WEG in der Krise? Wir bringen Ihre Gemeinschaft wieder in Ordnung.
Jahre ohne Abrechnung, fehlende Unterlagen, ein Verwalter, der hinwirft oder Gelder veruntreut hat: Manche Gemeinschaften finden keinen Verwalter mehr, weil die Lage verfahren wirkt. Genau solche Mandate übernehmen wir, mit einem erfahrenen Team und gemeinsam mit Rechtsanwälten, Sachverständigen und Steuerberatern.
„Eine Reise von tausend Meilen beginnt mit dem ersten Schritt.“
Laotse, Tao Te King
Wenn die Gemeinschaft nicht mehr weiterweiß
Keine Lage ist so verfahren, dass sie sich nicht ordnen ließe. Diese Situationen erleben wir am häufigsten.
Buchhaltung liegt seit Jahren brach
Wir rekonstruieren Konten, Belege und Abrechnungen Jahr für Jahr, bis die Zahlen wieder stimmen.
Abrechnungen und Wirtschaftspläne nicht beschlossen
Sind Jahresabrechnungen oder Wirtschaftspläne falsch, verweigern die Eigentümer zu Recht die Genehmigung. Wir erstellen sie neu, sauber belegt und nachvollziehbar, damit die Versammlung wieder beschließen kann.
Unterlagen fehlen
Gibt der Vorverwalter nichts heraus, setzen wir die Herausgabe mit Rechtsanwälten durch und beschaffen, was fehlt.
Verdacht auf Veruntreuung
Wir sichern die Konten, beziffern den Schaden und begleiten Strafanzeige und Schadenersatz.
Die Gemeinschaft ist ohne Verwalter
Nach einer Amtsniederlegung oder Abberufung übernehmen wir kurzfristig und machen die Gemeinschaft wieder handlungsfähig.
Hohe Hausgeldrückstände
Wir verschaffen uns einen Überblick, mahnen konsequent und setzen Forderungen gerichtlich durch, damit die Gemeinschaft zahlungsfähig bleibt.
Streit und Anfechtungen
Wir bereiten Beschlüsse rechtssicher vor, leiten Versammlungen sachlich und bringen die Gemeinschaft zurück zu tragfähigen Entscheidungen.
Schwere Schäden und Baumängel
Nach Wasser- oder Brandschäden und bei massiven Mängeln koordinieren wir Gutachter, Versicherung und Sanierung und halten die Finanzen stabil.
Sanierungsstau
Wir erfassen den Zustand, setzen Prioritäten und planen die Finanzierung, damit aus aufgeschobenen Maßnahmen ein machbarer Plan wird.
Auch in der Krise bleibt die Gemeinschaft handlungsfähig
Ohne Verwalter
Hat die Gemeinschaft keinen Verwalter, vertreten alle Eigentümer sie gemeinschaftlich.
§ 9b Abs. 1 Satz 2 WEGBestellung durchsetzen
Kommt kein Beschluss zustande, kann jeder Eigentümer die Bestellung eines Verwalters gerichtlich durchsetzen.
§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEGKeine Insolvenz
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann nicht insolvent werden. Umso wichtiger ist eine geordnete Finanzplanung.
§ 9a Abs. 5 WEGHerausgabe der Unterlagen
Unterlagen und Gelder der Gemeinschaft muss der Vorverwalter herausgeben. Notfalls wird das gerichtlich durchgesetzt.
§§ 667, 675 BGBAllgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Rechtliche Schritte stimmen wir mit spezialisierten Rechtsanwälten ab.
In vier Phasen zum Neustart
Wir arbeiten die Krise fokussiert ab und halten den Beirat bei jedem Schritt auf dem Laufenden.
Sichern
Konten, Unterlagen, Versicherungen und laufende Verpflichtungen sichern. Akute Risiken abwenden.
Aufarbeiten
Buchhaltung, Beschlüsse und Ansprüche rekonstruieren, prüfen und bewerten.
Entscheiden
Mit dem Beirat einen Fahrplan mit Prioritäten, Kosten und Zeitplan erstellen und der Versammlung vorlegen.
Neu starten
Die Gemeinschaft startet ohne Altlasten in eine geordnete Verwaltung, mit einem starken Team an ihrer Seite und Portalzugang für alle.
Spezialisten für schwierige Mandate
Eine Krise ist für jede Gemeinschaft belastend. Wir sprechen zuerst vertraulich mit dem Beirat oder einzelnen Eigentümern und zeigen, welche Schritte möglich sind, bevor irgendetwas öffentlich wird.
Was Gerichte entschieden haben
Aktuelle Urteile zu Abberufung, Haftung, Veruntreuung und Beirat. Die Einzelheiten erklären wir im Magazin.
Schadensersatz fordert die Gemeinschaft, nicht der einzelne Eigentümer.
Mehr erfahrenBGH, 17.07.2003, V ZB 11/03Keine Entlastung, solange Ansprüche gegen den Verwalter möglich sind.
