Eigentümerversammlung

Eigentümerversammlung online Umfrage: Beteiligung in Zahlen

Verbreitung, Beteiligung, Kosten und Akzeptanz hybrider und virtueller Versammlungen, belegt mit Zahlen von VDIV und wohnen im eigentum.

Von Dirk M. HauguthRechtsanwalt, Kanzlei Hauguth, Ammersee
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Hybride Eigentümerversammlung mit Online-Teilnehmern

Wie viele Eigentümer nehmen online an Versammlungen teil, und wie gut kommt die Online-Teilnahme an? Dieser Beitrag wertet zwei Erhebungen aus: das VDIV-Branchenbarometer 2023 unter Verwaltungen und die Umfrage von wohnen im eigentum 2024 unter Eigentümern. Sie erfahren, wie verbreitet hybride Versammlungen sind, was sie laut Umfrage kosten und wie belastbar die Zahlen sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut VDIV-Branchenbarometer 2023 führten 36,2 Prozent der Verwaltungen hybride Eigentümerversammlungen durch; bei Verwaltungen mit mehr als 3.000 Einheiten waren es 49,3 Prozent.
  • Von den Verwaltungen mit Hybrid-Erfahrung zeigten sich 88,6 Prozent offen für die virtuelle Versammlung.
  • In der Umfrage von wohnen im eigentum (2024) nahmen 42 Prozent der genannten Miteigentümer online teil, 58 Prozent in Präsenz.
  • 77,6 Prozent der befragten Eigentümer zahlten für hybride Versammlungen bisher keine Mehrkosten.
  • Beide Erhebungen sind nicht repräsentativ für alle Gemeinschaften; sie zeigen Tendenzen, keine festen Quoten.

Eigentümerversammlung online Umfrage: Welche Quellen gibt es?

Belastbare Zahlen liefern vor allem zwei Erhebungen: das Branchenbarometer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) und eine Umfrage des Eigentümerverbands wohnen im eigentum (WiE).

Das Branchenbarometer 2023 befragt Verwaltungen und erschien im Dezember 2023 im Magazin vdivDIGITAL. Die WiE-Umfrage vom 17. April 2024 befragt Wohnungseigentümer, die hybride Versammlungen bereits erlebt haben. Beide Erhebungen betreffen Wohnungseigentümerversammlungen und damit jede Wohnungseigentümergemeinschaft, aber die Sicht der Verwaltungen und die der Eigentümer unterscheiden sich. Deshalb lohnt der Blick auf beide. Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick stehen oben in der Kurzfassung.

Das Branchenbarometer 2025 (veröffentlicht am 12. September 2025) beschreibt den Trend nach der Gesetzesänderung nur in Worten, ohne Quoten in der Pressemitteilung.

Die wichtigsten Quellen im Überblick
QuelleJahrBefragteThema
VDIV-Branchenbarometer2023ImmobilienverwaltungenVerbreitung, Hindernisse und Offenheit für hybride und virtuelle Formate
wohnen im eigentum (WiE)2024125 Eigentümer aus 125 GemeinschaftenKosten, Teilnahme vor Ort und online, Zufriedenheit
VDIV-Branchenbarometer2025ImmobilienverwaltungenTrend zu rein virtuellen Formaten (qualitativ)

Wie verbreitet sind hybride Eigentümerversammlungen?

Im VDIV-Branchenbarometer 2023 gaben 36,2 Prozent der Verwaltungen an, hybride Eigentümerversammlungen durchzuführen. Bei Verwaltungen mit mehr als 3.000 verwalteten Einheiten waren es 49,3 Prozent.

Schon das Branchenbarometer 2021 zeigte, dass die Corona-Pandemie digitale Versammlungen angeschoben hatte: Damals setzte jede sechste Verwaltung verstärkt darauf. Die Präsenzversammlung blieb 2023 dennoch für die Mehrheit der Verwaltungen der Regelfall. Große Verwaltungen setzen die Hybridform häufiger ein, vermutlich weil sich Technik und Personal dort auf viele Gemeinschaften verteilen lassen. Diese Erklärung ist eine Einschätzung, die Umfrage selbst belegt sie nicht. Die Online-Teilnahme ist für Eigentümer bislang oft eine Option, auf die sie keinen festen Anspruch haben.

