Ist Fernwärme CO2-neutral? Heute in den meisten Netzen noch nicht, aber sie soll es werden. Wie klimafreundlich eine Wärmeversorgung ist, hängt vom Energieträger im jeweiligen Netz und von der Rechenmethode ab. Dieser Beitrag erklärt Primärenergiefaktor und Emissionsfaktor, zeigt am Beispiel der Stadtwerke München, warum Zertifikate so unterschiedlich ausfallen, und fasst zusammen, was Eigentümer und Vermieter prüfen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Fernwärme ist heute in den meisten Netzen nicht CO2-neutral: Bundesweit stammte 2025 knapp die Hälfte der Wärme aus Erdgas.
- Ob ein Netz mit 0 oder mit 119 Gramm CO2 je Kilowattstunde bewertet wird, hängt von der Rechenmethode ab: Das Münchner Verbundnetz weist nach Stromgutschrift-Methode 0 Gramm aus, nach Carnot-Methode 119 Gramm.
- Das Wärmeplanungsgesetz verlangt von allen Wärmenetzen 30 Prozent erneuerbare Wärme oder Abwärme ab 2030, 80 Prozent ab 2040 und vollständige Versorgung bis Ende 2044.
- Die SWM wollen den Münchner Fernwärmebedarf ab 2040 überwiegend mit Tiefengeothermie decken.
- Eigentümer sollten Zertifikat, Energieträgermix und Transformationsplan ihres Versorgers anfordern und das Netz mit Alternativen wie der Wärmepumpe vergleichen.
Ist Fernwärme CO2-neutral? Die kurze Antwort
Heute in den meisten Netzen nicht, aber sie soll es werden: Das Wärmeplanungsgesetz schreibt vor, dass jedes Wärmenetz spätestens bis Ende 2044 vollständig mit erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme gespeist wird (§ 31 WPG).
Fernwärme ist keine Energiequelle, sondern ein Transportweg für Wärme. Wie klimafreundlich sie ist, hängt davon ab, welche Energieträger in das jeweilige Fernwärmenetz einspeisen und wie man die Emissionen berechnet.
Für Eigentümergemeinschaften und Vermieter in und um München ist das relevant, denn Fernwärme ist ein Baustein von Klimaschutz und Energiewende im Gebäudebestand: Herkunft der Wärme, gesetzliche Vorgaben und Bewertungsmethode wirken auf Energiekosten, Umweltbilanz und den Vergleich mit anderen Heizsystemen.
Wie funktioniert Fernwärme? Vom Heizkraftwerk bis zur Übergabestation
Fernwärme ist zentral erzeugte Wärme, die über ein Netz gedämmter Rohrleitungen als heißes Wasser oder Dampf direkt in die Gebäude gelangt.
Ein großes Wärmenetz versorgt viele Gebäude gleichzeitig. Im Haus übernimmt eine Übergabestation die Wärme; ein eigener Heizkessel in jedem Gebäude ist nicht nötig, und die Station braucht wenig Platz.
Die zentrale Erzeugung, besonders in Kraft-Wärme-Kopplung, kann Brennstoff effizienter nutzen als viele Einzelheizungen. Wie klimafreundlich die Wärme ist, entscheiden aber die Energiequellen im Netz: Geothermie nutzt natürliche Erdwärme, Großwärmepumpen entziehen Wasser, Luft oder Abwasser Wärme, und auch industrielle Abwärme lässt sich einspeisen.
Woher kommt die Fernwärme in Deutschland? Energieträger der Wärmenetze im Überblick
Knapp die Hälfte der Fernwärme stammte 2025 aus Erdgas: Nach vorläufigen Zahlen des BDEW (Stand Dezember 2025) wurden rund 133 Milliarden Kilowattstunden in Wärmenetze eingespeist, 49,6 Prozent davon aus Erdgas.
Weitere 8,2 Prozent kamen aus Steinkohle, 3,8 Prozent aus Braunkohle und 1,4 Prozent aus Mineralöl. Erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme und weitere Energieträger im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes erreichten zusammen 33,7 Prozent, darunter Biomasse mit 10,1 Prozent und biogener Siedlungsabfall mit 7,9 Prozent.
Dabei spielt die Kraft-Wärme-Kopplung eine große Rolle: Rund 70 Prozent der Wärme aus den Heiz- und Heizkraftwerken der allgemeinen Versorgung entstanden 2025 in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), also in Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen und dafür meist Erdgas einsetzen.
