Über das WEG-Konto laufen alle Zahlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft: die Einzahlung des Hausgelds und die Bezahlung der Rechnungen für Hausmeister, Versicherung, Energie und Reparaturen, dazu die Erhaltungsrücklage für spätere Maßnahmen. Für viele Gemeinschaften ist das Konto ihr größter Vermögenswert nach dem Gebäude selbst. Welche Bank das Konto führt, entscheidet deshalb mit über Kosten, Transparenz und darüber, wie reibungslos die Verwaltung arbeiten kann. Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen, die typischen Anforderungen an eine Bank für die WEG-Verwaltung und wie LIKKA das Thema mit seinem Bankpartner löst.
Was ist ein WEG-Konto und wem gehört das Geld?
Ein WEG-Konto ist das Bankkonto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 ist die Gemeinschaft rechtsfähig (§ 9a Abs. 1 WEG) und kann selbst Konten eröffnen. Das Geld auf dem Konto gehört zum Gemeinschaftsvermögen, also der Gemeinschaft, nicht den einzelnen Eigentümern und nicht dem Hausverwalter (§ 9a Abs. 3 WEG). Kontoinhaberin ist deshalb die WEG selbst, der Verwalter handelt als ihr Vertreter (§ 9b Abs. 1 WEG).
In der Regel führt eine Gemeinschaft mindestens zwei Konten: ein Girokonto für das laufende Hausgeld und die Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan und ein Rücklagenkonto für die Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Die Trennung schafft Klarheit: Die Rücklage wird nicht versehentlich für laufende Kosten verbraucht, und in der Abrechnung ist auf einen Blick erkennbar, wie viel Geld für künftige Maßnahmen und Modernisierungen zur Verfügung steht. Wie hoch die Rücklage sein sollte, erklärt der Beitrag Wie hoch muss die Erhaltungsrücklage sein?.
Ist ein WEG-Konto Pflicht?
Ein bestimmtes Kontomodell schreibt das Gesetz nicht vor. Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehört aber, dass das Geld der Gemeinschaft getrennt vom Vermögen des Verwalters und anderer Gemeinschaften geführt wird. In der Praxis heißt das: ein eigenes Konto auf den Namen der WEG. Früher waren Treuhandkonten oder offene Fremdgeldkonten auf den Namen des Verwalters üblich. Seit der Reform ist das Eigenkonto der WEG der Standard, weil die Gemeinschaft selbst Kontoinhaberin sein kann. Das schützt auch vor Interessenkonflikten, denn das Geld der Gemeinschaft vermischt sich nie mit dem des Verwalters. Bei einem Verwalterwechsel bleibt das Konto bei der Gemeinschaft, nur die Verfügungsberechtigung geht auf den neuen Verwalter über.
Auch beim Eigentümerwechsel bleibt das Geld, wo es ist. Wer seine Wohnung verkauft, bekommt seinen Anteil an der Erhaltungsrücklage nicht ausgezahlt, denn die Rücklage gehört der Gemeinschaft. Käufer und Verkäufer regeln das im Kaufpreis.
Wer hat Zugriff auf das WEG-Konto?
Über das Konto verfügt der Verwalter als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft. Er bezahlt Rechnungen, zieht das Hausgeld ein und führt die Rücklage so, wie es Wirtschaftsplan und Beschlüsse vorgeben (§ 28 WEG). Die einzelnen Eigentümer haben keinen eigenen Zugriff, aber ein Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, dazu gehören auch die Kontoauszüge (§ 18 Abs. 4 WEG). Der Verwaltungsbeirat prüft Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, bevor die Eigentümerversammlung darüber beschließt (§ 29 Abs. 2 WEG).
Für größere Ausgaben oder Entnahmen aus der Rücklage braucht der Verwalter in der Regel einen Beschluss der Eigentümer. Viele Gemeinschaften legen außerdem im Verwaltervertrag fest, bis zu welchem Betrag der Verwalter allein entscheiden darf, zum Beispiel für kleinere Reparaturen. Banken mit Angeboten für Hausverwalter erlauben es, solche Grenzen als individuelle Limits für Zahlungen und Lastschriften im Konto zu hinterlegen.
