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Indexmiete oder Staffelmiete: Was sich für Vermieter in München eignet

Beide Modelle ersetzen die klassische Mieterhöhung, mit unterschiedlichen Folgen bei Inflation, Modernisierung und Mietpreisbremse.

Von Moritz SchützeGeschäftsführer
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  • Zuletzt geändert amAktualisiert
  • 10 Min. Lesezeit

Fachlich geprüft von RA Dirk M. Hauguth

Indexmiete und Staffelmiete im Vergleich

Staffelmiete oder Indexmiete: Beide Modelle legen die Mietentwicklung schon im Vertrag fest und ersetzen die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Bei der Staffelmiete stehen die Erhöhungen als Geldbetrag fest, bei der Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie beide Modelle wirksam vereinbaren, wie Sie eine Indexmiete erhöhen, was für die Mietpreisbremse gilt und was der Regierungsentwurf zur Indexmiete vorsieht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Staffelmiete und Indexmiete müssen schriftlich vereinbart werden; die Miete bleibt jeweils mindestens ein Jahr unverändert.
  • Bei der Staffelmiete stehen alle Erhöhungen als Geldbetrag im Vertrag, bei der Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex.
  • Während beider Modelle ist die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB ausgeschlossen.
  • Die Mietpreisbremse gilt bei der Staffelmiete für jede Staffel, bei der Indexmiete nur für die Ausgangsmiete.
  • Eine Dämpfung der Indexmiete bei hoher Inflation ist geplant, aber noch nicht beschlossen und nicht in Kraft.

Indexmiete oder Staffelmiete: Was ist der Unterschied?

Bei der Staffelmiete legen Sie im Mietvertrag feste Beträge und Termine fest, bei der Indexmiete richtet sich die Miete nach der Preisentwicklung. Beide Modelle ersetzen die spätere Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Die Staffelmiete (§ 557a BGB) schafft Planbarkeit: Mieter und Vermieter wissen von Beginn an, wann welche Miete fällig wird. Die Indexmiete (§ 557b BGB) koppelt die Miete an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland, also an die Inflation.

Vermieter und Mieter einigen sich vor Vertragsbeginn auf ein Modell. Üblich ist die Entscheidung für einen Staffelmietvertrag oder einen Indexmietvertrag. Das klassische Verfahren mit Mietspiegel und Begründung beschreibt der Beitrag zur Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete.

Staffelmiete und Indexmiete im Überblick
MerkmalStaffelmieteIndexmiete
Rechtsgrundlage§ 557a BGB§ 557b BGB
Form der VereinbarungSchriftlich, jede Staffel als GeldbetragSchriftlich, Kopplung an den Preisindex
Höhe der ErhöhungFest im Vertrag vereinbartEntspricht der Änderung des Index
MindestabstandMindestens ein JahrMindestens ein Jahr
Erhöhung auf die Vergleichsmiete (§ 558 BGB)AusgeschlossenAusgeschlossen
Modernisierungsmieterhöhung (§§ 559 ff. BGB)Ausgeschlossen (§§ 558 bis 559b)Nur eingeschränkt möglich
MietpreisbremseFür jede StaffelNur für die Ausgangsmiete
Erhöhung geltend machenTritt zum vereinbarten Termin einErklärung in Textform nötig

Staffelmiete vereinbaren: Form, Fristen und Kündigungsausschluss

Eine Staffelmiete muss schriftlich vereinbart werden, und jede Staffel ist als Geldbetrag auszuweisen. Ein Prozentsatz genügt nicht.

Im Vertrag steht entweder die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in Euro, zum Beispiel „ab dem 1. Januar 2028 monatlich 1.050 Euro“. Die Miete muss nach jeder Stufe mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557a Abs. 2 BGB).

Während der Laufzeit sind Erhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen. Das betrifft die Vergleichsmiete und alle Modernisierungsmieterhöhungen. Die Vorauszahlungen für Nebenkosten bleiben davon unberührt. Die Miethöhe jeder Stufe steht bei Vertragsbeginn fest, und das Mietverhältnis läuft über alle Stufen weiter.

Das Kündigungsrecht des Mieters kann bei einer Staffelmiete für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Vereinbarung ausgeschlossen werden (§ 557a Abs. 3 BGB). Die Bindung des Mieters ist damit begrenzt. Eine gesetzliche Höchstdauer für die Staffelmiete selbst nennt das Mietrecht nicht.

