Wer überlegt, Hausverwalter zu werden, stellt meist zuerst eine Frage: Was verdient man als Hausverwalter? Gehaltsportale nennen dazu sehr unterschiedliche Zahlen, oft ohne zu sagen, woher sie stammen. Dieser Ratgeber stützt sich deshalb auf zwei belastbare Quellen: den Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit mit den Medianwerten für das Jahr 2025 und den Vergütungstarifvertrag der Immobilienwirtschaft, der seit Januar 2026 gilt. Dazu erklären wir, welche Aufgaben ein WEG-Verwalter hat, welche Ausbildung und Qualifikation gefragt sind, was die Erlaubnis nach § 34c GewO und die Weiterbildungspflicht bedeuten und wie der Einstieg auch für Quereinsteiger gelingt.
Das Wichtigste in Kürze
- Fachkräfte in der Immobilienwirtschaft, zu denen ausgebildete Immobilienkaufleute zählen, verdienten 2025 in Vollzeit im Median 4.320 Euro brutto pro Monat, in Bayern 4.598 Euro und in München 5.207 Euro (Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit).
- Mit Berufserfahrung und Verantwortung steigt das Gehalt: Der Tarifvertrag der Immobilienwirtschaft sieht für Immobilienverwalter ab 2026 je nach Gruppe und Berufsjahr 3.075 bis 5.300 Euro monatlich vor, für Abteilungsleiter bis 6.175 Euro.
- Der übliche Weg in den Beruf ist die dreijährige Ausbildung zum Immobilienkaufmann; Quereinsteiger mit kaufmännischem Hintergrund werden häufig eingearbeitet.
- Wer bei der Verwaltung unmittelbar mitwirkt, muss sich in drei Kalenderjahren 20 Stunden weiterbilden (§ 34c Abs. 2a GewO). Seit dem 1. Dezember 2023 können Eigentümer einen zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG verlangen.
Was verdient man als Hausverwalter? Das Gehalt im Überblick
Ein Hausverwalter mit abgeschlossener Ausbildung verdient in Vollzeit im Median rund 4.300 Euro brutto pro Monat, in Bayern rund 4.600 Euro und in München rund 5.200 Euro. Das zeigt der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2025; je nach Position, Branche und Region weicht das Bruttogehalt deutlich davon ab.
Eine eigene Statistik für den Begriff Hausverwalter gibt es nicht. Die Bundesagentur für Arbeit ordnet Immobilienverwalter, Objektverwalter und Immobilienkaufleute der Berufsgruppe Immobilienwirtschaft zu und unterscheidet nach Anforderungsniveau: Fachkraft (in der Regel mit Berufsausbildung), Spezialist (etwa mit Fortbildung zum Immobilienfachwirt) und Experte (in der Regel mit Studium). Die Werte beruhen auf den Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, gelten für Vollzeitbeschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2025 und enthalten Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
| Anforderungsniveau | Deutschland | Bayern | München |
|---|---|---|---|
| Fachkraft (Berufsausbildung) | 4.320 € | 4.598 € | 5.207 € |
| Spezialist (z. B. Immobilienfachwirt) | 4.624 € | 5.044 € | 5.640 € |
| Experte (in der Regel Studium) | 6.938 € | 7.986 € | kein Wert ausgewiesen |
Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, Berufe in der Immobilienwirtschaft (KldB 61312, 61313, 61314), Stichtag 31.12.2025, abgerufen am 14. Oktober 2026. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Beschäftigten verdient mehr, die andere Hälfte weniger.
Hochgerechnet auf zwölf Monate entspricht der Median einer Fachkraft in Bayern einem Bruttogehalt von rund 55.200 Euro im Jahr, in München von rund 62.500 Euro. Zum Vergleich: Über alle Berufe lag der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland 2025 bei 4.217 Euro. Die Spanne im Beruf ist groß: Ein Viertel der Fachkräfte in Bayern verdient weniger als 3.701 Euro, ein Viertel mehr als 5.763 Euro. Gehaltsportale nennen eine ähnliche Größenordnung: Laut Gehalt.de liegt der Median für Hausverwalter in Deutschland bei 4.331 Euro monatlich bzw. 53.702 Euro im Jahr bei 40 Wochenstunden (abgerufen am 14. Oktober 2026, ohne Angabe zur Datenbasis); solche Werte taugen nur als Orientierung.