Für Eigentümer heißt das: Ob die Online-Teilnahme angeboten wird, hängt stark von der Verwaltung ab. Wer sie möchte, kann sie per Beschluss auf die Tagesordnung setzen lassen, wie der Beitrag zur Rechtslage bei hybriden und virtuellen Versammlungen zeigt.

Warum zögern Verwaltungen bei der Online-Teilnahme?

Die Verwaltungen nennen vor allem Aufwand, Kosten und die zurückhaltende Annahme durch die Eigentümer. Das zeigt das VDIV-Branchenbarometer 2023.

72,3 Prozent der Verwaltungen halten die Umsetzung hybrider Versammlungen für zu anspruchsvoll. 55,4 Prozent sehen sie als zu kostenintensiv für die Gemeinschaften, und 77,9 Prozent sagen, die Eigentümer nähmen das Angebot zu zögerlich an. Rund 30 Prozent setzen zusätzliche Moderation ein, damit Online-Teilnehmer nicht untergehen.

Die Eigentümerseite zeichnet ein anderes Bild: In der WiE-Umfrage nahmen 42 Prozent der genannten Miteigentümer online teil. Beide Befunde können stimmen, denn sie betreffen unterschiedliche Gruppen und Gemeinschaften.

Wie viele Eigentümer nehmen online teil? Zahlen zur Beteiligung

In der WiE-Umfrage 2024 nahmen 58 Prozent der genannten Miteigentümer in Präsenz und 42 Prozent online teil. Die Präsenz überwiegt also weiter, die Online-Teilnahme ist aber kein Randphänomen.

Die Prozentwerte beziehen sich auf alle Miteigentümer, die die Befragten in ihren Gemeinschaften genannt haben. Die Streuung zwischen den Gemeinschaften ist laut WiE sehr groß. Eine feste Quote lässt sich daraus nicht ableiten.

Mehr Beteiligung erwarten auch die Verwaltungen: 46,5 Prozent sehen in der virtuellen Versammlung die Möglichkeit, die aktive Beteiligung auszuweiten (VDIV 2023). Im Branchenbarometer 2025 beschreibt der VDIV, dass bei rein virtuellen Versammlungen mehr Eigentümer teilnehmen. Einen Prozentwert nennt die Pressemitteilung dazu nicht, es handelt sich um die Einschätzung der Verwaltungen.

Was kosten hybride Versammlungen laut Umfrage?

Für die meisten befragten Eigentümer fielen keine Mehrkosten an: 77,6 Prozent (97 Personen) zahlten bisher nichts extra. Das ergibt die WiE-Umfrage 2024.

Besonders oft blieb es in kleinen Gemeinschaften kostenfrei (89 Prozent). 24 Befragte, also 19 Prozent, nannten Mehrkosten. Sie lagen im Regelfall zwischen 1 und 15 Euro je Wohnung, bei großen Gemeinschaften unter 10 Euro je Wohnung. Ausreißer nach oben sind darin nicht berücksichtigt.

WiE ordnet die Kosten so ein: Technik, Lizenzen und Personal entstehen zuerst bei der Verwaltung und gelten als Betriebsausgaben, die in das Honorar einfließen. Klauseln im Verwaltervertrag, die solche Kosten als Sonderposten berechnen, sieht WiE kritisch. Prüfen Sie diese Klauseln im Einzelfall. Für kleine Gemeinschaften spielt zudem die Raummiete eine Rolle: 58 Prozent der kleinen und 36 Prozent der mittelgroßen Gemeinschaften zahlen keine.

Mehrkosten hybrider Versammlungen laut WiE-Umfrage 2024
MerkmalErgebnis
Keine Mehrkosten gezahlt77,6 Prozent (97 Personen)
Keine Mehrkosten in kleinen Gemeinschaften89 Prozent
Mehrkosten genannt19 Prozent (24 Personen)
Höhe der Mehrkosten im Regelfall1 bis 15 Euro je Wohnung

Wie hoch ist die Akzeptanz der virtuellen Versammlung?

Unter Verwaltungen mit Hybrid-Erfahrung ist die Offenheit hoch: 88,6 Prozent zeigten sich 2023 offen für virtuelle Eigentümerversammlungen. Unter allen Befragten waren es 71,7 Prozent.

