg und Landsberg am Lech, gilt die Mietpreisbremse vom 1. Januar 2026 bis Ende 2029. Wer sie missachtet, muss zu viel gezahlte Miete zurückerstatten. Wir legen die Miete deshalb von Anfang an rechtssicher fest.
Absatz 2 ermächtigt die Länder, solche Gebiete festzulegen. In Bayern gilt dafür die Mieterschutzverordnung vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 in 284 Städten und Gemeinden, darunter München, Fürstenfeldbruck, Dachau, Starnberg und Landsberg am Lech. Die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 Abs. 2 BGB ergibt sich in München aus dem qualifizierten Mietspiegel.Wortlaut nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz(1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen.
Ausnahmen gelten unter anderem, wenn die Vormiete höher war, für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und nach umfassender Modernisierung (§§ 556e, 556f BGB). Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
Mieterhöhung oder Neuvermietung?
Prüfen Sie Kappungsgrenze, Mietpreisbremse und Fristen für Ihre Gemeinde.
Jetzt berechnenWie weit darf die Miete steigen?
Kappungsgrenze, Mietpreisbremse und Fristen für jede bayerische Gemeinde, nach dem Gesetz berechnet.
Auf Basis der Tabellen des Mietspiegels für München 2025. Die Wohnfläche übernehmen wir aus dem Rechner.
Auf Wunsch geht es nahtlos weiter
Liegt Ihre Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft, die wir verwalten, übernehmen wir auf Wunsch auch die Sondereigentumsverwaltung: Mieteingänge, Mieterbetreuung, Reparaturen in der Wohnung und die Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter. So liegen die Verwaltung der Gemeinschaft und die Betreuung Ihrer Wohnung in einer Hand.
für WEG-Verwaltung und Ihre vermietete Wohnung
Erreichbar für Ihre Mieter, per Telefon und WhatsApp. Im Kundenportal sehen Ihre Mieter zudem alle für sie vorgesehenen Dokumente. Das entlastet Sie als Vermieter.
Sobald die Eigentümerversammlung über die Abrechnungsspitze der Jahresabrechnung beschlossen hat, stellen wir die Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter fertig und verschicken sie unmittelbar. Garantiert im ersten Halbjahr.
Gesetzlich bleibt dafür bis zu zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit (§ 556 Abs. 3 BGB). Ihre Mieter wissen bei uns deutlich früher Bescheid.Wissen für Vermieter
Urteile, Gesetze und Zahlen rund um die Vermietung in München, verständlich erklärt.
Mietpreisbremse in Bayern 2026 bis 2029: Was Vermieter im Raum München wissen müssen
Seit 1. Januar 2026 gilt eine neue Mieterschutzverordnung, mit vielen Gemeinden im Münchner Umland und klaren Regeln für Ausnahmen.
Wohnung vermietenDer Münchner Mietspiegel 2025: So wird die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt
Der qualifizierte Mietspiegel ist in München der wichtigste Maßstab für Neuvermietung und Mieterhöhung.
Wohnung vermietenMieterhöhung bis zur Vergleichsmiete: Fristen, Kappungsgrenze und Begründung
Im Raum München darf die Miete in drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen, und nur mit einem korrekt begründeten Verlangen.
Wohnung vermietenMieterhöhung nach Modernisierung: 8 Prozent, Kappung und Drittmittel
Nach einer Modernisierung darf die Jahresmiete um 8 Prozent der Kosten steigen. Erhaltungsanteile, Fördermittel und feste Obergrenzen sind vorher abzuziehen.
Wohnung vermietenVereinfachtes Verfahren nach § 559c BGB: Modernisierung bis 10.000 Euro
Bei kleineren Modernisierungen bis 10.000 Euro je Wohnung kann der Vermieter pauschal rechnen. Dafür gilt danach eine Sperre von fünf Jahren.
Wohnung vermietenMieterhöhung begründen: Vergleichswohnungen, Gutachten und Mietdatenbank
Neben dem Mietspiegel erlaubt das Gesetz weitere Begründungsmittel. Die Angaben eines qualifizierten Mietspiegels gehören trotzdem ins Schreiben.
Wohnung vermietenMieterhöhung: Typische Formfehler und wie Sie sie vermeiden
Viele Mieterhöhungen scheitern nicht an der Höhe, sondern an der Form. Die häufigsten Fehler lassen sich vor dem Versand prüfen.
Wohnung vermietenZustimmungsklage bei Mieterhöhung: Fristen, Gericht und Kostenrisiko
Stimmt der Mieter nicht zu, bleibt nur die Klage. Sie muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist erhoben werden.
Wohnung vermietenSonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung: Fristen und Folgen für Vermieter
Nach einer Mieterhöhung kann der Mieter außerordentlich kündigen. Kündigt er, tritt die Erhöhung nicht ein.
Wohnung vermietenMietpreisbremse: Rüge, Rückforderung und Auskunftspflicht
Liegt die Miete bei Vertragsbeginn zu hoch, kann der Mieter rügen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Entscheidend sind Zeitpunkt und Inhalt der Rüge.
Wohnung vermietenIndexmiete oder Staffelmiete: Was sich für Vermieter in München eignet
Beide Modelle ersetzen die klassische Mieterhöhung, mit unterschiedlichen Folgen bei Inflation, Modernisierung und Mietpreisbremse.
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Wohnung vermietenMietkaution: Höhe, Anlage und Rückzahlung nach der Rechtsprechung des BGH
Drei Nettokaltmieten, getrennte Anlage, angemessene Abrechnungsfrist: die wichtigsten Regeln für Vermieter.
