Energie und Heizung · 03.10.2026 · Lesezeit 6 Min.

Ist Fernwärme CO2-neutral? Was hinter den Zahlen steckt

Fernwärme gilt als klimafreundlich, wird aber noch zu großen Teilen aus Erdgas erzeugt. Warum dasselbe Netz mit 0 oder mit 119 Gramm CO2 je Kilowattstunde bewertet werden kann, wie der gesetzlich vorgegebene Umbau bis spätestens Ende 2044 zur Versorgung mit erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme aussehen soll und was Eigentümer, Vermieter und Kapitalanleger daraus für ihre Gebäude ableiten sollten.

Foto: Henning Schlottmann, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Ist Fernwärme CO2-neutral? Die kurze Antwort lautet: heute noch nicht, aber sie soll es werden. Fernwärme ist keine Energiequelle, sondern ein Transportweg für Wärme. Wie klimafreundlich sie ist, hängt davon ab, womit die Wärme im jeweiligen Netz erzeugt wird und wie man die Emissionen berechnet. Für Eigentümergemeinschaften und einzelne Immobilienbesitzer in und um München ist das relevant, weil Herkunft der Wärme, gesetzliche Vorgaben und die gewählte Bewertungsmethode direkte Folgen für Energiekosten, CO2-Bilanz, Förderfähigkeit und den Vergleich mit anderen Heizsystemen haben. Deshalb geht es hier um die CO2-Bilanz von Fernwärme, die wichtigsten Energiequellen, verschiedene Berechnungsmethoden, den Vergleich mit anderen Heizsystemen sowie praktische Hinweise für Eigentümer und Vermieter.

Woher kommt die Fernwärme in Deutschland?

Laut BDEW wurden 2025 in Deutschland rund 133 Milliarden Kilowattstunden Fernwärme erzeugt. Knapp die Hälfte davon, 49,6 %, stammte aus Erdgas, 8,2 % aus Steinkohle, 3,8 % aus Braunkohle und 1,4 % aus Mineralöl. Erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme und weitere Energieträger im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes kamen zusammen auf 33,7 %: darunter Biomasse mit 10,1 %, biogener Siedlungsabfall mit 7,9 % und Umwelt-, Geo- und Solarthermie mit 1,5 %.

Ist Fernwärme also Gas? In vielen Netzen zu einem großen Teil, ja. Rund 70 % der Wärme aus Heiz(kraft)werken der allgemeinen Versorgung stammten 2025 aus Kraft-Wärme-Kopplung, also aus Kraftwerken, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen und dafür meist Erdgas einsetzen. Fernwärme ist damit so klimafreundlich wie die Energieträger, die in das jeweilige Netz einspeisen.

Kraft-Wärme-Kopplung: Warum dasselbe Netz 0 oder 119 Gramm CO2 hat

Netzbetreiber lassen den Primärenergiefaktor und den CO2-Emissionsfaktor ihrer Fernwärme nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 309 zertifizieren. Bei Kraft-Wärme-Kopplung muss dabei entschieden werden, welcher Anteil der Emissionen dem Strom und welcher der Wärme zugerechnet wird. Die Stromgutschrift-Methode (FW 309 Teil 1, maßgeblich für das Gebäuderecht) schreibt dem erzeugten Strom eine Gutschrift gut, weil er Strom aus anderen Kraftwerken verdrängt. Die Carnot-Methode (FW 309 Teil 6) verteilt die Emissionen nach dem physikalischen Wert von Strom und Wärme.

Wie groß der Unterschied ist, zeigt das Verbundnetz der Stadtwerke München. Für das Jahr 2025 weist das Zertifikat nach der Stromgutschrift-Methode einen Primärenergiefaktor von 0,29 und einen Emissionsfaktor von 0,0 Gramm CO2-Äquivalent je Kilowattstunde aus. Nach der Carnot-Methode sind es für dasselbe Netz ein Primärenergiefaktor von 0,56 und 119,1 Gramm je Kilowattstunde, einschließlich der Vorketten der Brennstoffe. Beide Werte sind korrekt berechnet, sie beantworten nur unterschiedliche Fragen.

Das Öko-Institut weist in einer Stellungnahme für die Landeshauptstadt München darauf hin, dass die Stromgutschrift-Methode für den verdrängten Strom einen vergleichsweise hohen Emissionsfaktor von 860 Gramm je Kilowattstunde ansetzt. Dadurch wird der Großteil der Emissionen dem Strom zugeordnet, und die Wärme erscheint sehr emissionsarm. Ein Wert von null bedeutet also nicht, dass bei der Erzeugung kein CO2 entsteht.

Abwärme und Müllverbrennung: Was als klimaneutral zählt

Ein weiterer Streitpunkt ist die Wärme aus Müllverbrennungsanlagen. Im nationalen Treibhausgasinventar wird nicht-biogener Siedlungsabfall mit 329 Gramm CO2 je Kilowattstunde Brennstoff angesetzt, nur geringfügig unter Steinkohle. Im Gebäuderecht werden für Abfallwärme dagegen 20 Gramm angesetzt, nach FW 309 Teil 1 sogar null, und die kommunale Bilanzierungsmethode BISKO empfiehlt 121 Gramm. Je nachdem, welcher Wert gilt, verändert sich die Bilanz eines Netzes deutlich.