Als Vorteile nannten die Verwaltungen Zeitersparnis für die Eigentümer (75,1 Prozent) und die Möglichkeit schneller, unkomplizierter Zwischenbeschlüsse (60,7 Prozent). Die Hybridform halten dagegen nur 56,7 Prozent der erfahrenen Verwaltungen für geeignet, künftige Herausforderungen zu meistern. VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler nennt virtuelle Versammlungen ein strategisches Werkzeug der Professionalisierung.

Auf Eigentümerseite zeigt die WiE-Umfrage: Die Zufriedenheit mit hybriden Versammlungen sinkt mit der Größe der Gemeinschaft und ist in kleinen Gemeinschaften am höchsten. Große Gemeinschaften kommen in der Stichprobe kaum vor, nämlich nur sechs von 125.

Was Verwaltungen von virtuellen Versammlungen erwarten (VDIV 2023)
Erwartung oder HaltungAnteil
Offen für virtuelle Versammlung (mit Hybrid-Erfahrung)88,6 Prozent
Offen für virtuelle Versammlung (alle Befragten)71,7 Prozent
Zeitersparnis für Eigentümer75,1 Prozent
Schnelle Zwischenbeschlüsse möglich60,7 Prozent
Aktive Beteiligung kann steigen46,5 Prozent

Wie belastbar sind die Zahlen?

Die Zahlen zeigen Tendenzen, aber keine Durchschnittswerte für alle Gemeinschaften. Beide Erhebungen haben methodische Grenzen.

Die WiE-Umfrage ging an rund 26.200 Eigentümer, 125 antworteten. Das sind weniger als ein Prozent, und WiE selbst weist darauf hin, dass noch wenige Gemeinschaften das Format nutzen. 53,6 Prozent der Teilnehmenden stammen aus kleinen Gemeinschaften mit bis zu 15 Wohnungen.

Das Branchenbarometer fragt Verwaltungen, nicht Eigentümer. Aussagen wie „Eigentümer nehmen zögerlich an“ sind deren Wahrnehmung, keine Messung. Die Erhebung 2023 liegt zudem vor der Gesetzesänderung vom Oktober 2024, die rein virtuelle Versammlungen erst ermöglichte.

WEG-Reform und Rechtslage: Was ist bei der Online-Versammlung möglich?

Eigentümer können beschließen, dass sie ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte im Wege elektronischer Kommunikation ausüben (§ 23 Abs. 1 WEG). Eine rein virtuelle Versammlung erfordert einen Beschluss mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, der für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren gilt (§ 23 Abs. 1a WEG).

Die Umfragen beziehen sich auf die Praxis nach der WEG-Reform von 2020 (WEMoG). Die rein virtuelle Versammlung kam mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes hinzu: Der Bundestag hat sie beschlossen, der Bundesrat stimmte am 27. September 2024 zu, seit dem 17. Oktober 2024 ist sie in Kraft. Die elektronische Kommunikation ist dabei der Kern: Bei der rein virtuellen Versammlung gibt es keinen gemeinsamen Versammlungsort und keine Präsenzteilnahme. Das Gesetz gibt den Rahmen vor, und die Gemeinschaft hat die Beschlusskompetenz für das Format. Die Ausgestaltung der Rechteausübung, ganz oder teilweise elektronisch, folgt aus dem Beschluss und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Umfragezahlen ersetzen die nötigen Beschlüsse nicht. Sie helfen aber bei der Frage, welches Format zur Gemeinschaft passt. Alle Einzelheiten zu Anforderungen, Beschlusstexten und Grenzen finden Sie im Beitrag zur Rechtslage bei Präsenz, hybrid und online.

Wie die Versammlung formal zustande kommt, erklärt der Beitrag zur Einberufung der Eigentümerversammlung.

Online-Abstimmung und Beteiligung: Was folgt für Ihre Gemeinschaft?

Die Online-Teilnahme lohnt sich vor allem dort, wo Eigentümer weit entfernt wohnen oder Termine schwer wahrnehmen können, und sie ist oft günstiger als vermutet.

Fragen Sie vor dem Beschluss nach den Kosten und danach, ob Technik und Moderation im Honorar enthalten sind. Klären Sie die Form der Online-Teilnahme und die digitalen Prozesse für Abstimmungen. Klären Sie, wie die Durchführung per Video oder Telefon geregelt ist, wie Anwesenheit, Online-Abstimmung und Stimmrecht technisch laufen und ob für die Präsenz weiter ein Versammlungsraum nötig ist. Fragen Sie auch nach den Erfahrungen der Verwaltung in der Praxis und danach, welchen Service sie bei der Online-Teilnahme bietet. Und planen Sie eine Übergangszeit ein, in der Eigentümer ohne Technikerfahrung per Vollmacht oder in Präsenz teilnehmen können. So gelingt die Digitalisierung der Abläufe ohne Verlierer.