Wohnung vermietenBetriebskostenabrechnung: Fristen, Belegeinsicht und aktuelle Urteile
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Wohnung vermietenEigenbedarfskündigung: Voraussetzungen, Fristen und Sperrfrist in Bayern
Wer eine vermietete Wohnung selbst nutzen will, muss den Bedarf begründen, Fristen einhalten und nach einer Umwandlung unter Umständen zehn Jahre warten.
Wohnung vermietenHeizung, CO2-Kosten und Modernisierung: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für Vermieter ändert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Regel abgeschafft und verlagert ab 2028 Kosten neuer Gas- und Ölheizungen zur Hälfte auf den Vermieter.
Wohnung vermietenKurzzeitvermietung und Zweckentfremdung in München: Was erlaubt ist
Wer in München an Touristen vermietet oder eine Wohnung lange leer stehen lässt, braucht schnell eine Genehmigung; Verstöße können bis zu 500.000 Euro kosten.
Häufige Fragen zur Vermietung
Wie lange dauert die Vermietung einer Wohnung in München?
Das hängt von Lage, Zustand und Miethöhe ab. Bei gut vorbereiteten Wohnungen vergehen vom Erstgespräch bis zur Vertragsunterzeichnung meist wenige Wochen.
Warum nicht einfach selbst vermieten?
Auf eine Anzeige in München melden sich oft Hunderte Interessenten. Vorauswahl, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und ein rechtssicherer Vertrag kosten viel Zeit, und Fehler bei Miethöhe oder Vertrag können teuer werden.
Wer entscheidet, wer einzieht?
Sie. Wir prüfen die Bewerber sorgfältig und stellen Ihnen eine Auswahl mit unserer Empfehlung vor. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Gilt die Mietpreisbremse für meine Wohnung?
In München und 283 weiteren bayerischen Gemeinden gilt sie seit 1. Januar 2026 bis Ende 2029. Die Miete darf dann höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es unter anderem für eine höhere Vormiete, für Neubauten und nach umfassender Modernisierung.
Rechtsgrundlage: §§ 556d bis 556f BGB
Welche Unterlagen darf ich von Mietinteressenten verlangen?
Zulässig sind Angaben, die für die Entscheidung erforderlich sind, etwa Einkommensnachweise und eine Bonitätsauskunft, und zwar erst in der Phase, in der sie gebraucht werden. Fragen etwa nach Religion oder Familienplanung sind unzulässig. Wir achten darauf, dass die Mieterauswahl datenschutzkonform bleibt.
Kümmern Sie sich auch nach dem Einzug um die Wohnung?
Ja, wenn Ihre Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft liegt, die wir verwalten. Dann übernehmen wir auf Wunsch die Sondereigentumsverwaltung mit Mieterbetreuung, Mieteingängen, Reparaturen und Nebenkostenabrechnung.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich als Vermieter?
Drei Monate, nach fünf Jahren seit Überlassung der Wohnung sechs und nach acht Jahren neun Monate. Zusätzlich brauchen Sie ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf.
Rechtsgrundlage: §§ 573, 573c Abs. 1 BGB
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskostenpauschale oder -vorauszahlungen. Der Mieter darf in drei gleichen Monatsraten zahlen.
Rechtsgrundlage: § 551 Abs. 1 und 2 BGB
Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein?
Spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten.
Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 BGB
Um wie viel darf ich die Miete im Raum München erhöhen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in den Gemeinden der Mieterschutzverordnung aber höchstens um 15 Prozent in drei Jahren. Dazu gehören München und viele Umlandgemeinden wie Fürstenfeldbruck, Germering und Dachau.
Rechtsgrundlage: § 558 Abs. 3 BGB; § 1 MiSchuV
Was ist der Münchner Mietspiegel und wofür brauche ich ihn?
Er ist ein qualifizierter Mietspiegel und bildet die ortsübliche Vergleichsmiete im Stadtgebiet ab. Sie brauchen ihn für die Mietpreisbremse bei der Neuvermietung und für Mieterhöhungen.
Rechtsgrundlage: §§ 558a, 558d BGB
Ist eine Indexmiete eine Alternative zur Mieterhöhung nach Mietspiegel?
Ja. Die Indexmiete folgt dem Verbraucherpreisindex und schließt Erhöhungen auf die Vergleichsmiete aus; die Mietpreisbremse gilt nur für die Ausgangsmiete. Eine Dämpfung bei hoher Inflation ist geplant, aber noch nicht beschlossen.
Rechtsgrundlage: § 557b BGB
Wer trägt die CO2-Kosten der Heizung?
Vermieter und Mieter teilen sie nach einem Stufenmodell. Je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter, desto höher der Anteil des Vermieters, bis zu 95 Prozent.
Rechtsgrundlage: § 5 CO2KostAufG mit Anlage
Muss der Mieter beim Auszug renovieren?
Nur bei einer wirksamen Vereinbarung. Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, ist eine Formularklausel zu Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich unwirksam.
Rechtsgrundlage: BGH, Urteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14
Darf ich meine Wohnung an Feriengäste vermieten?
Ihre eigene, sonst selbst bewohnte Wohnung dürfen Sie in München während Ihrer Abwesenheit insgesamt bis zu acht Wochen im Kalenderjahr als Ferienwohnung anbieten. Darüber hinaus brauchen Sie eine Genehmigung, und Online-Angebote müssen vorher registriert werden.
Rechtsgrundlage: Art. 1, 2a ZwEWG; Zweckentfremdungssatzung München
Darf ich Mietinteressenten nach ihrer Staatsangehörigkeit fragen?
Nein. Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz ist diese Frage nicht erforderlich und damit unzulässig. Eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft verbietet zudem das AGG.
Rechtsgrundlage: DSK-Orientierungshilfe vom 24.01.2024; § 19 AGG
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