Für Vermieter bringt die Staffel Planbarkeit und spart das Erhöhungsschreiben samt Begründung. Der Nachteil: Die Beträge sind fest. Steigen die Mieten am Markt schneller, bleibt die Differenz ungenutzt, und eine Modernisierung lässt sich nicht über die Miete umlegen.

Indexmiete: Wie die Kopplung an die Inflation funktioniert

Bei der Indexmiete richtet sich die Miete nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, dem Verbraucherpreisindex. Die Vereinbarung braucht die Schriftform (§ 557b Abs. 1 BGB).

Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 558 BGB ist ausgeschlossen (§ 557b Abs. 2 BGB). Die Indexklausel muss nach dem Bundesgerichtshof kein Basisjahr nennen (Urteil vom 26.05.2021, VIII ZR 42/20). Nach demselben Urteil wird nur die Nettokaltmiete indexiert, nicht die Betriebskostenvorauszahlung.

Die Indexmietvereinbarung gehört in den Mietvertrag. Ohne Schriftform ist sie nicht wirksam. Im Indexmietvertrag legen die Vertragsparteien den Index und die Anpassung fest. Für die Berechnung vergleichen Sie den Indexstand bei Vertragsbeginn oder bei der letzten Anpassung mit dem aktuellen Indexstand. Der frühere Indexstand ist dabei die Basis der Berechnung. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht den Verbraucherpreisindex (VPI) monatlich; die veröffentlichten Werte sind die maßgebliche Quelle für die Berechnung der Kaltmiete.

Wichtig für die Praxis: Die Indexmiete steigt nicht von selbst. Der Vermieter muss die Änderung geltend machen. Mieterinnen und Mieter zahlen die neue Miete erst ab dem festgelegten Zeitpunkt.

Indexmiete erhöhen: Wann und wie ist die Anpassung wirksam?

Eine Indexmiete darf erhöht werden, wenn mindestens ein Jahr seit der letzten Änderung vergangen ist und der Vermieter die Erhöhung in Textform erklärt; das kann auch per E-Mail erfolgen. Die neue Miete gilt ab dem Beginn des übernächsten Monats nach Zugang.

Ein Beispiel: Beträgt die Nettokaltmiete 1.000 Euro und ist der Index seit der letzten Anpassung um 3 Prozent gestiegen, ergibt sich eine neue Miete von 1.030 Euro. Geht die Erklärung im März zu, gilt die neue Miete ab dem übernächsten Monat, hier ab dem 1. Mai.

Die Erklärung muss die eingetretene Änderung des Preisindexes und die neue Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag enthalten, damit die Anpassung nachvollziehbar ist. Fehlen diese Angaben, ist die Erhöhung angreifbar. Typische Fehler bei Mieterhöhungen beschreibt der Beitrag zu den Formfehlern bei der Mieterhöhung.

Der Vermieter muss die Indexmiete nicht jedes Jahr anpassen. Wer einen Zeitraum auslässt, kann später die gesamte Indexänderung seit der letzten Anpassung geltend machen.

So erhöhen Sie eine Indexmiete in fünf Schritten
SchrittWas ist zu tunRechtsgrundlage
1Prüfen, ob seit Mietbeginn oder der letzten Anpassung mindestens ein Jahr vergangen ist§ 557b Abs. 2 BGB
2Indexstände aus der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts entnehmen und die prozentuale Änderung berechnen§ 557b Abs. 1 BGB
3Neue Nettokaltmiete berechnen: Nur die Kaltmiete wird indexiert, nicht die NebenkostenBGH, VIII ZR 42/20
4Erklärung in Textform verfassen: Indexänderung und neue Miete oder Erhöhung in Euro angeben§ 557b Abs. 3 BGB
5Zugang beachten: Die neue Miete ist ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang zu zahlen§ 557b Abs. 3 BGB

Mietpreisbremse bei Staffelmiete und Indexmiete

In Gebieten mit Mietpreisbremse gilt sie bei der Staffelmiete für jede einzelne Staffel, bei der Indexmiete nur für die Ausgangsmiete.

Bei der Staffelmiete ist für die zweite und jede weitere Staffel der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die erste Miete dieser Staffel fällig wird (§ 557a Abs. 4 BGB). Die ortsübliche Vergleichsmiete ist also für jeden Staffeltermin zu bestimmen. Eine zuvor wirksam begründete Miete bleibt erhalten. Wer Staffeln für mehrere Jahre plant, sollte sie deshalb vorsichtig bemessen.