In München liefert das Heizkraftwerk Nord rund 45 % der Fernwärme; zwei Blöcke verbrennen bis zu 700.000 Tonnen Restmüll im Jahr, der dritte Block läuft seit Sommer 2024 ausschließlich mit Erdgas. In der Kennzeichnung der Stadtwerke für 2025 entfallen im Verbundnetz 66,7 % auf Erdgas, 19,9 % auf unvermeidbare Abwärme, 11,1 % auf Geothermie und 2,1 % auf Biomasse. Der Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes liegt bei 33,2 %.

Fernwärme, Gas, Öl und Wärmepumpe im Vergleich

Für den Vergleich verschiedener Heizungen nennt das Gebäudemodernisierungsgesetz in Anlage 9 Emissionsfaktoren: Erdgas 240 Gramm CO2-Äquivalent je Kilowattstunde, Heizöl 310 Gramm, netzbezogener Strom 560 Gramm. Für Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung mit Gas sind 180 Gramm angesetzt, aus Heizwerken mit Gas 300 Gramm und aus erneuerbaren Brennstoffen 40 bis 60 Gramm, sofern der Versorger keinen eigenen, zertifizierten Wert hat.

Bei der Wärmepumpe hängt die Bilanz vom Strommix und von der Effizienz ab. Laut Umweltbundesamt entstanden 2025 je verbrauchter Kilowattstunde Strom durchschnittlich 344 Gramm CO2. Bei einer Jahresarbeitszahl von 3 ergeben sich daraus rechnerisch rund 115 Gramm je Kilowattstunde Wärme, mit sinkender Tendenz, weil der Strom grüner wird. Eine Fernwärme mit hohem Anteil an Geothermie oder Abwärme liegt in einer ähnlichen Größenordnung oder darunter, ein überwiegend mit Gas betriebenes Heizwerk deutlich darüber.

Der Weg zur klimaneutralen Fernwärme: Was das Wärmeplanungsgesetz vorschreibt

Die Dekarbonisierung der Fernwärme ist gesetzlich vorgegeben. Nach § 29 des Wärmeplanungsgesetzes muss jedes Wärmenetz ab 2030 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 80 % seiner Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus erzeugen. Bis spätestens Ende 2044 müssen alle Wärmenetze vollständig mit erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden (§ 31 WPG). Kunden können vom Betreiber einen Nachweis über die Anteile verlangen.

Für den Umbau gibt es die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), die Investitionen in neue und bestehende Netze mit bis zu 40 % fördert. Für die nötige Wärmeerzeugung braucht es mehr erneuerbare Energie aus unterschiedlichen Quellen und Wärmequellen sowie Technik wie Großwärmepumpen. In München setzen die Stadtwerke vor allem auf Tiefengeothermie: Sechs Anlagen sind in Betrieb, darunter der Energiestandort Süd als größte Geothermieanlage Deutschlands, weitere sind geplant. Bis spätestens 2040 soll der Fernwärmebedarf vor allem mit Geothermie gedeckt werden. Mit 33,2 % liegt das Münchner Verbundnetz schon heute über der Vorgabe für 2030.

Wärmewende in Städten und Kommunen: Technologien für klimaneutrale Wärmenetze

Fernwärmenetze sind ein zentraler Teil der Wärmewende, vor allem in dicht bebauten Städten und Vierteln, in denen nicht jedes Haus eine eigene Wärmepumpe aufstellen kann. Welche Gebiete künftig über Wärmenetze versorgt werden, legen die Kommunen in ihrer kommunalen Wärmeplanung fest: Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Wärmeplan bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. München hat seinen Wärmeplan bereits vorgelegt; er zeigt für jedes Gebiet, ob ein Wärmenetz vorgesehen ist.

Für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung stehen mehrere Technologien bereit: Tiefengeothermie, Großwärmepumpen, die Wärme aus Flüssen, Abwasser oder der Umgebung nutzen, Solarthermie, Abwärme aus Industrie und Rechenzentren sowie große Wärmespeicher, die Wärme zwischen Erzeugung und Verbrauch puffern. Die Netzbetreiber beschreiben in Transformationsplänen, in welchen Schritten sie Erdgas und Kohle ersetzen. Eine 2026 veröffentlichte Studie im Auftrag des BUND bezeichnet den Umbau zu klimaneutralen Wärmenetzen als große Aufgabe für die Kommunen.

Für Eigentümer zählt am Ende die Energieversorgung des eigenen Hauses: Der Anschluss an ein Wärmenetz wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, KfW-Programm 458) gefördert, früher war der Rahmen dafür das Gebäudeenergiegesetz (GEG), heute ist es das Gebäudemodernisierungsgesetz. Entscheidend für die Klimabilanz bleibt die Bescheinigung des Versorgers über Primärenergie- und Emissionsfaktor.

Was heißt das für Eigentümer und Vermieter?

Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29. Juli 2026 ist der Anschluss an ein Wärmenetz eine von mehreren frei wählbaren Optionen beim Heizungstausch. Eine eigene Pflicht zu erneuerbaren Anteilen trifft dabei nicht den Gebäudeeigentümer, die Dekarbonisierung liegt über das Wärmeplanungsgesetz beim Netzbetreiber. Anders bei neuen Gas- und Ölheizungen: Sie müssen nach § 43 GModG ab 2029 einen steigenden Anteil grüner Brennstoffe nutzen, bis zu 60 % ab 2040. Wer heute an ein Netz anschließt, profitiert dagegen automatisch davon, dass die Fernwärme Jahr für Jahr klimafreundlicher wird.

Praktisch heißt das: Fragen Sie beim Versorger nach dem Zertifikat mit Primärenergie- und Emissionsfaktor und nach dem Transformationsplan des Netzes; als Kunde können Sie einen Nachweis über die Anteile erneuerbarer Wärme verlangen. Vergleichen Sie außerdem Fernwärme und Wärmepumpe für Ihr konkretes Gebäude. Auch die CO2-Kosten spielen eine Rolle; wie die Kostenaufteilung zwischen Vermietenden und Mietern funktioniert, erklären wir im Beitrag Heizung, CO2-Kosten und Modernisierung. Preise, Anschlusskosten und Förderung in München haben wir in der Fernwärme-FAQ für München zusammengestellt, und unsere Energieberatung hilft Eigentümergemeinschaften, die Heizungsfrage sauber vorzubereiten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Fernwärme ist heute nicht automatisch CO2-neutral, in Deutschland stammt knapp die Hälfte aus Erdgas
  • Je nach Rechenmethode hat dasselbe Netz 0 oder 119 g CO2 je kWh, wie das Münchner Verbundnetz zeigt
  • Das Wärmeplanungsgesetz verlangt 30 % erneuerbare Wärme oder Abwärme ab 2030, 80 % ab 2040 und Klimaneutralität bis Ende 2044
  • Eigentümer sollten Zertifikat und Transformationsplan des Netzes anfordern und mit der Wärmepumpe vergleichen

Häufige Fragen

Ist Fernwärme CO2-neutral?

Heute in den meisten Netzen nicht. In Deutschland stammte die Fernwärme 2025 zu knapp der Hälfte aus Erdgas und zu rund einem Drittel aus erneuerbaren Energien und Abwärme. Bis Ende 2044 müssen alle Wärmenetze vollständig erneuerbar oder mit unvermeidbarer Abwärme betrieben werden.

Rechtsgrundlage: § 31 WPG

Ist Fernwärme Gas?

Fernwärme ist heißes Wasser oder Dampf aus einem Netz, kein Brennstoff. Erzeugt wird sie aber oft mit Erdgas: bundesweit zu 49,6 %, im Münchner Verbundnetz zu 66,7 % (2025). Geothermie, Abwärme und Biomasse ersetzen das Gas schrittweise.

Was ist ein guter Primärenergiefaktor bei Fernwärme?

Je niedriger, desto besser. Erdgas und Heizöl haben im Gebäuderecht einen Primärenergiefaktor von 1,1, Netzstrom von 1,8. Viele Fernwärmenetze mit Kraft-Wärme-Kopplung liegen deutlich darunter, das Münchner Verbundnetz bei 0,29 nach der Stromgutschrift-Methode.

Rechtsgrundlage: Anlage 4 GModG

Wo finde ich den Primärenergiefaktor meiner Fernwärme?

Im Zertifikat des Netzbetreibers nach AGFW FW 309, das die meisten Versorger auf ihrer Website veröffentlichen, und in der jährlichen Kennzeichnung der Wärmelieferung. Fehlt es, können Sie es beim Versorger anfordern.

Muss ich bei Fernwärme CO2-Kosten zahlen?

Ja, indirekt. Die CO2-Kosten der Kraftwerke sind im Fernwärmepreis enthalten. Bei vermieteten Wohnungen werden sie nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt, abhängig von den Emissionen je Quadratmeter.

Rechtsgrundlage: CO2KostAufG

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Ist Fernwärme zukunftsfähig?

Ja, wo das Netz konsequent umgebaut wird. Das Wärmeplanungsgesetz schreibt jedem Netz feste Zwischenziele bis 2040 und Klimaneutralität bis Ende 2044 vor, und in München soll vor allem Tiefengeothermie das Erdgas ersetzen. Wie schnell das gelingt, zeigt der Transformationsplan des jeweiligen Netzes.

Rechtsgrundlage: §§ 29, 31 WPG

Mehr dazu im Magazin

Rechtsgrundlage: §§ 2, 4, 29, 31 WPG; § 43, Anlagen 4 und 9 GModG; AGFW FW 309; CO2KostAufG; Quellen: BDEW, Die Energieversorgung 2025; SWM, Kennzeichnung der Wärmelieferung 2025 und Zertifikate FW 309-1/-6 (22.06.2026); UBA, CO2-Emissionen je kWh Strom 2025; Öko-Institut, Stellungnahme für die LH München (25.09.2023)

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