Für Inhaber von Hausverwaltungen

Nachfolge für Ihre Hausverwaltung: geregelt und vertraulich

Sie haben Ihre Hausverwaltung über Jahre aufgebaut und möchten sie aus Altersgründen in gute Hände geben. Wir übernehmen Verwaltungen jeder Größe, bundesweit, mit Rücksicht auf Ihre Eigentümergemeinschaften, Ihr Team und Ihren Zeitplan.

Bild: LIKKA Immobilien.
Ausgangslage

Warum die Nachfolge früh ein Thema ist

Ein Lebenswerk

Viele Verwaltungen sind über Jahrzehnte gewachsen, mit Gemeinschaften, die ihrem Verwalter persönlich vertrauen. Eine Nachfolge aus der eigenen Familie oder dem eigenen Team gibt es nicht immer.

Gestiegene Anforderungen

Zertifizierung nach § 26a WEG, Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO, digitale Buchhaltung und Portale: Der Aufwand für kleine Verwaltungen ist deutlich gestiegen.

Zeit schafft Spielraum

Wer früh plant, kann Modell, Zeitpunkt und die eigene Rolle nach der Übergabe selbst bestimmen, statt unter Zeitdruck entscheiden zu müssen.

Worauf wir achten

Was Ihnen wichtig ist, ist uns wichtig

Gut betreute Gemeinschaften

Unser Ziel ist, dass Ihre Eigentümergemeinschaften die Verwaltung mit uns gern fortführen. Dafür lernen wir jedes Objekt kennen, bevor wir Verantwortung übernehmen.

Ihr Team

Ihre Mitarbeiter kennen die Häuser und die Menschen darin. Wir integrieren sie in unsere bestehenden Strukturen und Teams. Ihre langjährige Erfahrung ist bei uns willkommen und wird sehr geschätzt.

Jede Größe, bundesweit

Wir übernehmen auch kleine Verwaltungen und haben darin umfassende Erfahrung. Wo Ihre Verwaltung ihren Sitz hat, spielt keine Rolle: Wir sind bundesweit tätig.

Ihr Zeitplan, Ihre Rolle

Ob Sie sofort übergeben oder noch eine Zeit beratend dabei sein möchten: Den Rahmen legen wir gemeinsam fest.

„Mir war wichtig, dass meine Mitarbeiter in das neue Team integriert werden, und genau so ist es gekommen. Die Übergabe war gut strukturiert, und unser Standort ist heute als wichtiger Teil von LIKKA stark gewachsen.“
Ahmed G.Ehemaliger Inhaber einer Hausverwaltung im Münchner Westen
Modelle

Wege der Übergabe

Welcher Weg passt, hängt von der Rechtsform Ihrer Verwaltung, Ihrem Bestand und Ihren Plänen ab. Häufig werden Wege kombiniert.

Übernahme der Gesellschaft

Die Anteile an Ihrer Verwaltungsgesellschaft gehen über. Verwalterin bleibt dieselbe Gesellschaft, Bestellungen und Verträge laufen weiter. Die Eigentümer können ihren Verwalter wie bisher jederzeit abberufen.

Übernahme des Bestands

Einzelne oder alle Mandate wechseln zu LIKKA. Jede Gemeinschaft bestellt uns dann durch Beschluss neu und schließt einen neuen Verwaltervertrag. Wir bereiten Versammlungen und Beschlussvorlagen vor.

Schrittweise Übergabe

Die Übergabe erfolgt über einen vereinbarten Zeitraum, zum Beispiel zum Ende der jeweiligen Bestellungszeit. So lernen Gemeinschaften und Mitarbeiter das neue Team in Ruhe kennen.

Übergang mit Ihnen an Bord

Sie bleiben für eine Übergangszeit beratend tätig und begleiten die Einarbeitung. Das schafft Vertrauen bei Beiräten und Eigentümern.

Rechtlich sauber übergeben

Was bei einer Nachfolge rechtlich zu beachten ist

Eine Verwaltung lässt sich nicht einfach verkaufen wie ein Warenbestand. Die Eigentümer entscheiden, wer ihr Verwalter ist. Deshalb planen wir jeden Schritt so, dass die Gemeinschaften ihn mittragen.

Kontinuität für die Gemeinschaften

Richtig strukturiert, übernehmen wir Ihre Verwaltungs-GmbH. Die Verwalterin bleibt dieselbe Gesellschaft: Bestellungen, Verwalterverträge, Konten und Vollmachten bestehen fort, ein neuer Beschluss der Eigentümer ist nicht erforderlich.

Verschmelzung von Gesellschaften

Wird eine Verwaltungsgesellschaft auf eine andere verschmolzen, gehen Verwalteramt und Verwaltervertrag nach dem Bundesgerichtshof auf die übernehmende Gesellschaft über. Die Verschmelzung allein ist kein wichtiger Grund für eine Kündigung (BGH, Urteil vom 21.02.2014, V ZR 164/13).