Fernwärme ist damit so klimafreundlich wie die Energieträger, die in das Netz einspeisen. Das erklärt, warum die Umweltbilanz von Netz zu Netz stark schwankt.
Kohle und Mineralöl liefern zusammen noch 13,4 Prozent der Wärme. Private Haushalte einschließlich Wohnungsgesellschaften verbrauchten 2025 voraussichtlich rund 53 Milliarden Kilowattstunden Fernwärme; Wärmebetriebsverbrauch, Netzverluste und statistische Differenzen machten rund 16 Milliarden aus.
| Energieträger | Anteil 2025 |
|---|---|
| Erdgas | 49,6 % |
| Steinkohle | 8,2 % |
| Braunkohle | 3,8 % |
| Mineralöl | 1,4 % |
| Erneuerbare, unvermeidbare Abwärme und übrige Energieträger im Sinne des WPG | 33,7 % |
Primärenergiefaktor und Emissionsfaktor: Was die Kennzahlen bedeuten
Der Primärenergiefaktor gibt an, wie viel nicht erneuerbare Primärenergie für eine gelieferte Kilowattstunde Wärme eingesetzt wird; der Emissionsfaktor nennt die Treibhausgasemissionen in Gramm CO2-Äquivalent je Kilowattstunde. Beide sind Rechenwerte, keine Messwerte. Die Ermittlung erfolgt je Netz und Berichtsjahr.
Energieversorger und Netzbetreiber lassen beide Kennzahlen nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 309 zertifizieren und veröffentlichen sie in der Regel auf ihrer Website. Sie beziehen sich auf die gelieferte Wärme für Heizung und Warmwasser und fließen in die energetische Bewertung des Gebäudes ein; Grundlage war bisher das Gebäudeenergiegesetz, seit Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz.
Je niedriger der Primärenergiefaktor, desto weniger Primärenergie aus nicht erneuerbaren Quellen steckt rechnerisch in der Wärme. Ein Wert unter 1 heißt aber nicht, dass beim Erzeugen kein CO2 entsteht: Er hängt vor allem davon ab, wie die Anlagen die Kuppelprodukte Strom und Wärme verrechnen.
Kraft-Wärme-Kopplung: Warum dasselbe Netz 0 oder 119 Gramm CO2 hat
Bei Kraft-Wärme-Kopplung muss festgelegt werden, welcher Teil der Emissionen dem Strom und welcher der Wärme zugerechnet wird. Je nach Methode ergeben sich für dasselbe Netz völlig verschiedene Werte.
Die Stromgutschrift-Methode (AGFW FW 309 Teil 1) schreibt der Wärme eine Gutschrift für den erzeugten Strom gut, weil dieser Strom aus anderen Kraftwerken verdrängt. Die Carnot-Methode (FW 309 Teil 6) verteilt die CO₂-Emissionen nach dem physikalischen Wert von Strom und Wärme.
Wie groß der Unterschied ist, zeigen die Kennzahlen der Stadtwerke München (SWM), eines kommunalen Unternehmens der Landeshauptstadt, für das Wärmeverbundnetz München Stadt, Martinsried, Unterföhring und Region Süd, beide zertifiziert durch die TU Dresden:
| Methode | Primärenergiefaktor | Treibhausgasemissionen |
|---|---|---|
| Stromgutschrift-Methode (FW 309-1) | 0,29 | 0 g CO2-Äquivalent je kWh |
| Carnot-Methode (FW 309-6) | 0,56 | 119 g CO2-Äquivalent je kWh |
Beide Werte sind korrekt berechnet, sie beantworten nur unterschiedliche Fragen. Das Öko-Institut weist in einer Stellungnahme für die Landeshauptstadt München (25.09.2023) darauf hin, dass die Stromgutschrift-Methode für den verdrängten Strom einen vergleichsweise hohen Emissionsfaktor von 860 Gramm je Kilowattstunde ansetzt. Dadurch erscheint die Wärme sehr emissionsarm, und ein Wert von null bedeutet nicht, dass in der Erzeugung kein CO2 entsteht.