Welche Bank für die WEG-Verwaltung? Darauf kommt es an
Nicht jede Bank eröffnet Konten für Wohnungseigentümergemeinschaften, und nicht jede ist auf die Arbeit einer Hausverwaltung eingestellt. Bei der Wahl einer Bank für die WEG-Verwaltung sind vor allem diese Anforderungen wichtig:
Erstens die Kosten: Die Gebühren für ein WEG-Konto weichen oft von denen eines privaten Girokontos ab, und am Ende teilen sich alle Eigentümer die Kontoführungsgebühren über das Hausgeld. Vergleichen Sie deshalb die Informationen zu Kontoführung, Rücklagenkonten und Zusatzleistungen. Achten Sie besonders auf Buchungspostengebühren: Kostet jede einzelne Buchung extra, fassen manche Verwaltungen Zahlungen zu Sammelbuchungen zusammen. Auf dem Kontoauszug der WEG ist dann nur noch eine Summe zu sehen, und welche Rechnung oder welches Hausgeld dahintersteckt, lässt sich kaum nachvollziehen. Zweitens die Anbindung an die Verwaltersoftware über Schnittstellen wie HBCI oder EBICS, damit Zahlungen und Kontoauszüge automatisch in die Buchhaltung und die Abrechnung fließen und nicht von Hand übertragen werden. Für den Verwalter zählt außerdem ein sicherer Zugriff per Online-Banking oder App. Drittens kurze Wege: Eine Kontoeröffnung oder ein Kontowechsel sollte Tage dauern, nicht Wochen. Viertens persönliche Ansprechpartner und Beratung bei der Bank, von Menschen, die die Besonderheiten einer WEG kennen. Und fünftens die Rücklage: Ein kostenfreies, verzinstes Rücklagenkonto lohnt sich vor allem für Gemeinschaften mit großen Rücklagen.
Wie eröffnet man ein WEG-Konto?
Das Konto eröffnet der Verwalter im Namen der Gemeinschaft. Die Bank verlangt dafür in der Regel den Nachweis, dass er wirksam bestellt ist, meist das Protokoll der Eigentümerversammlung mit dem Bestellungsbeschluss, dazu den Verwaltervertrag und die Legitimation der handelnden Personen. Viele Banken fragen außerdem nach der Teilungserklärung und einer Eigentümerliste. Der erste Schritt ist ein Kontakt mit der Bank, die alle Informationen zu Unterlagen und Konditionen bereitstellt. Im nächsten Schritt folgen die Unterlagen und die Freischaltung für Online-Banking und Software. Ob die Gemeinschaft die Bank wechselt, entscheiden die Eigentümer am besten per Beschluss in der Eigentümerversammlung.
LIKKA und die Gabler-Saliter Bank
Seit Anfang 2026 arbeitet LIKKA für die Konten seiner Gemeinschaften mit der Gabler-Saliter Bank zusammen. Die inhabergeführte Privatbank aus Obergünzburg im Allgäu ist seit 1828 im Bankgeschäft tätig und hat sich mit ihrem Verwalterkontor auf Hausverwaltungen spezialisiert. Für uns als Verwaltung zählt vor allem der persönliche, direkte Service: feste Ansprechpartner bei der Bank, schnelle Antworten und kurze Wege, wenn eine Lösung gebraucht wird.
Für die Gemeinschaft ist das Konto günstig: Die Kontoführung kostet derzeit nur 3 Euro im Monat. Diese Pauschale enthält alle Gebühren, Buchungspostengebühren fallen also nicht an, auch wenn viele Lastschriften und Überweisungen über das Konto laufen. Das ist für uns wichtig, denn LIKKA führt grundsätzlich keine Sammelbuchungen aus: Jede Zahlung erscheint einzeln auf dem Konto der WEG, damit Beirat und Eigentümer jede Buchung nachvollziehen können. Rücklagenkonten sind kostenfrei und werden verzinst. Die WEG ist selbst Kontoinhaberin. Laut Bank ist ein Konto innerhalb von 48 Stunden eröffnet, die IBAN lässt sich schon vorab reservieren, und das Konto ist über HBCI und EBICS an die Verwaltersoftware angebunden. Für Sanierungen bietet die Bank außerdem WEG-Kredite an, bei denen die einzelnen Eigentümer keine Grundschuld bestellen müssen.
Wenn Ihre Gemeinschaft zu LIKKA wechselt, begleiten wir auch den Umzug des Kontos, die Bank unterstützt dabei mit einem Kontowechselservice. Mehr zu unserer WEG-Verwaltung, zum Verwalterwechsel und zu unserer Hausverwaltung in München lesen Sie auf den jeweiligen Seiten. Was die Verwaltung selbst kostet, zeigt der Beitrag Was kostet eine Hausverwaltung?.