Gehalt nach Berufserfahrung: Was der Tarifvertrag vorsieht
Im Tarifvertrag der Immobilienwirtschaft steigt das Bruttogehalt eines Immobilienverwalters mit den Berufsjahren und der Verantwortung, von 3.075 Euro im ersten Berufsjahr bis 5.300 Euro ab dem zehnten Berufsjahr in Gruppe 5.
Der Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten in der Deutschen Immobilienwirtschaft vom 14. November 2025 nennt Wohnungsverwalter und Immobilienverwalter ausdrücklich als Tätigkeitsbeispiele. Er gilt für die regelmäßige Arbeitszeit von 37 Stunden pro Woche und dazu kommt eine Jahressonderzahlung in Höhe eines Monatsgehalts; im ersten Beschäftigungsjahr sind es 50 Prozent, danach steigt sie jährlich um zehn Prozentpunkte. Er ist nicht allgemeinverbindlich und gilt deshalb nur in tarifgebundenen Unternehmen. Viele private Hausverwaltungen zahlen frei verhandelte Gehälter; die Tarifwerte sind dann eine gute Orientierung. Das Muster ist in beiden Fällen ähnlich: Wer mehr Wohneinheiten eigenverantwortlich betreut oder Führungsverantwortung übernimmt, steigt in eine höhere Gruppe auf.
| Gruppe und Rolle | Einstieg | Mittlere Stufen | Endstufe |
|---|---|---|---|
| Gruppe 3: Immobilienverwalter mit Ausbildung, unter Anleitung | 3.075 € (1. Berufsjahr) | 3.415 € bis 3.585 € | 3.890 € (ab 9. Jahr) |
| Gruppe 4: qualifizierter Immobilienverwalter, selbständig | 3.925 € (bis 5. Jahr) | 4.210 € bis 4.420 € | 4.730 € (ab 10. Jahr) |
| Gruppe 5: qualifizierter Immobilienverwalter mit eigenem Verantwortungsbereich | 4.560 € (bis 7. Jahr) | 4.940 € | 5.300 € (ab 10. Jahr) |
| Gruppe 6: Abteilungsleiter, Gruppenleiter | 5.125 € (bis 7. Jahr) | 5.690 € | 6.175 € (ab 10. Jahr) |
Quelle: Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten in der Deutschen Immobilienwirtschaft vom 14.11.2025 und Manteltarifvertrag vom 13.06.2024, nach der Tarifbroschüre Immobilienwirtschaft der Senatsverwaltung für Arbeit in Berlin (Stand 28.01.2026); der Tarifvertrag gilt bundesweit, nicht nur in Berlin. Beim Stundenlohn rechnet der Tarifvertrag mit 1/160 der Monatsvergütung; im Einstieg der Gruppe 3 sind das rund 19,20 Euro.
Auch der Entgeltatlas zeigt den Einfluss der Erfahrung, gemessen am Alter: Fachkräfte unter 25 Jahren verdienen in Deutschland im Median 3.527 Euro, zwischen 25 und 55 Jahren 4.459 Euro und ab 55 Jahren 4.648 Euro. Das Einstiegsgehalt nach der Ausbildung liegt also deutlich unter dem Wert erfahrener Kollegen.
In Jahresgehältern gerechnet: Berufseinsteiger starten nach Tarif in Gruppe 3 mit einem Bruttogehalt von rund 36.900 Euro im Jahr, ohne Jahressonderzahlung. Mit zehn oder mehr Jahren Berufserfahrung sind es als qualifizierter Immobilienverwalter in Gruppe 4 rund 56.800 Euro, in Gruppe 5 rund 63.600 Euro. Die Verantwortung für eine größere Zahl an Wohneinheiten und für ein Team zahlt sich also aus: Hausverwalter mit Führungsverantwortung verdienen mehr als Kollegen ohne Personalverantwortung, in Gruppe 6 bis zu rund 74.100 Euro im Jahr.
Gehalt nach Region: Bayern und München im Vergleich
In Bayern liegt das Bruttogehalt von Fachkräften der Immobilienwirtschaft rund sechs Prozent über dem Bundeswert, in München rund 20 Prozent.
