Energie und Heizung

Dampfnetz Umstellung München: Was Eigentümer wissen müssen

Die Stadtwerke München stellen das Dampfnetz der Fernwärme in der Innenstadt auf Heißwasser um. Zeitplan, betroffene Viertel, Übergabestation, Zuschuss und die Aufgaben der Eigentümergemeinschaft.

Von Moritz SchützeGeschäftsführer
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Fachlich geprüft von RA Dirk M. Hauguth

Fernwärme-Übergabestation im Heizungsraum bei der Dampfnetz-Umstellung in MünchenFoto: SchiDD, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Wer in Haidhausen, der Au, Schwabing oder der Maxvorstadt ein Haus mit Fernwärme besitzt, hängt häufig noch am Dampfnetz. Die Stadtwerke München (SWM) stellen dieses Netz Gebiet für Gebiet auf Heißwasser um, in den SWM-Unterlagen Heizwasser genannt. Das Haus bleibt an der Fernwärme, doch die Übergabestation im Heizungsraum muss getauscht werden, und dafür sind die Gebäudeeigentümer zuständig. Dieser Artikel erklärt Lesern den Unterschied der Netze, den Zeitplan, den Ablauf, den Zuschuss der SWM und die Aufgaben einer Eigentümergemeinschaft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SWM stellen das Dampfnetz innerhalb des Mittleren Rings auf ein Heißwassernetz um, weil Geothermie nur Wasser mit rund 120 Grad liefert; so wird die künftige Versorgung mit erneuerbarer Energie möglich.
  • Laut SWM sind bis 2029 Berg am Laim, Ramersdorf, Haidhausen und die Au an der Reihe, ab 2030 Teile von Schwabing-Freimann, Schwabing-West und der Maxvorstadt.
  • Das Haus bleibt an der Fernwärme; die Dampf-Übergabestation tauschen die Gebäudeeigentümer, die SWM erneuern die Leitungen des Dampfnetzes bis zur Übergabestelle.
  • Die Stadtwerke zahlen einen einmaligen Zuschuss, der mit dem Alter der alten Station sinkt.
  • Die Stadtwerke informieren vier Jahre vorher; ein Installationsunternehmen sollte spätestens ein Jahr vor der Umstellung eingebunden sein.

Dampfnetz oder Heißwassernetz: Worin unterscheiden sich Dampf und Heißwasser in der Fernwärme?

Im Dampfnetz transportiert Wasserdampf die Wärme, im Heißwassernetz flüssiges Wasser in einem Kreislauf aus Vor- und Rücklauf.

Das Münchner Fernwärmenetz besteht aus zwei Systemen: dem Dampfnetz und den neueren Heißwassernetzen. Das Dampfnetz ist seit 1908 gewachsen und liegt innerhalb des Mittleren Rings. Nach den technischen Anschlussbedingungen der SWM für Dampf strömt der Dampf mit 1 bis 4 bar und 120 bis 150 Grad zu den Gebäuden und kommt als Kondensat mit etwa 50 Grad zurück. Im Haus gibt ein Wärmetauscher die Wärme an Heizung und Warmwasser ab und deckt so den Wärmebedarf des Gebäudes.

Im Heißwassernetz liegt der Vorlauf im Umstellgebiet gleitend zwischen 80 und 100 Grad, der Rücklauf bei höchstens 40 Grad. Eine Heizwasser-Kompaktstation überträgt die Wärme ins Haus; auch die Nutzung von Geothermie ist mit diesem Netztyp möglich. Einen Überblick über alle Netzarten gibt der Beitrag Fernwärmenetze in München.

Dampfnetz und Heißwassernetz der SWM im Vergleich
MerkmalDampfnetzHeißwassernetz
WärmeträgerWasserdampf, im Haus als Kondensat zurückFlüssiges Wasser in Vor- und Rücklauf
Betriebswerte1 bis 4 bar, 120 bis 150 Grad; Kondensat etwa 50 GradVorlauf 80 bis 100 Grad gleitend, Rücklauf höchstens 40 Grad
Gebiet in MünchenInnenstadt innerhalb des Mittleren Rings, seit 1908 gewachsenZum Beispiel Sendling, Perlach und Freimann sowie die Umstellgebiete
Station im HausDampf-Übergabestation mit WärmetauscherHeizwasser-Kompaktstation

Warum stellen die Stadtwerke München die Fernwärme im Dampfnetz um?

Weil Geothermie nur Wasser mit bis zu etwa 120 Grad liefert und sich dieses nicht in ein Dampfnetz einspeisen lässt.

Die SWM wollen die Münchner Fernwärme bis 2040 überwiegend mit Tiefengeothermie versorgen. Die Stadtwerke betreiben in Sendling Deutschlands derzeit größte Geothermieanlage. Damit auch die Innenstadt von dieser erneuerbaren Energie profitiert, braucht die Wärmeversorgung dort ein Heißwassernetz. Heute stammt die Wärmeerzeugung aus verschiedenen Quellen; künftig sollen die Anteile aus Tiefengeothermie steigen. Ziel der Stadtwerke ist es, die Münchner Fernwärme bis 2040 CO₂-neutral zu betreiben und fossile Brennstoffe in der Erzeugung schrittweise zu ersetzen. Die Energie aus der Tiefe kommt so auch in der Innenstadt an, und die Umstellung ist Teil der Wärmewende der Stadt.

