Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Ist Ihr Verwalter nicht zertifiziert, ist das ein guter Anlass, über einen Wechsel nachzudenken.
Was die Zertifizierung bedeutet
Zertifizierter Verwalter ist, wer vor der IHK eine Prüfung bestanden hat, die die nötigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse nachweist.
Wortlaut nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz(1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Der Anspruch der Eigentümer
Jeder Eigentümer kann verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Eine Ausnahme gilt für kleine Gemeinschaften mit weniger als neun Einheiten, wenn ein Eigentümer selbst verwaltet und nicht ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt.
§ 26a WEG steht oben. Nach § 25 Abs. 2 WEG hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme; das Drittel wird also nach Köpfen gezählt.Wortlaut nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz(2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesondere […] 6. die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a, es sei denn, es bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Wohnungseigentümer wurde zum Verwalter bestellt und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer (§ 25 Absatz 2) verlangt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.
Mehr als die Pflicht
Die Zertifizierung ist die Grundlage, nicht das Ziel. Bei LIKKA wird das Team regelmäßig und intensiv in Recht, Technik und Finanzen geschult, ebenso zu Prozessen, Digitalisierung, KI und Moderation.
- Anspruch seit 1. Dezember 2023
- Prüfung vor der IHK
- Ausnahme nur für kleine, selbstverwaltete Gemeinschaften
Rechtsgrundlage: § 26a WEG, § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
