Hausgeld und Erhaltungsrücklage: Wirtschaftsplan, Abrechnung, Rückstände
Hausgeld finanziert die laufenden Kosten und die Rücklage einer Eigentümergemeinschaft. Diese Seite erklärt Eigentümern Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Erhaltungsrücklage, Sonderumlage, WEG-Konto und den Umgang mit Rückständen.
Hausgeld ist der Vorschuss, den jeder Wohnungseigentümer laufend an die Gemeinschaft zahlt, um Kosten und Rücklagen zu decken. Grundlage ist der Wirtschaftsplan, den der Verwalter für jedes Kalenderjahr aufstellt und über dessen Vorschüsse die Eigentümer beschließen (§ 28 Abs. 1 WEG).
Nach Ablauf des Jahres erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung; beschlossen wird seit der WEG-Reform nur noch über Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG). Diesen Unterschied nennt man Abrechnungsspitze; wer sie beim Verkauf trägt, erklärt der Beitrag zur Abrechnungsspitze beim Eigentümerwechsel. Hinzu kommt der Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklagen (§ 28 Abs. 4 WEG).
Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört eine angemessene Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Reicht sie für eine Maßnahme nicht, beschließen die Eigentümer eine Sonderumlage. Wie Eigentümer die Höhe prüfen, zeigt der Beitrag Ist unsere Erhaltungsrücklage hoch genug?.
Ohne abweichende Regelung werden die Kosten nach Miteigentumsanteilen verteilt (§ 16 Abs. 2 WEG). Hausgeld und Rücklage gehören der Gemeinschaft als Gemeinschaftsvermögen (§ 9a Abs. 3 WEG). Ein Insolvenzverfahren über das Gemeinschaftsvermögen findet nicht statt; für Schulden der Gemeinschaft haften die Eigentümer Gläubigern anteilig (§ 9a Abs. 4 und 5 WEG).
Zahlt ein Eigentümer nicht, setzt der Verwalter das Hausgeld für die Gemeinschaft durch, von der Mahnung bis zur Vollstreckung, wie der Beitrag zum Hausgeldrückstand zeigt. LIKKA führt für jede Gemeinschaft ein eigenes Konto und macht Belege über die digitale Belegprüfung einsehbar.
Alle Beiträge zum Thema
Neue Beiträge zum Thema erscheinen hier automatisch.
Häufige Fragen: Hausgeld und Rücklage
Was ist im Hausgeld enthalten?
Das Hausgeld deckt die laufenden Kosten der Gemeinschaft, etwa Versicherung, Hausmeister, Heizung und Verwaltung, sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Seine Höhe ergibt sich aus dem beschlossenen Wirtschaftsplan und dem Verteilungsschlüssel.
Rechtsgrundlage: § 28 Abs. 1, § 16 Abs. 2 WEG
Wann ist die Erhaltungsrücklage angemessen?
Das Gesetz nennt keinen Betrag; die Eigentümer haben bei der Höhe einen weiten Spielraum. Anfechtbar ist der Beschluss erst, wenn eindeutig erkennbar ist, dass die Zuführung deutlich hinter dem Bedarf zurückbleibt oder erheblich überhöht ist (BGH, Urteil vom 26.09.2025, V ZR 108/24).
Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG
Wer zahlt die Abrechnungsspitze beim Verkauf einer Wohnung?
Gegenüber der Gemeinschaft zahlt, wer bei Fälligkeit im Grundbuch steht. Rückstände des Verkäufers muss der Käufer nicht übernehmen; die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer gehört in den Kaufvertrag.
Rechtsgrundlage: § 28 Abs. 2 WEG
Was passiert, wenn ein Eigentümer kein Hausgeld zahlt?
Der Anspruch steht allein der Gemeinschaft zu, die der Verwalter nach außen vertritt (BGH, Urteil vom 10.02.2017, V ZR 166/16). Möglich sind Mahnung, Mahnbescheid, Klage und Vollstreckung bis hin zur Zwangsversteigerung, in der Hausgeldforderungen einen Vorrang genießen.
Rechtsgrundlage: § 9b Abs. 1 WEG
Kann eine Eigentümergemeinschaft insolvent werden?
Nein, über das Gemeinschaftsvermögen findet kein Insolvenzverfahren statt. Gläubiger können aber in das Vermögen der Gemeinschaft vollstrecken, und jeder Eigentümer haftet ihnen nach seinem Miteigentumsanteil.
Rechtsgrundlage: § 9a Abs. 4 und 5 WEG
Wem gehört das Geld auf dem WEG-Konto?
Das Geld gehört zum Gemeinschaftsvermögen, also der Gemeinschaft, nicht dem Verwalter und nicht den einzelnen Eigentümern. Kontoinhaberin ist die Gemeinschaft selbst; der Verwalter handelt als ihr Vertreter.
Rechtsgrundlage: § 9a Abs. 3, § 9b Abs. 1 WEG
Zahlen der Gemeinschaft im Blick?
Im Erstgespräch zeigen wir, wie wir Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Rücklage für Ihre Gemeinschaft führen.
