Werterhalt · 29.09.2026 · Lesezeit 2 Min.

Was Warten kostet: Warum aufgeschobene Sanierungen teurer werden

Die Preise für die Instandhaltung von Wohngebäuden sind binnen eines Jahres um 5,6 Prozent gestiegen.

„Das machen wir nächstes Jahr“ ist in vielen Versammlungen ein bequemer Satz. Er hat aber einen Preis. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lagen die Preise für die Instandhaltung von Wohngebäuden im Mai 2026 um 5,6 Prozent über dem Vorjahr. Wer eine notwendige Maßnahme verschiebt, zahlt dieselbe Arbeit später teurer und riskiert zusätzliche Folgeschäden.

Was die Zahlen zeigen

Das Statistische Bundesamt misst die Baupreise vierteljährlich. Im Mai 2026 stiegen die Preise für die Instandhaltung von Wohngebäuden, ohne Schönheitsreparaturen, um 5,6 Prozent zum Vorjahresmonat. Beim Neubau von Wohngebäuden verteuerten sich Dachdeckungsarbeiten um 7,3 Prozent, Elektroarbeiten um 6,4 Prozent und Wärmedämm-Verbundsysteme um 5,0 Prozent.

Ein Rechenbeispiel

Eine Dachsanierung kostet heute 360.000 Euro. Steigen die Preise jedes Jahr um 3 Prozent, kostet sie nach fünf Jahren rund 417.000 Euro. Steigen sie so stark wie zuletzt, also um 5,6 Prozent, sind es rund 473.000 Euro. Bei 24 Wohnungen trägt jede Wohnung im zweiten Fall rund 4.700 Euro mehr, nur durch das Warten.

Dieselbe Dachsanierung, später bezahlt
Heute360.000 €
In 5 Jahren bei 3 %417.000 €
In 5 Jahren bei 5,6 %473.000 €

Mehrkosten je Wohnung bei 24 Wohnungen: rund 2.400 € bzw. rund 4.700 €

Beispielrechnung mit gleichbleibender jährlicher Preissteigerung, ohne Folgeschäden

Folgeschäden kommen dazu

Die Preissteigerung ist nur ein Teil der Rechnung. Ein undichtes Dach durchfeuchtet Dämmung und Tragwerk, eine alte Heizung fällt im Winter aus, marode Leitungen verursachen Wasserschäden. Solche Folgeschäden sind oft teurer als die eigentliche Maßnahme. Hinzu kommen steigende Versicherungsprämien, wenn sich Schäden häufen.

Wie Eigentümer gegensteuern

Eine mehrjährige Erhaltungsplanung macht sichtbar, was wann ansteht. Eine passende Rücklage sorgt dafür, dass das Geld bereitsteht. Und gut vorbereitete Beschlussvorlagen verhindern, dass Maßnahmen an fehlender Beschlusslage scheitern. Im VDIV-Branchenbarometer 2024 nannten 58,3 Prozent der Verwaltungen eine fehlende Beschlusslage als Grund für ausgebliebene Sanierungen.

§ 19 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4 WEGRegelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss

(2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesondere […] 2. die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, […] 4. die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage, […]

Wortlaut nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz
Das Wichtigste in Kürze
  • Instandhaltungspreise für Wohngebäude: plus 5,6 Prozent in einem Jahr
  • Jedes Jahr Aufschub verteuert dieselbe Maßnahme
  • Folgeschäden sind oft teurer als die Maßnahme selbst
  • Planung, Rücklage und gute Beschlussvorlagen schützen

Häufige Fragen

Müssen notwendige Sanierungen beschlossen werden?

Die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Jeder Eigentümer kann sie verlangen und notfalls gerichtlich durchsetzen.

Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 2 WEG, § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4 WEG; Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 241 vom 10.07.2026; VDIV-Branchenbarometer 2024

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

Werterhalt beginnt mit guter Beratung.

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Johannes Gebhardt
Ihr AnsprechpartnerJohannes GebhardtDipl.-Kaufmann, Vertriebsleiterneustart@likka-immobilien.de
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