Das Umweltbundesamt und das Klimabündnis empfehlen für kommunale Klimabilanzen die Carnot-Methode, wie dieselbe Stellungnahme festhält. Auch das Gebäudemodernisierungsgesetz soll die Bewertung von Fernwärme aus KWK nach Fachveröffentlichungen künftig auf die Carnot-Methode stützen; prüfen Sie für Ihr Gebäude, welche Fassung des Nachweises zum Zeitpunkt der Bewertung gilt.
Abwärme und Müllverbrennung: Was als klimaneutral zählt
Die Nutzung von Wärme aus unvermeidbarer Abwärme zählt nach dem Wärmeplanungsgesetz zu den Quellen, mit denen Wärmenetze ihre Vorgaben erfüllen. Wie Abfallwärme zu bewerten ist, ist dagegen umstritten.
Das Öko-Institut nennt dazu drei Größenordnungen: Im nationalen Treibhausgasinventar wird nicht-biogener Siedlungsabfall mit 329 Gramm CO2 je Kilowattstunde Brennstoff angesetzt, die kommunale Bilanzierungssystematik BISKO empfiehlt 121 Gramm, und nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 309-1 wird Abfallverbrennung mit einem sehr niedrigen Wert bewertet. Je nach Ansatz verändert sich die Bilanz eines Netzes deutlich.
Für Eigentümer heißt das: Der Anteil von Müllverbrennung im Energieträgermix ist eine Information, die Sie bei der Bewertung der Umweltbilanz im Blick behalten sollten, auch wenn die Zahlen im Zertifikat günstig aussehen.
Fernwärme in München: Die Wärmeversorgung der SWM in Zahlen
Das Münchner Verbundnetz wurde 2025 zu 66,7 Prozent mit Erdgas versorgt. Laut Kennzeichnung der SWM kamen 19,9 Prozent aus unvermeidbarer Abwärme, 11,1 Prozent aus Geothermie und 2,1 Prozent aus Biomasse, der Rest entfiel auf sonstige Quellen.
Die Fernwärmeversorgung der SWM beruht damit noch überwiegend auf Erdgas. Die Daten der SWM zeigen: Geothermie, Abwärme und Biomasse zusammen machen rechnerisch rund ein Drittel der Fernwärmeerzeugung aus. Für die Klimaziele der Stadt kommt es auf den Ausbau der Geothermie an. Welche Netzart für welches Gebiet gilt, erklären wir in den Beiträgen Fernwärmenetz München: Netzarten und Wärmenetzgebiete in München.
Den Umbau treiben die SWM vor allem mit Tiefengeothermie voran: Sie betreiben nach eigenen Angaben sechs Geothermieanlagen in München und der Region, darunter Deutschlands größte Geothermieanlage am Energiestandort Süd. Im Kalenderjahr 2024 wurden 11,5 Prozent des Münchner Fernwärmebedarfs mit Geothermie erzeugt, ab 2040 soll der Bedarf überwiegend mit Tiefengeothermie gedeckt werden.
Auch im Heizkraftwerk Nord ändert sich der Brennstoffmix: Der frühere Kohleblock läuft seit Sommer 2024 mit Erdgas, ein Schritt beim Kohleausstieg. Für die Dampfnetze in der Innenstadt steht außerdem die Umstellung auf Heißwasser an, dazu mehr im Beitrag Dampfnetz und Heißwassernetz.
Fernwärme oder Wärmepumpe: Wie schneidet die CO2-Bilanz im Vergleich ab?
Eine Wärmepumpe erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme; ihre Effizienz drückt die Jahresarbeitszahl aus, ihre Bilanz hängt vom Strommix ab. Laut Umweltbundesamt wurden 2025 je Kilowattstunde verbrauchten Stroms im Durchschnitt 344 Gramm CO2 ausgestoßen (2024: 353 Gramm).
Bei einer Jahresarbeitszahl von 3 ergeben sich daraus rechnerisch rund 115 Gramm CO2 je Kilowattstunde Wärme, mit sinkender Tendenz, weil der Strom grüner wird. Das ist eine Überschlagsrechnung und kein Messwert.
Ein Fernwärmenetz mit hohem Anteil an Geothermie oder Abwärme kann in ähnlicher Größenordnung oder darunter liegen, ein überwiegend mit Erdgas betriebenes Netz darüber. Wer bisher mit Gas oder Öl heizt, sollte beide Optionen prüfen. Vergleichen Sie dabei immer den Emissionsfaktor nach derselben Methode und den Zeitpunkt, bis zu dem das Netz umgebaut wird.