Die Unterschiede nach Region hängen mit Mieten, Lebenshaltungskosten und der Nachfrage nach Fachkräften zusammen. In München verdient eine Fachkraft im Median 5.207 Euro, ein Spezialist 5.640 Euro; in Bayern insgesamt sind es 4.598 und 5.044 Euro. Wer zwischen 25 und 55 Jahre alt ist, kommt in Bayern als Fachkraft auf 4.817 Euro, in München auf 5.363 Euro. Bei der Wahl der Position zählt neben dem Gehalt auch, wie groß der Bestand ist, den ein Hausverwalter betreut, und wie gut ihn die Hausverwaltung dabei mit einem Team unterstützt. Für Kandidaten lohnt der Blick auf den regionalen Job-Markt: In Ballungsräumen wie München liegen die Gehälter in der Immobilienverwaltung höher, aber auch die Lebenshaltungskosten.
Aufgaben eines WEG-Verwalters: Berufsbild und Rolle
Ein WEG-Verwalter führt die Geschäfte einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Er bereitet Eigentümerversammlungen vor und leitet sie, setzt Beschlüsse um, stellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung auf und kümmert sich um die Erhaltung des Gebäudes.
Die Grundlage steht im Wohnungseigentumsgesetz. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind (§ 27 Abs. 1 WEG). Er beruft die Versammlung mindestens einmal im Jahr ein (§ 24 Abs. 1 WEG) und stellt den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung und den Vermögensbericht auf (§ 28 WEG). Bestellt wird er durch Beschluss der Eigentümer, höchstens für fünf Jahre (§ 26 WEG).
Im Alltag gehören zu den Aufgaben eines Hausverwalters: Angebote einholen, die Beauftragung und Überwachung von Dienstleistern, die Planung der Instandhaltung, die Prüfung von Rechnungen, die Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung mit der Buchhaltung, die Überwachung der laufenden Zahlungen, der Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern wie Handwerkern, das Mahnwesen bei Hausgeldrückständen und die Betreuung von Eigentümern, Beirat und Mietern. Die Durchführung der Beschlüsse übernimmt der Hausverwalter im Auftrag der Gemeinschaft. Die Immobilienverwaltung kennt dabei mehrere Bereiche: die WEG-Verwaltung für Eigentumswohnungen, die Mietverwaltung für Wohn- und Gewerbeimmobilien und die Verwaltung reiner Gewerbe-Objekte; viele Hausverwaltungen kombinieren das als Mischverwaltung. In der Mietverwaltung betreut der Hausverwalter Mietverhältnisse für einen Vermieter, mit Vermietung, Mietanpassungen und Nebenkostenabrechnungen, und braucht vor allem Kenntnisse im Mietrecht. Den Mietern gegenüber ist er die erste Anlaufstelle bei Schäden, bei Fragen zu den Nebenkostenabrechnungen und beim Auszug. Was eine WEG-Verwaltung leisten muss, zeigt die Seite WEG-Verwaltung.
Zu den Anforderungen gehören neben Fachwissen vor allem Soft Skills und persönliche Fähigkeiten: klare Kommunikation, Ruhe in kontroversen Versammlungen, gute Organisation und Verlässlichkeit bei Fristen. Ein Hausverwalter arbeitet mit vielen Menschen zusammen, mit Eigentümern als Kunden, mit Mietern, Handwerkern und Dienstleistern und mit Kollegen aus Buchhaltung und Technik. Die wichtigsten Gesetze im Job sind das Wohnungseigentumsgesetz, das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch und die Gewerbeordnung.
Ausbildung und Qualifikation: Wie wird man Hausverwalter?
Der klassische Weg ist die duale Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau, die drei Jahre dauert. Andere Wege in den Beruf führen über ein Studium oder über einen Quereinstieg mit Einarbeitung in der Hausverwaltung.
Die Dauer von drei Jahren regelt die Ausbildungsverordnung (§ 2 ImmobKfmAusbV). In der Ausbildung lernen angehende Immobilienkaufleute die Bewirtschaftung von Immobilien, die WEG-Verwaltung, Rechnungswesen und Vermietung kennen. Als Weiterbildungsmöglichkeiten bieten sich danach die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Immobilienfachwirt oder ein Studium mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft an. Im Entgeltatlas zeigt sich der Unterschied: Spezialisten verdienen in Bayern im Median rund 450 Euro mehr als Fachkräfte.
Hausverwalter ist allerdings kein geschützter Begriff und kein eigener Ausbildungsberuf. Quereinsteiger kommen oft aus kaufmännischen Berufen, aus der Buchhaltung, aus Banken oder aus technischen Berufen und werden in der Hausverwaltung eingearbeitet. Von Kandidaten für eine Stelle mit eigenem Bestand verlangen viele Arbeitgeber Berufserfahrung und Kenntnisse im WEG-Recht und Mietrecht; für den Einstieg in Buchhaltung oder Assistenz reichen oft Sorgfalt und kaufmännisches Grundwissen.
