Zertifizierung

nach §26a des Wohnungseigentumsgesetzes

Zertifizierte Qualität – unsere Garantie für Sie!

Um Ihnen eine qualitativ hochwertige Dienstleistung rund um Ihre Immobilie zu gewährleisten, bilden wir unsere Mitarbeiter regelmäßig weiter. Unsere Prokuristin, Frau Carmen Reiner, hat erfolgreich die Prüfung zum zertifizierten Verwalter abgelegt.

Zertifizierter Verwalter – Was ist das?

Als "Zertifizierter Verwalter" darf sich gemäß § 26a Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bezeichnen, wer bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich eine Sachkundeprüfung absolviert und nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind.

Rechtsanspruch auf Qualität

Dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird, können Wohnungseigentümer ab dem 1.12.2023 als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen – und damit einen Qualitäts- bzw. Sachkundenachweis. Das ergibt sich aus § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG.

Pruefungszeugnis Carmen WEG

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