Wie verbreitet sind hybride und virtuelle Eigentümerversammlungen, und wie kommen sie an? Zwei Quellen geben Auskunft: das Branchenbarometer des Verwalterverbands VDIV und eine Umfrage des Verbraucherschutzverbands wohnen im eigentum unter Wohnungseigentümern. Die Ergebnisse zeigen, warum sich moderne Formate lohnen und worauf es dabei ankommt.
Die Sicht der Verwaltungen
Im VDIV-Branchenbarometer 2023 gaben nur 36,2 Prozent der Verwaltungen an, überhaupt hybride Versammlungen durchzuführen. Als Gründe für die Zurückhaltung nannten 72,3 Prozent den hohen Aufwand, 77,9 Prozent eine zögerliche Annahme durch die Eigentümer und 55,4 Prozent die Kosten. Von den Verwaltungen mit Hybrid-Erfahrung hielten 70,2 Prozent eine reine Online-Versammlung für zielführender.
Die Sicht der Eigentümer
Wohnen im eigentum befragte 2024 Eigentümer aus 125 Gemeinschaften mit zusammen 3.834 Wohnungen. In hybriden Versammlungen nahmen 58 Prozent vor Ort und 42 Prozent online teil. Am zufriedensten waren Eigentümer kleiner Gemeinschaften. Klar ist aber auch: Gute Technik, Software und Betreuung erfordern Investitionen. Die Vergütung dafür regelt der Verwaltervertrag. Für die Eigentümer steht dem die Ersparnis an Zeit, Anfahrt, Benzin- und Parkkosten gegenüber.
Der Trend 2025
Im Branchenbarometer 2025 berichtet der VDIV, dass Verwaltungen verstärkt auf rein virtuelle Formate setzen. Sie sichern eine schnelle Beschlussfähigkeit, erhöhen die Flexibilität, und es nehmen mehr Eigentümer an den Versammlungen teil.
Was daraus folgt
Die Zahlen zeigen: Wenn das Angebot da ist, wird es genutzt. Fast die Hälfte der Teilnehmer wählt bei hybriden Versammlungen den Bildschirm. Entscheidend ist eine gute Vorbereitung: ein sauberer Beschluss, verlässliche Technik und eine Moderation, die Teilnehmer vor Ort und online gleichermaßen einbindet. Dann wird aus dem Aufwand ein Gewinn an Beteiligung.
Wortlaut nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz(1) Angelegenheiten, über die nach diesem Gesetz oder nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können, werden durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Wohnungseigentümer geordnet. Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.
(1a) Die Wohnungseigentümer können mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass die Versammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung ohne physische Präsenz der Wohnungseigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort stattfindet oder stattfinden kann (virtuelle Wohnungseigentümerversammlung). Die virtuelle Wohnungseigentümerversammlung muss hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.
- Nur gut ein Drittel der Verwaltungen bot 2023 hybride Versammlungen an
- 42 Prozent der Teilnehmer wählen online, wenn sie können
- Technik kostet, spart Eigentümern aber Zeit und Wege
- 2025: Trend zu rein virtuellen Formaten und mehr Beteiligung
Häufige Fragen
Kostet die Online-Teilnahme extra?
Ja. Hybride und virtuelle Versammlungen erfordern einen erheblichen technischen Aufwand und Investitionen in Technik, Software und Betreuung. Die Vergütung dafür wird im Verwaltervertrag geregelt. Im Vergleich zu Zeit, Anfahrt, Benzin- und Parkkosten, die für jeden online teilnehmenden Eigentümer entfallen, relativieren sich diese Kosten deutlich.
Rechtsgrundlage: VDIV-Branchenbarometer 2023 und 2025; wohnen im eigentum e.V., Umfrage vom 17.04.2024; § 23 Abs. 1 und 1a WEG
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