Erlaubnis nach § 34c GewO und Weiterbildungspflicht
Wer selbständig als Wohnimmobilienverwalter arbeitet, braucht eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO. Angestellte Hausverwalter brauchen keine eigene Erlaubnis, müssen sich aber ebenfalls regelmäßig weiterbilden.
Die Erlaubnis wird versagt, wenn dem Antragsteller die Zuverlässigkeit fehlt, er in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt oder keine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann (§ 34c Abs. 2 GewO). Die Weiterbildungspflicht regelt § 34c Abs. 2a GewO wörtlich so: Gewerbetreibende „sind verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterzubilden; das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen.“
Die Weiterbildung kann als Präsenzkurs, begleitetes Selbststudium oder betriebsinterne Schulung stattfinden; Nachweise sind drei Jahre aufzubewahren (§ 15b Abs. 1 und 2 MaBV). Für Immobilienkaufleute und Immobilienfachwirte beginnt die Pflicht erst drei Jahre nach dem Abschluss (§ 15b Abs. 4 MaBV). Worauf Eigentümer bei Erlaubnis und Weiterbildung achten, erklärt der Beitrag Hausverwaltung prüfen: Checkliste für Eigentümer.
Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG: Die IHK-Prüfung
Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Zertifiziert ist, wer vor einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung bestanden hat oder einen gleichgestellten Abschluss besitzt.
§ 26a Abs. 1 WEG lautet: „Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.“ Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil von mindestens 90 Minuten und einem mündlichen Teil von mindestens 15 Minuten je Prüfling (§ 3 ZertVerwV). Bestanden ist sie, wer in jedem Themenbereich mindestens 50 Prozent der Punkte erreicht (§ 5 ZertVerwV).
Gleichgestellt sind ohne Prüfung unter anderem Immobilienkaufleute, Geprüfte Immobilienfachwirte und Absolventen eines Studiums mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt (§ 7 ZertVerwV). Für Quereinsteiger ist die IHK-Prüfung deshalb oft der wichtigste Nachweis. Ablauf und Inhalte erklärt der Beitrag Zertifizierter Verwalter: Anspruch und Prüfung.
Einstieg und Karriere: Vom Quereinsteiger bis zur Leitung
Der Einstieg gelingt über eine Ausbildung, eine Assistenz- oder Buchhaltungsstelle oder als Quereinsteiger mit Einarbeitung. Mit Erfahrung folgen ein eigener Bestand, die Leitung eines Teams oder die Selbstständigkeit. Zusatzkenntnisse etwa im Baurecht oder in der Gebäudetechnik stärken dabei die Verhandlungsposition beim Gehalt.
| Station | Aufgaben | Typische Voraussetzung |
|---|---|---|
| Einstieg | Assistenz, Buchhaltung, Mitarbeit in der Verwaltung | Ausbildung oder kaufmännischer Hintergrund |
| Immobilienverwalter mit eigenem Bestand | Eigentümerversammlungen, Beschlüsse, Instandhaltung, Betreuung von Eigentümern | Berufserfahrung, Zertifizierung nach § 26a WEG |
| Leitung | Führung eines Teams, Standards, Qualität im gesamten Bestand | Mehrjährige Erfahrung und Führungskompetenz |
| Selbstständigkeit | Eigene Hausverwaltung mit eigenen Kunden | Erlaubnis nach § 34c GewO, Berufshaftpflicht |
Im Fall der Selbstständigkeit gibt es keine belastbare Gehaltsstatistik, denn der Entgeltatlas erfasst nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das Einkommen hängt von der Zahl der betreuten Immobilien, von der Vergütung pro Einheit und von den Kosten für Personal, Software und Versicherung ab. Selbstständige können ihr Einkommen zusätzlich über gesondert vergütete Dienstleistungen steigern, etwa die Betreuung größerer Sanierungen, wenn die Kunden das im Verwaltervertrag vereinbaren. Wer gründen will, sammelt meist erst einige Jahre Erfahrung als angestellter Hausverwalter.
Karriere bei LIKKA: Aktuelle Stellen in der Verwaltung
LIKKA sucht Verstärkung (m/w/d) in München, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech, für die WEG-Verwaltung, die Mietverwaltung und die Buchhaltung, in Voll- oder Teilzeit.
