Käufer achten heute stärker auf Energiekosten und anstehende Sanierungen. Das zeigt sich in den Preisen. Für Eigentümer bedeutet das: Die Entscheidungen der Gemeinschaft über Dämmung, Fenster und Heizung wirken sich auf den Wert jeder einzelnen Wohnung aus.
Was die Effizienzklasse aussagt
Im Energieausweis ist die Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes anzugeben. Sie ergibt sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf (§ 86 GModG). Klasse A+ steht für höchstens 30 Kilowattstunden je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr, Klasse D für höchstens 130 und Klasse H für mehr als 250 (Anlage 10 GModG).
Das frühere Gebäudeenergiegesetz trägt seit dem 29. Juli 2026 den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Vorschriften zum Energieausweis stehen weiterhin in den §§ 79 bis 88.
Was die Zahlen zeigen
immowelt hat die Angebotspreise von Wohnungen und Häusern ausgewertet, die 2025 auf immowelt.de inseriert waren (Pressemitteilung vom 19. März 2026). Eigentumswohnungen der Klasse A+ wurden im bundesweiten Durchschnitt rund 20 Prozent teurer angeboten als vergleichbare Wohnungen der Klasse D, Klasse A rund 15 Prozent und Klasse B rund 8 Prozent teurer.
Wohnungen der Klasse H lagen rund 9 Prozent unter Klasse D. Zwischen A+ und H betrug der Unterschied bei Wohnungen 29 Prozent. Es handelt sich um Angebotspreise, nicht um tatsächlich gezahlte Kaufpreise, und um bundesweite Durchschnitte ohne eigene Auswertung für München.
Warum Wohnungen schwächer reagieren
Bei Häusern fiel der Abschlag für Klasse H mit rund 17 Prozent deutlich höher aus. immowelt nennt als möglichen Grund, dass Wohnungseigentümer energetische Sanierungskosten in der Regel gemeinsam in der Gemeinschaft tragen. Die Last für den einzelnen Käufer ist dadurch geringer.
Für Gemeinschaften heißt das nicht, dass Energieeffizienz gleichgültig wäre. Käufer fragen nach geplanten Maßnahmen und nach der Rücklage. Eine Gemeinschaft mit Sanierungsplan und ausreichender Rücklage kann diese Fragen beantworten, bevor sie zum Preisargument werden.
Pflichtangaben in der Anzeige
Wird eine Wohnung in kommerziellen Medien zum Verkauf angeboten und liegt ein Energieausweis vor, muss die Anzeige Pflichtangaben enthalten: die Art des Energieausweises, den Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs, die wesentlichen Energieträger für die Heizung und bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse (§ 87 Abs. 1 GModG). Sicherzustellen hat das, wer die Veröffentlichung verantwortet, etwa der Verkäufer oder der Immobilienmakler.
Ein Energieausweis wird für ein Gebäude ausgestellt (§ 79 Abs. 2 GModG) und für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren (§ 79 Abs. 3 GModG). In einer Gemeinschaft sollte der Verwalter deshalb einen gültigen Ausweis für das Haus vorhalten, damit verkaufswillige Eigentümer ihn nutzen können.
§ 81 GModG regelt den Energiebedarfsausweis, § 82 GModG den Energieverbrauchsausweis. Das Gesetz hieß bis zum 28. Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG).Wortlaut nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz(1) Wird vor dem Verkauf, der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer, der Vermieter, der Verpächter, der Leasinggeber oder der Immobilienmakler, wenn eine dieser Personen die Veröffentlichung der Immobilienanzeige verantwortet, sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: 1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis im Sinne von § 81 oder Energieverbrauchsausweis im Sinne von § 82, 2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs für das Gebäude, 3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes, 4. bei einem Wohngebäude das im Energieausweis genannte Baujahr und 5. bei einem Wohngebäude die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
Was die Gemeinschaft tun kann
Schon kleinere Maßnahmen können den Energieverbrauch senken, etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke, ein hydraulischer Abgleich oder eine neue Heizungsregelung. Größere Schritte wie Fassadendämmung, neue Fenster oder ein Heizungstausch gehören in einen langfristigen Plan.
Wie stark eine Maßnahme den Wert steigert, lässt sich im Einzelfall nicht genau vorhersagen. Sie senkt aber laufende Kosten und verbessert die Position beim Verkauf. Für viele Maßnahmen gibt es Förderung.
Energie im Verwaltungsalltag
Eine gute Verwaltung behält Verbrauchswerte, Alter der Heizung und Gültigkeit des Energieausweises im Blick und bringt Maßnahmen rechtzeitig in die Versammlung. Wir unterstützen Gemeinschaften dabei, diese Daten zusammenzustellen und daraus Maßnahmen abzuleiten.
- Wohnungen der Klasse A+ wurden 2025 rund 20 Prozent teurer angeboten als Klasse D (immowelt).
- Klasse H lag bei Wohnungen rund 9 Prozent unter Klasse D, bei Häusern rund 17 Prozent.
- Die Effizienzklasse ergibt sich aus Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf.
- Verkaufsanzeigen müssen die Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten.
- Seit dem 29. Juli 2026 heißt das GEG Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Häufige Fragen
Welche Energieangaben muss eine Verkaufsanzeige enthalten?
Liegt ein Energieausweis vor: die Art des Ausweises, den Wert des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs, die wesentlichen Energieträger der Heizung sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse.
Rechtsgrundlage: § 87 Abs. 1 GModG
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Er wird für zehn Jahre ausgestellt. Früher verliert er seine Gültigkeit, wenn nach § 80 Abs. 2 GModG ein neuer Energieausweis erforderlich wird.
Rechtsgrundlage: § 79 Abs. 3 GModG
Was bedeutet Effizienzklasse A+?
Die Klasse ergibt sich aus dem Endenergieverbrauch oder -bedarf. A+ steht für höchstens 30 Kilowattstunden je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr, H für mehr als 250.
Rechtsgrundlage: § 86 GModG mit Anlage 10
Rechtsgrundlage: §§ 79, 86, 87 GModG
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
