Digitale Belegprüfung: prüfen, wann und wo es passt
Belege, Buchungen und Kontoauszüge stehen dem Beirat online zur Verfügung. Rückfragen werden direkt am Beleg geklärt, und die Prüfung ist dokumentiert.
Alles, was eine gute Prüfung braucht
Der Beirat erhält einen vollumfänglichen Lesezugriff auf die Buchhaltung in Impower. Belege werden über unser Dokumentensystem Neovaro digital erfasst und den Buchungen zugeordnet, sodass der Beirat jede Position mit wenigen Klicks nachvollziehen kann.
Belege und Buchungen verknüpft
Zu jeder Buchung ist der passende Beleg hinterlegt. Ein Klick genügt, um Rechnung, Zahlung und Kostenart zu sehen. Umgekehrt zeigt jede Rechnung alle Buchungen, denen sie zugeordnet ist.
Prüfen, wann es passt
Die Prüfung ist nicht an Bürozeiten gebunden. Jedes Beiratsmitglied kann online prüfen, auch gleichzeitig.
Rückfragen mit KI-Antwort
Fragen werden am jeweiligen Beleg notiert. Eine KI-Antwort erklärt die Buchung oft sofort; reicht sie nicht aus, geht die Rückfrage an unser Team. Offene und gesendete Rückfragen sind jederzeit sichtbar.
Stichprobe oder vollständig
Der Beirat entscheidet, wie tief er prüft. Auffällige Positionen lassen sich gezielt ansehen.
Dokumentierte Prüfung
Geprüfte Belege, Anmerkungen und Antworten bleiben gespeichert. Das erleichtert die Stellungnahme zur Versammlung.
Datenschutz und Zugriff
Zugriff erhalten nur die bestellten Beiratsmitglieder, geschützt durch eine sechsstellige PIN von uns. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Verträgen zur Auftragsverarbeitung nach der DSGVO.
„Endlich kann ich die Belege bequem von zu Hause aus prüfen, wann es mir passt. Das spart mir viel Zeit, und genau deshalb kann ich mein Ehrenamt als Beirat weiterhin ausüben.“
Vollständiger Einblick in die Buchhaltung
Der Beirat sieht, was wir sehen. Der Zugriff ist vollumfänglich und rein lesend, Änderungen sind ausgeschlossen.
- Alle Sachkonten mit aktuellen Kontensalden
- Rechnungen und Belege zu jeder Buchung
- Kontoauszüge der Gemeinschaftskonten
- Hausgeldabrechnungen
- Wirtschaftspläne
- Wärmekostenabrechnungen
Unsere Buchhaltung erfolgt komplett digital, papierlos und taggleich. Gebuchte Belege werden automatisch mit dem Kundenportal synchronisiert und stehen allen Eigentümern rund um die Uhr zur Verfügung.
Bei der angefragten Buchung handelt es sich um eine monatliche Abschlagszahlung für Frischwasser an den Wasserversorger. Die Buchung ist korrekt, da sie im Rahmen der regelmäßigen Abschläge für das Jahr 2025 verbucht wurde. Die Frage nach einer Steigerung des Abwassers betrifft ein anderes Konto. Bitte prüfen Sie das Konto für Abwasser und Entwässerung.
Ausgaben
800/0/3Frischwasser
800/0/4Abwasser & Entwässerung
800/2/1/1Pellets
800/2/2Betriebsstrom
800/2/3Schornsteinfeger
Geben Sie die sechsstellige PIN ein, die Sie von Ihrer Hausverwaltung erhalten haben.
Willkommen! · WEG Musterstraße 1, 80331 München
Dokumente
Sachkonten
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Von der Freischaltung bis zur Stellungnahme
- FreischaltungZugang für die Beiratsmitglieder
- BereitstellungBelege, Buchungen, Kontoauszüge
- PrüfungStichprobe oder vollständig
- RückfragenKlärung direkt am Beleg
- StellungnahmeGrundlage für die Versammlung
Was sich für den Beirat ändert
Klassische Belegprüfung
Termin im Büro, Ordner durchblättern, Fragen notieren und auf Antworten warten. Was geprüft wurde, steht oft nur im eigenen Notizbuch.