Bei der Indexmiete sind die Vorschriften der §§ 556d bis 556g BGB nur auf die Ausgangsmiete anzuwenden (§ 557b Abs. 4 BGB). Die späteren Indexanpassungen unterliegen der Mietpreisbremse nicht.

Wo die Mietpreisbremse in Bayern gilt und wie Mieter eine Überschreitung rügen können, steht im Beitrag zur Mietpreisbremse in Bayern. Wie die Vergleichsmiete in der Landeshauptstadt bestimmt wird, erklärt der Beitrag zum Münchner Mietspiegel.

Modernisierung bei Staffelmiete und Indexmiete

Bei der Staffelmiete sind Mieterhöhungen nach §§ 559 bis 559b BGB während der Laufzeit ausgeschlossen, bei der Indexmiete nur eingeschränkt möglich.

Bei der Indexmiete kann der Vermieter eine Erhöhung nach § 559 oder § 559e BGB nur verlangen, soweit er die baulichen Maßnahmen aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Ausnahme gilt für Heizungsmodernisierungen nach § 555b Nr. 1a BGB (§ 557b Abs. 2 BGB).

Wer eine umfassende Modernisierung plant, sollte das beim Vertragsmodell mitdenken. Die Regeln zur Umlage beschreibt der Beitrag zur Mieterhöhung nach Modernisierung.

Wie entwickelt sich der Verbraucherpreisindex?

Die Indexmiete bildet die Inflation ab. Nach dem Statistischen Bundesamt stiegen die Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt 2022 um 6,9 Prozent und 2023 um 5,9 Prozent. In den Jahren 2024 und 2025 lag die Rate jeweils bei 2,2 Prozent.

Im August 2026 betrug die Inflationsrate 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Für September 2026 meldete das Statistische Bundesamt vorläufig 3,3 Prozent. Quelle ist jeweils das Statistische Bundesamt. Maßgeblich für die Indexmiete sind die Indexstände, nicht die Jahresraten.

Die Entwicklung ist nicht vorhersehbar. Bei hohen Inflationsraten können die Mietsteigerungen spürbar ausfallen, und die Lebenshaltungskosten der Mieter steigen zugleich. Für Vermieter heißt das: Die Indexmiete schützt in Jahren mit hoher Inflation vor Kaufkraftverlust. Für Mieter kann sie die Belastung deutlich erhöhen. Das spricht für eine offene Aussprache vor Vertragsschluss.

Geplante Änderung bei der Indexmiete: Dämpfung bei hoher Inflation

Die Bundesregierung plant, Indexmieterhöhungen bei hoher Inflation zu begrenzen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen und nicht in Kraft.

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Regierungsentwurf zur Änderung des Wohn- und Geschäftsraummietrechts beschlossen, in Medien auch „Mietrecht II“ genannt. Danach soll die Indexanpassung bis zu einem Anstieg von 3 Prozent unverändert gelten. Den darüber liegenden Anstieg sollen Vermieter nur zur Hälfte weitergeben dürfen.

Die Begrenzung soll nur in Gebieten mit Mietpreisbremse gelten. Der Bundestag hat den Entwurf am 9. Juli 2026 in erster Lesung beraten, die Ausschussberatungen laufen. Einzelne Regelungen können sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Für Verträge, die Sie jetzt schließen, ist die Entwicklung relevant, weil sich die Rechtslage während der Laufzeit ändern kann. Prüfen Sie den Stand vor Vertragsschluss.

Vorteile und Nachteile: Welches Modell passt zu Ihrer Vermietung?

Die Staffelmiete passt, wenn Sie feste Beträge und wenig Aufwand wollen. Die Indexmiete passt, wenn Sie sich gegen Inflation absichern wollen und keine größere Modernisierung planen.

In Ballungsräumen mit angespanntem Wohnungsmarkt spielt die Mietpreisbremse eine große Rolle. Die Wahl hängt vom Mietvertrag, vom Objekt, von der Vertragsdauer und von der Mietpreisbremse ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.

Staffelmiete und Indexmiete: Vor- und Nachteile für Vermieter
ModellVorteileNachteile
StaffelmietePlanbare Einnahmen; kein Erhöhungsschreiben; keine Begründung nötigBeträge fest; kein Inflationsschutz; Modernisierungsumlage ausgeschlossen; Mietpreisbremse für jede Staffel
IndexmieteSchutz vor Kaufkraftverlust; Berechnung nachvollziehbar; Mietpreisbremse nur für die AusgangsmieteErklärung bei jeder Anpassung nötig; Modernisierung nur eingeschränkt umlegbar; geplante Dämpfung bei hoher Inflation

Mehr zur Vermietung finden Sie auf der Seite Wohnung vermieten.