Neben der CO2-Bilanz zählen Platzbedarf, Investitionskosten und die Frage, ob an Ihrer Straße überhaupt ein Netz liegt. Eine Entscheidungshilfe finden Sie im Beitrag zur Energieeffizienz und ihrem Einfluss auf den Kaufpreis.
Der gesetzliche Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung: Was das Wärmeplanungsgesetz für Wärmenetze vorschreibt
Die Bundesregierung hat mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) den Rahmen für den Umbau der Wärmenetze gesetzt. Der Fokus liegt auf dem Ausbau erneuerbarer Wärmequellen: Mindestens 30 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung müssen ab dem 1. Januar 2030 aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen, ab dem 1. Januar 2040 mindestens 80 Prozent (§ 29 WPG).
Spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 müssen alle Wärmenetze vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination gespeist werden (§ 31 WPG). Auf Antrag kann die Behörde die Fristen aus § 29 in besonderen Härtefällen verlängern.
Kunden können einen Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen verlangen (§ 29 WPG). Die Kommunen legen in der kommunalen Wärmeplanung fest, welche Gebiete künftig über Wärmenetze versorgt werden: Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten den Plan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit (§ 4 WPG).
Wärmenetze sind ein wichtiger Baustein der Energiewende im Gebäudesektor, vor allem in dicht bebauten Städten, in denen nicht jedes Haus eine eigene Wärmepumpe aufstellen kann. Für die Transformation stehen mehrere Technologien bereit: Tiefengeothermie, Großwärmepumpen, die Wärmequellen wie Flüsse, Abwasser oder Umgebung nutzen und Strom in Wärme umwandeln (Power-to-Heat), Solarthermie, industrielle Abwärme und große Wärmespeicher. Der Umbau gilt als große Herausforderung für Betreiber und Kommunen, vor allem bei Finanzierung und Wärmequellen. Das Ziel ist der Ersatz von Erdgas und Kohle; wie der einzelne Betreiber dabei vorgeht, beschreibt sein Transformationsplan. Förderung gibt es für Betreiber unter anderem über die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW).
Was heißt das für Eigentümer und Vermieter? CO2-Kosten und Gebäudemodernisierungsgesetz
Wer an ein Wärmenetz angeschlossen ist, profitiert davon, dass der Versorger seine Wärmeerzeugung schrittweise umstellen muss; die Pflicht zum Umbau trifft den Netzbetreiber, nicht den Gebäudeeigentümer. Beim Heizungstausch gelten die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes, das seit dem 29. Juli 2026 gilt; wie ein Netzanschluss sie erfüllt, klärt im Einzelfall die Energieberatung.
Die CO2-Kosten wirken auch bei Fernwärme: Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz gilt ausdrücklich auch für die gewerbliche Lieferung von Wärme, soweit für die Wärmeerzeugung Brennstoffe eingesetzt werden (§ 1 CO2KostAufG). Bei vermieteten Wohnungen betrifft das die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter, mehr dazu im Beitrag Heizung, CO2-Kosten und Modernisierung.
Auch Preisfragen gehören dazu: Zur Preisanpassung in Wärmelieferverträgen lesen Sie den Beitrag Fernwärme-Preiserhöhung und EuGH-Urteil.
Fernwärme prüfen: So kommen Eigentümer an belastbare Zahlen
Vier Schritte genügen, um die Klimabilanz Ihrer Fernwärme einzuordnen: Zertifikat, Energieträgermix, Transformationsplan und Vergleich.
Als Verbraucher und Eigentümer vergleichen Sie Zahlen immer nach derselben Methode und mit demselben Berichtsjahr, sonst führen sie in die Irre.
| Schritt | Was Sie tun | Wo Sie es finden |
|---|---|---|
| 1 | Zertifikat mit Primärenergiefaktor und Emissionsfaktor anfordern und die angewandte Methode (Stromgutschrift oder Carnot) notieren | Website des Versorgers, Kennzahlen nach AGFW FW 309 |
| 2 | Energieträgermix des Netzes prüfen: Anteil Erdgas, Abwärme, Geothermie, Biomasse | Jährliche Kennzeichnung der Wärmelieferung |
| 3 | Transformationsplan und Nachweis über erneuerbare Anteile anfordern | Anfrage beim Versorger, Nachweis nach § 29 WPG |
| 4 | Fernwärme mit Alternativen für das konkrete Gebäude vergleichen | Energieberatung, Wärmeplan der Gemeinde |
Wie LIKKA als WEG-Hausverwaltung bei der Heizungsfrage begleitet
LIKKA bereitet als WEG-Hausverwaltung für Eigentümergemeinschaften Beschlüsse zur Heizung vor, damit die Gemeinschaft auf belastbaren Zahlen entscheidet. Dazu gehören Zertifikat und Transformationsplan des Versorgers.