Digitale Belegprüfung
Online prüfen, am Beleg kommentieren, Antworten im selben System erhalten. Das bringt eine enorme Zeitersparnis. Der Ablauf ist dokumentiert und für alle Beiratsmitglieder gleich.
Ergebnis
Weniger Aufwand, mehr Sicherheit bei der Stellungnahme und eine Jahresabrechnung, der die Gemeinschaft vertraut.
Was Gerichte zur Belegprüfung sagen
Einsicht in die Verwaltungsunterlagen: was Eigentümer verlangen können
Jeder Eigentümer darf Belege, Kontoauszüge und Verträge der Gemeinschaft einsehen. Was Gerichte zu Umfang, Ort und Form der Einsicht entschieden haben.
Beirat und BelegprüfungWie gründlich muss der Beirat prüfen? Was Gerichte zur Belegprüfung sagen
Rechnerische Prüfung, Stichproben, Stellungnahme: welche Maßstäbe die Rechtsprechung an den Verwaltungsbeirat anlegt.
Beirat und BelegprüfungEntlastung des Beirats: wann sie ordnungsgemäß ist und was sie bewirkt
Viele Versammlungen entlasten den Beirat jedes Jahr routinemäßig. Der Bundesgerichtshof hat Grenzen gezogen.
Worauf sich die Prüfung bezieht
§ 28 WEG regelt Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht.Wortlaut nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz(2) Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung sollen, bevor die Beschlüsse nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 gefasst werden, vom Verwaltungsbeirat geprüft und mit dessen Stellungnahme versehen werden.
Häufige Fragen zur digitalen Belegprüfung
Können Eigentümer die Belege auch selbst einsehen?
Ja. Jeder Eigentümer hat ein eigenes Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen, ohne Begründung. Bei LIKKA stehen die gebuchten Belege zusätzlich rund um die Uhr im Kundenportal bereit.
Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 4 WEG
Muss der Beirat jeden einzelnen Beleg prüfen?
Nein. Nach der Rechtsprechung genügen eine rechnerische Prüfung und Stichproben anhand der Belege. Kontoauszüge sollten dabei sein.
Rechtsgrundlage: § 29 Abs. 2 WEG
Was braucht der Beirat für die digitale Belegprüfung?
Einen Internetzugang und die Freischaltung durch uns. Eine eigene Software ist nicht nötig.
Welche Unterlagen sieht der Beirat?
Alle Sachkonten mit Kontensalden, Rechnungen und Belege, Kontoauszüge, Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftspläne und Wärmekostenabrechnungen. Der Zugriff ist vollumfänglich, aber rein lesend.
Gibt es die Belege noch auf Papier?
Nein. Unsere Buchhaltung ist komplett papierlos. Alle Belege liegen digital vor und sind für den Beirat vollständig online einsehbar.
Ersetzt die digitale Prüfung die Stellungnahme zur Versammlung?
Nein. Sie ist die Grundlage dafür. Die Stellungnahme zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung gibt der Beirat weiterhin selbst ab.
Rechtsgrundlage: § 29 Abs. 2 WEG
Was prüft der Beirat eigentlich?
Vor allem, ob Einnahmen und Ausgaben belegt, richtig verbucht und den Kostenarten zugeordnet sind. Hinzu kommen die Rücklagen und das Gemeinschaftsvermögen laut Vermögensbericht.
Rechtsgrundlage: § 28 Abs. 2 und 4 WEG
Belegprüfung ohne Ordner?
Wir zeigen Ihnen die digitale Belegprüfung an einem Beispiel. Kostenlos und unverbindlich.