WEG-Kredit: Vorteile und Nachteile
Reicht die Rücklage für eine große Maßnahme nicht, kann die Gemeinschaft statt einer Sonderumlage einen Kredit aufnehmen. Der Vorteil: Die Kosten verteilen sich über mehrere Jahre, und niemand muss auf einen Schlag einen hohen Betrag zahlen. Der Nachteil: Zinsen machen die Maßnahme teurer, und für die Schulden der Gemeinschaft haften die Eigentümer gegenüber der Bank anteilig nach ihren Miteigentumsanteilen (§ 9a Abs. 4 WEG). Über einen WEG-Kredit entscheidet deshalb immer die Eigentümerversammlung per Beschluss.
- Das Geld auf dem WEG-Konto gehört der Gemeinschaft, nicht den Eigentümern und nicht dem Verwalter (§ 9a Abs. 3 WEG)
- Üblich sind ein Girokonto für das Hausgeld und ein getrenntes Rücklagenkonto
- Der Verwalter verfügt über das Konto, die Eigentümer haben ein Einsichtsrecht
- LIKKA arbeitet seit Anfang 2026 mit der Gabler-Saliter Bank: 3 Euro Kontoführung im Monat ohne Buchungspostengebühren, kostenfreie Rücklagenkonten, persönlicher Service; keine Sammelbuchungen, jede Zahlung einzeln nachvollziehbar
Häufige Fragen
Kann eine Eigentümergemeinschaft ein Konto eröffnen?
Ja. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig und kann selbst Kontoinhaberin sein. Eröffnet wird das Konto vom Verwalter als ihrem Vertreter.
Rechtsgrundlage: §§ 9a Abs. 1, 9b Abs. 1 WEG
Wer hat Zugriff auf das WEG-Konto?
Der Verwalter verfügt über das Konto. Die Eigentümer haben keinen eigenen Zugriff, können aber Einsicht in die Kontoauszüge und anderen Verwaltungsunterlagen verlangen.
Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 4 WEG
Ist ein WEG-Konto Pflicht?
Ein bestimmtes Kontomodell schreibt das Gesetz nicht vor. Ordnungsmäßige Verwaltung verlangt aber, dass das Geld der Gemeinschaft getrennt vom Vermögen des Verwalters geführt wird, in der Praxis auf einem eigenen Konto der WEG.
Was kostet ein WEG-Konto?
Das hängt von der Bank ab. Bei der Gabler-Saliter Bank, mit der LIKKA zusammenarbeitet, kostet die Kontoführung derzeit pauschal 3 Euro im Monat, ohne Buchungspostengebühren. Rücklagenkonten sind kostenfrei.
Was ist ein Rücklagenkonto in einer Eigentümergemeinschaft?
Ein eigenes Konto, auf dem die Erhaltungsrücklage für künftige Instandhaltungen und Modernisierungen liegt. Es trennt das angesparte Geld vom laufenden Hausgeld.
Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG
Was passiert mit der Erhaltungsrücklage bei einem Eigentümerwechsel?
Sie bleibt bei der Gemeinschaft. Der Verkäufer bekommt seinen Anteil nicht ausgezahlt, Käufer und Verkäufer berücksichtigen ihn im Kaufpreis.
Rechtsgrundlage: § 9a Abs. 3 WEG
Was sind Sammelbuchungen auf dem WEG-Konto?
Mehrere Zahlungen werden zu einer Buchung zusammengefasst, etwa um Buchungspostengebühren zu sparen. Auf dem Kontoauszug steht dann nur eine Summe. LIKKA verzichtet darauf und bucht jede Zahlung einzeln, damit das Konto der WEG transparent bleibt.
Welche Nachteile hat ein WEG-Kredit?
Zinsen verteuern die Maßnahme, und die Eigentümer haften gegenüber der Bank anteilig nach ihren Miteigentumsanteilen. Dafür entfällt eine hohe Sonderumlage auf einen Schlag.
Rechtsgrundlage: § 9a Abs. 4 WEG
Rechtsgrundlage: §§ 9a, 9b, 18 Abs. 4, 19 Abs. 2 Nr. 4, 28, 29 Abs. 2 WEG; Quellen: Gabler-Saliter Bank, Verwalterkontor (Konditionen Stand Oktober 2026)
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