Als Immobilienmanager WEG (m/w/d) betreuen Sie einen eigenen Bestand an Eigentümergemeinschaften und leiten die Versammlungen selbst; gefragt sind mindestens drei Jahre Erfahrung und eine Qualifikation wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt, die Zertifizierung nach § 26a WEG oder die Bereitschaft, sie zeitnah abzulegen. Alle Details stehen in der Stellenanzeige Immobilienmanager WEG (m/w/d). Für Führungsaufgaben gibt es die Stellen Abteilungsleiter WEG-Verwaltung, Leiter Mietverwaltung und Leiter WEG-Buchhaltung.
Quereinsteiger arbeitet LIKKA strukturiert ein und unterstützt auf dem Weg zum zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG. Dazu kommen Schulungen in Recht, Technik, Finanzen, KI und Moderation, ein Team aus Objektmanagern, Buchhaltung, Baumanagement und Backoffice sowie MacBook und iPhone als Standard. Wie Einarbeitung und Bewerbung ablaufen, steht auf der Seite Karriere bei LIKKA.
Häufige Fragen
Was verdient man als Hausverwalter?
Fachkräfte in der Immobilienwirtschaft verdienten 2025 in Vollzeit im Median 4.320 Euro brutto pro Monat, in Bayern 4.598 Euro und in München 5.207 Euro. Spezialisten wie Immobilienfachwirte kommen in Bayern auf 5.044 Euro (Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit).
Wie viel verdient ein WEG-Verwalter?
Nach dem Tarifvertrag der Immobilienwirtschaft erhalten Immobilienverwalter ab 2026 je nach Gruppe und Berufsjahr 3.075 bis 5.300 Euro monatlich, dazu eine Jahressonderzahlung. Außerhalb der Tarifbindung wird das Gehalt frei verhandelt.
Wie wird man Hausverwalter?
Der übliche Weg ist die dreijährige Ausbildung zum Immobilienkaufmann, danach Berufserfahrung in einer Hausverwaltung und gegebenenfalls die Fortbildung zum Immobilienfachwirt. Quereinsteiger starten oft in Assistenz oder Buchhaltung und legen die IHK-Prüfung zum zertifizierten Verwalter ab.
Rechtsgrundlage: § 26a WEG; § 2 ImmobKfmAusbV
Braucht ein Hausverwalter eine Ausbildung?
Gesetzlich vorgeschrieben ist keine bestimmte Ausbildung. Selbständige brauchen aber eine Erlaubnis nach § 34c GewO, und Eigentümer können einen zertifizierten Verwalter verlangen. Immobilienkaufleute sind dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt.
Rechtsgrundlage: § 34c GewO; § 19 Abs. 2 Nr. 6, § 26a WEG; § 7 ZertVerwV
Kann jeder Hausverwalter werden?
Grundsätzlich ja, der Begriff ist nicht geschützt. Wer selbständig verwaltet, braucht aber Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung, sonst wird die Erlaubnis versagt.
Rechtsgrundlage: § 34c Abs. 2 GewO
Wie lange dauert die Ausbildung zum Immobilienverwalter?
Die Ausbildung zum Immobilienkaufmann dauert drei Jahre. Die IHK-Prüfung zum zertifizierten Verwalter ist keine Ausbildung, sondern eine Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil, die vor jeder anbietenden Industrie- und Handelskammer abgelegt werden kann.
Rechtsgrundlage: § 2 ImmobKfmAusbV; §§ 2, 3 ZertVerwV
Wie viel verdient man als selbständiger Hausverwalter?
Dafür gibt es keine amtliche Statistik, denn der Entgeltatlas erfasst nur Angestellte. Das Einkommen hängt von der Zahl der verwalteten Einheiten, der Vergütung und den Kosten für Personal, Software und Versicherung ab.
Muss sich ein Hausverwalter weiterbilden?
Ja. Wohnimmobilienverwalter und ihre unmittelbar mitwirkenden Beschäftigten müssen sich in drei Kalenderjahren 20 Stunden weiterbilden. Für Immobilienkaufleute beginnt die Pflicht drei Jahre nach dem Abschluss.
Rechtsgrundlage: § 34c Abs. 2a GewO; § 15b MaBV
Rechtsgrundlage: § 34c GewO; § 15b MaBV; §§ 19, 24, 26, 26a, 27, 28 WEG; §§ 3, 5, 7 ZertVerwV; § 2 ImmobKfmAusbV
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.