Größere Wohnungseigentümergemeinschaften sollten die Zufriedenheit nach den ersten Versammlungen abfragen. Die WiE-Zahlen deuten darauf hin, dass dort mehr Betreuung nötig ist.

Wie LIKKA die Wahl des Versammlungsformats begleitet

LIKKA übernimmt die WEG-Verwaltung für Eigentümergemeinschaften in Oberbayern und Schwaben und bespricht mit dem Beirat, ob Präsenz, hybrid oder virtuell zur Gemeinschaft passt.

Unsere zertifizierten Verwalter sind persönliche Ansprechpartner für Eigentümer und Beirat und bereiten Einladung, Tagesordnung und Beschlussvorschläge vor. Mehr zum Ablauf finden Sie auf der Seite zur Eigentümerversammlung und zur WEG-Verwaltung. Wenn Sie über einen Wechsel nachdenken, hilft die Seite Verwaltung wechseln.

Häufige Fragen

Wie viele Verwaltungen führen hybride Eigentümerversammlungen durch?

Nach dem VDIV-Branchenbarometer 2023 waren es 36,2 Prozent der Verwaltungen, bei Verwaltungen mit mehr als 3.000 Einheiten 49,3 Prozent. Die Zahl stammt aus der Zeit vor Einführung der rein virtuellen Versammlung im Oktober 2024.

Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1 WEG

Mehr dazu im Magazin

Wie viele Eigentümer nehmen online an Eigentümerversammlungen teil?

In der WiE-Umfrage 2024 nahmen 42 Prozent der genannten Miteigentümer online und 58 Prozent in Präsenz teil. Die Werte schwanken zwischen den Gemeinschaften stark und stammen aus einer kleinen Stichprobe von 125 Gemeinschaften.

Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1 WEG

Kostet die Online-Teilnahme an der Eigentümerversammlung extra?

Meist nicht: 77,6 Prozent der Befragten in der WiE-Umfrage 2024 zahlten bisher keine Mehrkosten. Fielen Kosten an, lagen sie im Regelfall bei 1 bis 15 Euro je Wohnung. Prüfen Sie im Verwaltervertrag, ob Sonderposten dafür vereinbart sind.

Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1 WEG

Wie akzeptiert ist die virtuelle Eigentümerversammlung bei Verwaltungen?

Im Branchenbarometer 2023 zeigten sich 71,7 Prozent aller befragten Verwaltungen offen für das Format, bei Verwaltungen mit Hybrid-Erfahrung waren es 88,6 Prozent. Die Zahlen beschreiben die Haltung, nicht die tatsächliche Nutzung.

Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a WEG

Welche Mehrheit braucht eine rein virtuelle Eigentümerversammlung?

Eigentümer können sie mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen. Der Beschluss gilt für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren.

Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a WEG

Mehr dazu im Magazin

Sind die Umfragen zur Online-Eigentümerversammlung repräsentativ?

Nein. Die WiE-Umfrage beruht auf 125 Antworten, das Branchenbarometer auf Angaben von Verwaltungen. Beide zeigen Tendenzen, aber keine verlässlichen Durchschnittswerte für alle Gemeinschaften.

Rechtsgrundlage: VDIV-Branchenbarometer 2023; WiE-Umfrage 2024

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Stellen Sie sie uns direkt. Wir antworten persönlich per E-Mail, in der Regel innerhalb eines Werktags.

Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1 und 1a WEG; VDIV-Branchenbarometer 2023 und 2025; wohnen im eigentum e.V., Umfrage vom 17.04.2024

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

Änderungsverlauf

Aktualisiert am 07.10.2026: Überarbeitet: Zahlen mit Quelle und Jahr geprüft, nicht belegte Angaben gestrichen, Kosten und Beteiligung korrekt eingeordnet, Grenzen der Umfragen ergänzt

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Johannes Gebhardt
Ihr AnsprechpartnerJohannes GebhardtDipl.-Kaufmann, Leitung Vertriebneustart@likka-immobilien.de
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