Verwalterwechsel · 20.08.2026 · Lesezeit 2 Min.

Zertifizierter Verwalter: Ihr Anspruch seit Dezember 2023

Was die Zertifizierung bedeutet und wann Eigentümer sie verlangen können.

Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Ist Ihr Verwalter nicht zertifiziert, ist das ein guter Anlass, über einen Wechsel nachzudenken.

Was die Zertifizierung bedeutet

Zertifizierter Verwalter ist, wer vor der IHK eine Prüfung bestanden hat, die die nötigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse nachweist.

§ 26a Abs. 1 WEGZertifizierter Verwalter

(1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Wortlaut nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz

Der Anspruch der Eigentümer

Jeder Eigentümer kann verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Eine Ausnahme gilt für kleine Gemeinschaften mit weniger als neun Einheiten, wenn ein Eigentümer selbst verwaltet und nicht ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt.

§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEGRegelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss

(2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesondere […] 6. die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a, es sei denn, es bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Wohnungseigentümer wurde zum Verwalter bestellt und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer (§ 25 Absatz 2) verlangt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.

§ 26a WEG steht oben. Nach § 25 Abs. 2 WEG hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme; das Drittel wird also nach Köpfen gezählt.Wortlaut nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz

Mehr als die Pflicht

Die Zertifizierung ist die Grundlage, nicht das Ziel. Bei LIKKA wird das Team regelmäßig und intensiv in Recht, Technik und Finanzen geschult, ebenso zu Prozessen, Digitalisierung, KI und Moderation.

Das Wichtigste in Kürze
  • Anspruch seit 1. Dezember 2023
  • Prüfung vor der IHK
  • Ausnahme nur für kleine, selbstverwaltete Gemeinschaften

Rechtsgrundlage: § 26a WEG, § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

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Johannes Gebhardt
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