Mehr erfahrenBGH, 30.01.2026, V ZR 76/25Wer wie ein Verwalter handelt, haftet auch wie ein Verwalter.
Mehr erfahrenAG Böblingen, 08.04.2025, 23 C 72/25Rücklage ohne Beschluss in Anleihen angelegt: Der Verwalter haftet voll.
Mehr erfahrenLG Traunstein, 20.03.2026, 3 O 363/24Nur die Schlüssigkeit geprüft: Beiräte grob fahrlässig, Anspruch der Gemeinschaft verjährt.
Mehr erfahrenBGH, 25.02.2022, V ZR 65/21Einzelne Eigentümer können die Abberufung durchsetzen, wenn die Ablehnung nicht vertretbar ist.
Mehr erfahrenRechtliches Wissen für schwierige Zeiten
Ohne Verwalter, Gericht, Geldnot und fehlende Unterlagen: Was Eigentümer jetzt wissen sollten.
Aus der Praxis: Wie wir einen Betrugsverdacht gegen einen Vorverwalter aufgedeckt haben
Eine Beirätin hatte ein ungutes Gefühl. Wenige Wochen später lagen eine forensische Analyse, eine Bestätigung der Bank und eine Strafanzeige vor.
WEG in der KriseGemeinschaft ohne Verwalter: Wer handelt jetzt?
Amtsniederlegung, Abberufung, Vakanz: Was die Eigentümer jetzt wissen und tun müssen.
WEG in der KriseWenn sich keine Mehrheit findet: Verwalterbestellung durch das Gericht
Beschlussersetzungsklage und Eilverfahren: So setzen Eigentümer ihren Anspruch auf einen Verwalter durch.
WEG in der KriseKeine Insolvenz, aber Haftung: Was Eigentümer bei Geldnot wissen müssen
Warum eine Eigentümergemeinschaft nicht pleitegehen kann und wer am Ende zahlt.
WEG in der KriseVorverwalter gibt Unterlagen nicht heraus: So setzt die Gemeinschaft ihre Rechte durch
Herausgabe, Rechenschaft und der Weg zum Gericht, Schritt für Schritt.
WEG in der KriseSchadensersatz gegen den Vorverwalter: So holt sich die Gemeinschaft ihr Geld zurück
Wer Ansprüche hat, warum die Entlastung gefährlich ist und welche Fristen laufen.
WEG in der KriseWenn der Verwalter in die Kasse greift: Was Gerichte entschieden haben
Eigenmächtige Zahlungen, riskante Anlagen, Provisionen: fünf Entscheidungen, die Eigentümer kennen sollten.
WEG in der KriseBelegprüfung ist kein Formalakt: was eine oberflächliche Prüfung kostet
Ein aktuelles Urteil zeigt, wie teuer eine oberflächliche Prüfung werden kann.
WEG in der KriseBeirat abwählen: Wann Eigentümer ihren Beirat entmachten können
Abberufung per Mehrheitsbeschluss, Fälle vor Gericht und was ein guter Beirat leisten muss.
WEG in der KriseVerwalter abberufen: Was der Bundesgerichtshof dazu sagt
Wann ein einzelner Eigentümer die Abberufung durchsetzen kann und warum alte Vertragsklauseln nicht mehr gelten.
Häufige Fragen zur WEG in der Krise
Übernehmen Sie auch Gemeinschaften ohne aktuelle Abrechnungen?
Ja. Wir holen fehlende Jahresabrechnungen nach und bringen die Buchhaltung Schritt für Schritt auf den aktuellen Stand.
Was passiert, wenn der Vorverwalter die Unterlagen nicht herausgibt?
Wir fordern die Herausgabe schriftlich an und setzen sie bei Bedarf mit Rechtsanwälten gerichtlich durch. Was fehlt, rekonstruieren wir über Banken, Dienstleister und Eigentümer.
Rechtsgrundlage: §§ 667, 675 BGB
Was tun bei Verdacht auf Veruntreuung?
Schnell handeln: Konten sichern, Verfügungsberechtigungen ändern, Belege sichern. Wir beziffern den Schaden und begleiten Strafanzeige und Schadenersatzansprüche gemeinsam mit Rechtsanwälten.
Kann eine Eigentümergemeinschaft insolvent werden?
Nein. Fehlt Geld, müssen die Eigentümer es über Hausgeld oder Sonderumlagen aufbringen. Eine geordnete Finanzplanung verhindert, dass es so weit kommt.
Rechtsgrundlage: § 9a Abs. 5 WEG
Wie lange dauert die Aufarbeitung?
Das hängt vom Umfang ab. Die akuten Risiken sichern wir in den ersten Wochen. Die Aufarbeitung mehrerer Jahre kann einige Monate dauern, den Fortschritt sehen Sie laufend.
Ihre Gemeinschaft steckt fest? Sprechen wir darüber.
Vertraulich, kostenlos und unverbindlich. Moritz Schütze meldet sich innerhalb eines Werktags.