Wie LIKKA bei der Vermietung begleitet

LIKKA bietet Vermietern im Raum München und Landsberg die Mietverwaltung an.

Welches Vertragsmodell zu Ihrer Immobilie passt, besprechen wir mit Ihnen persönlich. Die Verwaltung erfolgt durch persönliche Ansprechpartner. Mehr zum Leistungsumfang finden Sie auf der Seite Mietverwaltung. Das Angebot erstellen wir individuell nach einer Besichtigung der Immobilie.

Häufige Fragen

Was ist besser, Staffelmiete oder Indexmiete?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Staffelmiete passt, wenn Sie feste Beträge und wenig Aufwand wollen; die Indexmiete passt, wenn Sie sich gegen Inflation absichern wollen und keine größere Modernisierung planen. In Gebieten mit Mietpreisbremse gilt bei der Staffelmiete die Grenze für jede Staffel, bei der Indexmiete für die Ausgangsmiete.

Rechtsgrundlage: §§ 557a, 557b BGB

Ist eine Indexmiete noch erlaubt?

Ja. Eine Indexmiete kann nach § 557b BGB schriftlich vereinbart werden. Die geplante Dämpfung bei hoher Inflation ist bisher nicht in Kraft.

Rechtsgrundlage: § 557b Abs. 1 BGB

Wann darf eine Indexmiete erhöht werden?

Frühestens ein Jahr nach Mietbeginn oder der letzten Änderung. Der Vermieter erklärt die Erhöhung in Textform mit Indexänderung und neuer Miete, sie gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang.

Rechtsgrundlage: § 557b Abs. 2 und 3 BGB

Wie hoch darf die Indexmiete 2026 steigen?

Sie darf höchstens so steigen wie der Verbraucherpreisindex seit der letzten Anpassung. Eine Obergrenze gilt derzeit nicht; ein Entwurf sieht vor, den Anstieg über 3 Prozent nur zur Hälfte zu berücksichtigen, er ist aber noch nicht beschlossen.

Rechtsgrundlage: § 557b BGB; Regierungsentwurf vom 29.04.2026

Wie lange darf man eine Staffelmiete vereinbaren?

Das Gesetz nennt keine Höchstdauer. Jede Stufe muss mindestens ein Jahr gelten, und das Kündigungsrecht des Mieters kann höchstens für vier Jahre ausgeschlossen werden.

Rechtsgrundlage: § 557a Abs. 2 und 3 BGB

Welche Nachteile hat die Staffelmiete für Vermieter?

Die Beträge stehen fest und folgen weder dem Markt noch der Inflation. Während der Laufzeit sind außerdem Erhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen, auch nach einer Modernisierung.

Rechtsgrundlage: § 557a Abs. 2 BGB

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Gilt die Mietpreisbremse bei der Indexmiete?

Nur für die Ausgangsmiete. Spätere Anpassungen nach dem Index unterliegen der Mietpreisbremse nicht. Bei der Staffelmiete gilt sie dagegen für jede Staffel.

Rechtsgrundlage: § 557b Abs. 4, § 557a Abs. 4 BGB

Mehr dazu im Magazin

Kann ich bei einer Indexmiete modernisieren und die Kosten umlegen?

Nur eingeschränkt. Eine Erhöhung nach § 559 oder § 559e BGB ist nur möglich, soweit Sie die Maßnahmen nicht zu vertreten haben oder es um eine Heizungsmodernisierung nach § 555b Nr. 1a BGB geht.

Rechtsgrundlage: § 557b Abs. 2 BGB

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Ihre Frage ist nicht dabei?

Stellen Sie sie uns direkt. Wir antworten persönlich per E-Mail, in der Regel innerhalb eines Werktags.

Rechtsgrundlage: §§ 557a, 557b BGB; BGH, Urteil vom 26.05.2021 – VIII ZR 42/20; Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex; Regierungsentwurf vom 29.04.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

Änderungsverlauf

Aktualisiert am 07.10.2026: Überarbeitet: Vergleichstabelle, Schritte zur Indexerhöhung, geplante Dämpfung bei hoher Inflation (noch nicht in Kraft) und Häufige Fragen ergänzt

Aktualisiert am 14.10.2026: Häufige Frage ergänzt: Was ist besser, Staffelmiete oder Indexmiete?

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