Für Eigentümergemeinschaften

WEG in der Krise? Wir bringen Ihre Gemeinschaft wieder in Ordnung.

Jahre ohne Abrechnung, fehlende Unterlagen, ein Verwalter, der hinwirft oder Gelder veruntreut hat: Manche Gemeinschaften finden keinen Verwalter mehr, weil die Lage verfahren wirkt. Genau solche Mandate übernehmen wir, mit einem erfahrenen Team und gemeinsam mit Rechtsanwälten, Sachverständigen und Steuerberatern.

„Eine Reise von tausend Meilen beginnt mit dem ersten Schritt.“

Laotse, Tao Te King

Typische Krisen

Wenn die Gemeinschaft nicht mehr weiterweiß

Keine Lage ist so verfahren, dass sie sich nicht ordnen ließe. Diese Situationen erleben wir am häufigsten.

Buchhaltung liegt seit Jahren brach

Wir rekonstruieren Konten, Belege und Abrechnungen Jahr für Jahr, bis die Zahlen wieder stimmen.

Abrechnungen und Wirtschaftspläne nicht beschlossen

Sind Jahresabrechnungen oder Wirtschaftspläne falsch, verweigern die Eigentümer zu Recht die Genehmigung. Wir erstellen sie neu, sauber belegt und nachvollziehbar, damit die Versammlung wieder beschließen kann.

Unterlagen fehlen

Gibt der Vorverwalter nichts heraus, setzen wir die Herausgabe mit Rechtsanwälten durch und beschaffen, was fehlt.

Verdacht auf Veruntreuung

Wir sichern die Konten, beziffern den Schaden und begleiten Strafanzeige und Schadenersatz.

Die Gemeinschaft ist ohne Verwalter

Nach einer Amtsniederlegung oder Abberufung übernehmen wir kurzfristig und machen die Gemeinschaft wieder handlungsfähig.

Hohe Hausgeldrückstände

Wir verschaffen uns einen Überblick, mahnen konsequent und setzen Forderungen gerichtlich durch, damit die Gemeinschaft zahlungsfähig bleibt.

Streit und Anfechtungen

Wir bereiten Beschlüsse rechtssicher vor, leiten Versammlungen sachlich und bringen die Gemeinschaft zurück zu tragfähigen Entscheidungen.

Schwere Schäden und Baumängel

Nach Wasser- oder Brandschäden und bei massiven Mängeln koordinieren wir Gutachter, Versicherung und Sanierung und halten die Finanzen stabil.

Sanierungsstau

Wir erfassen den Zustand, setzen Prioritäten und planen die Finanzierung, damit aus aufgeschobenen Maßnahmen ein machbarer Plan wird.

Gut zu wissen

Auch in der Krise bleibt die Gemeinschaft handlungsfähig

Ohne Verwalter

Hat die Gemeinschaft keinen Verwalter, vertreten alle Eigentümer sie gemeinschaftlich.

§ 9b Abs. 1 Satz 2 WEG

Bestellung durchsetzen

Kommt kein Beschluss zustande, kann jeder Eigentümer die Bestellung eines Verwalters gerichtlich durchsetzen.

§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG

Keine Insolvenz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann nicht insolvent werden. Umso wichtiger ist eine geordnete Finanzplanung.

§ 9a Abs. 5 WEG

Herausgabe der Unterlagen

Unterlagen und Gelder der Gemeinschaft muss der Vorverwalter herausgeben. Notfalls wird das gerichtlich durchgesetzt.

§§ 667, 675 BGB

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Rechtliche Schritte stimmen wir mit spezialisierten Rechtsanwälten ab.

Fahrplan

In vier Phasen zum Neustart

Wir arbeiten die Krise fokussiert ab und halten den Beirat bei jedem Schritt auf dem Laufenden.

01

Sichern

Konten, Unterlagen, Versicherungen und laufende Verpflichtungen sichern. Akute Risiken abwenden.

02

Aufarbeiten

Buchhaltung, Beschlüsse und Ansprüche rekonstruieren, prüfen und bewerten.

03

Entscheiden

Mit dem Beirat einen Fahrplan mit Prioritäten, Kosten und Zeitplan erstellen und der Versammlung vorlegen.

04

Neu starten

Die Gemeinschaft startet ohne Altlasten in eine geordnete Verwaltung, mit einem starken Team an ihrer Seite und Portalzugang für alle.

Team

Spezialisten für schwierige Mandate

Zertifizierte VerwalterFühren das Mandat, leiten Versammlungen und halten die Fäden zusammen.
WEG-BuchhaltungRekonstruiert Konten und Abrechnungen, unterstützt von einem Steuerfachwirt.
Rechtsanwälte und SteuerberaterSetzen Ansprüche durch und sichern die steuerliche Seite ab.
Sachverständige und IngenieureBewerten Schäden und Mängel und planen die Sanierung.
Diskret und vertraulich

Eine Krise ist für jede Gemeinschaft belastend. Wir sprechen zuerst vertraulich mit dem Beirat oder einzelnen Eigentümern und zeigen, welche Schritte möglich sind, bevor irgendetwas öffentlich wird.

Magazin

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FAQ

Häufige Fragen zur WEG in der Krise

Übernehmen Sie auch Gemeinschaften ohne aktuelle Abrechnungen?

Ja. Wir holen fehlende Jahresabrechnungen nach und bringen die Buchhaltung Schritt für Schritt auf den aktuellen Stand.

Was passiert, wenn der Vorverwalter die Unterlagen nicht herausgibt?

Wir fordern die Herausgabe schriftlich an und setzen sie bei Bedarf mit Rechtsanwälten gerichtlich durch. Was fehlt, rekonstruieren wir über Banken, Dienstleister und Eigentümer.

Rechtsgrundlage: §§ 667, 675 BGB

Was tun bei Verdacht auf Veruntreuung?

Schnell handeln: Konten sichern, Verfügungsberechtigungen ändern, Belege sichern. Wir beziffern den Schaden und begleiten Strafanzeige und Schadenersatzansprüche gemeinsam mit Rechtsanwälten.

Kann eine Eigentümergemeinschaft insolvent werden?

Nein. Fehlt Geld, müssen die Eigentümer es über Hausgeld oder Sonderumlagen aufbringen. Eine geordnete Finanzplanung verhindert, dass es so weit kommt.

Rechtsgrundlage: § 9a Abs. 5 WEG

Wie lange dauert die Aufarbeitung?

Das hängt vom Umfang ab. Die akuten Risiken sichern wir in den ersten Wochen. Die Aufarbeitung mehrerer Jahre kann einige Monate dauern, den Fortschritt sehen Sie laufend.

Ihre Gemeinschaft steckt fest? Sprechen wir darüber.

Vertraulich, kostenlos und unverbindlich. Moritz Schütze meldet sich innerhalb eines Werktags.

Moritz Schütze
Ihr AnsprechpartnerMoritz SchützeDipl.-Kaufmann, Geschäftsführerinfo@likka-immobilien.de
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