Mitarbeiter

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil über, treten die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den neuen Inhaber über. Die Mitarbeiter werden vorher in Textform unterrichtet und können widersprechen.

Datenschutz

In der Prüfungsphase genügen anonymisierte Kennzahlen. Daten der Eigentümer gehen erst über, wenn Beschlüsse gefasst oder Zustimmungen erteilt sind.

Erlaubnis und Zertifizierung

Wohnimmobilienverwalter brauchen eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Eigentümer können die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Bei LIKKA sind beide Voraussetzungen erfüllt.

Verträge und Vollmachten

Verwalterverträge, Kontovollmachten und laufende Dienstleisterverträge werden geprüft und geordnet übergeben, damit die Gemeinschaften ohne Unterbrechung handlungsfähig bleiben.

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Bestand

Worauf wir bei einem Bestand schauen

Wir betrachten jeden Bestand einzeln und sprechen mit Ihnen über das, was uns auffällt.

  • Lage und Struktur der Objekte
  • Größe der Gemeinschaften und Art der Mandate
  • Bestellungszeiträume und Vertragslaufzeiten
  • Stand der Abrechnungen und Unterlagen
  • Team und Organisation
  • Laufende Beschlüsse und Vorhaben der Gemeinschaften
Vertraulichkeit

Diskret von Anfang an

  • Gespräche unter einer Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Mitarbeiter, Beiräte und Kunden erfahren erst nach Ihrer Freigabe davon
  • Keine personenbezogenen Eigentümerdaten in der Prüfungsphase
Ablauf

Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe

Nachfolge in fünf Schritten
  1. ErstgesprächVertraulich, auf Wunsch bei Ihnen
  2. VertraulichkeitVereinbarung und anonymisierte Kennzahlen
  3. KonzeptModell, Zeitplan, Ihre Rolle
  4. VertragUnd Planung der Kommunikation
  5. ÜbergabeEinarbeitung und Kommunikation
„Nach einer kurzen, gründlichen Prüfung hat das Team von LIKKA unsere Hausverwaltung reibungslos übernommen. Kleine Fragen, die danach noch aufkamen, wurden fair und unkompliziert gelöst.“
Dieter A.Ehemaliger Inhaber einer Hausverwaltung in München
FAQ

Häufige Fragen zur Nachfolge

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Idealerweise einige Jahre vor dem gewünschten Ausstieg. Dann lassen sich Bestellungszeiträume nutzen und die Gemeinschaften in Ruhe einbinden.

Müssen die Eigentümer der Übergabe zustimmen?

Nicht, wenn die Nachfolge über die Übernahme der GmbH erfolgt. Dann bleibt die Verwalterin dieselbe Gesellschaft, und Bestellungen sowie Verträge laufen weiter. Nur wenn einzelne Mandate auf eine andere Gesellschaft übergehen, bestellt jede Gemeinschaft neu.

Rechtsgrundlage: § 26 Abs. 1 und 3 WEG

Was geschieht mit meinen Mitarbeitern?

Ihre Mitarbeiter sind bei uns herzlich willkommen. Wir integrieren sie in unsere bestehenden Strukturen und Teams, und ihre langjährige Erfahrung wird sehr geschätzt. Rechtlich gehen die Arbeitsverhältnisse bei einem Betriebsübergang auf den neuen Inhaber über; wir informieren Ihr Team vorher persönlich.

Rechtsgrundlage: § 613a BGB

Kommen auch kleine Verwaltungen in Betracht?

Ja, die Größe spielt keine Rolle. Wir übernehmen auch kleine Verwaltungen und haben darin umfassende Erfahrung. Ihre Verwaltung kann ihren Sitz überall in Deutschland haben.

Kann ich nach der Übergabe weiter mitarbeiten?

Ja, wenn Sie möchten. Viele Inhaber begleiten die Einarbeitung für eine Übergangszeit. Umfang und Dauer vereinbaren wir gemeinsam.

Welche Unterlagen brauchen Sie für ein erstes Gespräch?

Für das Erstgespräch keine. Danach genügen zunächst anonymisierte Angaben zu Objekten, Einheiten und Vertragslaufzeiten.

Wie gehen Sie mit den Daten der Eigentümer um?

In der Prüfungsphase arbeiten wir nur mit anonymisierten Kennzahlen. Personenbezogene Daten gehen erst über, wenn Beschlüsse oder Zustimmungen vorliegen.

Moritz Schütze
Ihr Gesprächspartner

Sprechen wir vertraulich über Ihre Nachfolge.

Anfragen zur Nachfolge betreut Geschäftsführer Moritz Schütze persönlich und diskret.

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