Unsere Energieberatung hilft Eigentümergemeinschaften, die Heizungsfrage sauber vorzubereiten. Wenn Sie die Verwaltung insgesamt neu aufstellen wollen, finden Sie den Ablauf unter Verwaltung wechseln.
Häufige Fragen
Ist Fernwärme CO2-neutral?
Heute in den meisten Netzen nicht. Bundesweit stammte die Fernwärme 2025 zu knapp der Hälfte aus Erdgas und zu rund einem Drittel aus erneuerbaren Energien und Abwärme. Bis Ende 2044 müssen alle Wärmenetze vollständig erneuerbar oder mit unvermeidbarer Abwärme versorgt werden.
Rechtsgrundlage: § 31 WPG
Ist Fernwärme Gas?
Fernwärme ist heißes Wasser oder Dampf aus einem Netz, kein Brennstoff. Erzeugt wird sie aber oft mit Erdgas: bundesweit zu 49,6 Prozent, im Münchner Verbundnetz zu 66,7 Prozent (2025). Geothermie, Abwärme und Biomasse ersetzen das Gas schrittweise.
Rechtsgrundlage: §§ 29, 31 WPG
Was ist ein guter Primärenergiefaktor bei Fernwärme?
Je niedriger, desto besser, und er ist nur mit gleicher Methode vergleichbar. Das Münchner Verbundnetz weist nach der Stromgutschrift-Methode 0,29 aus, nach der Carnot-Methode 0,56 (SWM, 2025).
Rechtsgrundlage: AGFW FW 309
Wo finde ich den Primärenergiefaktor meiner Fernwärme?
Im Zertifikat des Netzbetreibers nach AGFW FW 309, das viele Versorger auf ihrer Website veröffentlichen, und in der jährlichen Kennzeichnung der Wärmelieferung. Fehlt es, können Sie es beim Versorger anfordern.
Rechtsgrundlage: AGFW FW 309
Ist Fernwärme von der CO2-Abgabe betroffen?
Ja, indirekt: Die CO2-Kosten der eingesetzten Brennstoffe stecken im Wärmepreis. Bei vermieteten Wohnungen gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz ausdrücklich auch für die gewerbliche Wärmelieferung.
Rechtsgrundlage: § 1 CO2KostAufG
Ist Fernwärme zukunftsfähig?
Ja, wo das Netz konsequent umgebaut wird. Das Wärmeplanungsgesetz schreibt jedem Netz Zwischenziele für 2030 und 2040 sowie vollständige Versorgung bis Ende 2044 vor. Wie schnell das gelingt, zeigt der Transformationsplan des jeweiligen Netzes.
Rechtsgrundlage: §§ 29, 31 WPG
Ist Fernwärme umweltfreundlich?
Das hängt vom Netz ab: Entscheidend sind der Anteil von Abwärme, Geothermie und anderen erneuerbaren Quellen sowie der Emissionsfaktor nach nachvollziehbarer Methode. Ein Netz mit hohem Gasanteil schneidet schlechter ab als eines mit viel Geothermie.
Rechtsgrundlage: § 29 WPG
Rechtsgrundlage: §§ 4, 29, 31 WPG; § 1 CO2KostAufG; Gebäudemodernisierungsgesetz; AGFW FW 309; Quellen: BDEW, Die Energieversorgung 2025 (Stand 12/2025, vorläufig); SWM, Fernwärme Kennzahlen und Energiemix 2025; UBA, CO2-Emissionen je kWh Strom 2025; Öko-Institut, Stellungnahme für die LH München (25.09.2023)
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
Änderungsverlauf
Aktualisiert am 07.10.2026: Überarbeitet: Kennzahlen mit Quellen und Jahr belegt, Abschnitte zu Rechenmethoden, Wärmeplanungsgesetz und Prüfschritten ergänzt