Ob und wie klimafreundlich Fernwärme heute schon ist, beantwortet der Beitrag Ist Fernwärme CO2-neutral?.

Dampfnetz Umstellung München: Wann ist welches Viertel an der Reihe?

Nach der Übersicht der SWM laufen die Umstellungen seit 2021 und sollen in Berg am Laim, Ramersdorf, Haidhausen und der Au bis 2029 abgeschlossen sein; ab 2030 folgen Teile von Schwabing und der Maxvorstadt.

Zeitplan der Dampfnetzumstellung nach SWM-Angaben
ZeitraumStadtbezirke und Viertel
Seit 2021, bis 2029Berg am Laim, Ramersdorf, Haidhausen, Au
Ab 2030Teile von Schwabing-Freimann, Schwabing-West und der Maxvorstadt

Der Zeitplan hat sich in der Vergangenheit verschoben. Die SWM nannten 2020 rund 90 Kilometer Dampfleitungen, die umzubauen seien, und 2033 als geplantes Ende des Projekts. Maßgeblich ist deshalb die aktuelle Gebietsübersicht der SWM („Übersicht Umstellgebiete“) auf swm.de; den Termin für ein einzelnes Haus nennen die SWM in ihrem Schreiben.

Welche Wärmenetzgebiete die Stadt außerdem unterscheidet, erklärt der Beitrag Fernwärme-Gebiete in München.

Was ändert sich im Haus? Übergabestation und Heizung

Das Haus bleibt an der Fernwärme, aber die Dampf-Übergabestation muss gegen eine Heizwasser-Kompaktstation getauscht werden; das ist Sache der Gebäudeeigentümer.

Die Stadtwerke erneuern die Fernwärmeleitungen in Straße und Gehweg bis zur Übergabestelle im Heizungsraum. Der Wärmetauscher der Dampfstation eignet sich nicht für den Heizwasserbetrieb. Ihn und die zugehörige Technik beauftragen die Eigentümer bei einem Installationsunternehmen; zu den Geräten der neuen Station zählen auch Regelung und Armaturen, und gegebenenfalls sind die Rohre ab der Übergabestelle anzupassen. Der Wärmeliefervertrag ist laut SWM bereits auf den Heizwasserbetrieb ausgerichtet, vertragliche Änderungen sind daher nicht nötig.

Das Sekundärsystem, also die Heizungsanlage im Haus, richtet eine beauftragte Fachfirma auf den Heizwasserbetrieb aus. Je nach Gebäude können dabei unterschiedliche technische Lösungen sinnvoll sein. Wie viel dort zu tun ist, hängt vom Einzelfall und von der Bauweise des Hauses ab; die Leistung der neuen Station muss zum Bedarf des Hauses passen. Bei gemischt genutzten Häusern mit Gewerbe, etwa mit hohem Warmwasserbedarf, berücksichtigt die Fachplanung diesen Bedarf gesondert; die Stadtwerke bieten dafür ein Meldeformular zur gewerblichen Warmwassernutzung an. Die Rücklauftemperatur darf nach der Umstellung höchstens 40 Grad betragen. Die Stadtwerke wollen die Rücklauftemperaturen gemeinsam mit den Gebäudeeigentümern bis 2035 deutlich senken; ein hydraulischer Abgleich der Anlage kann dafür sinnvoll sein.

Wer bei der Umstellung wofür zuständig ist
AufgabeZuständig
Fernwärmeleitungen bis zur ÜbergabestelleSWM
Austausch der ÜbergabestationGebäudeeigentümer
Anpassung der Heizungsanlage (Sekundärsystem)Beauftragte Fachfirma

Welche Technik gehört zur Fernwärmestation und was ändert sich im Betrieb?

Eine Fernwärmestation übergibt die Wärme aus dem Netz an die Heizungsanlage des Hauses; sie besteht im Kern aus Wärmetauscher, Regelung und Armaturen.

Die Übergabestation trennt das Netz der SWM von der Anlage im Haus. Der Wärmetauscher gibt die Wärme an Heizung und Warmwasser ab, die Regelung hält die Temperaturen im Betrieb stabil. Eine Heizwasser-Kompaktstation fasst diese Bauteile in einem Gerät zusammen und ist laut SWM kleiner als eine herkömmliche Dampfübergabestation, sodass sie Kellerraum spart. Kompaktstationen gibt es als Produkte mehrerer Hersteller; das Installationsunternehmen wählt eine Station, die die Vorgaben der SWM erfüllt. Die Anlage hinter der Übergabestelle liegt in der Verantwortung der Eigentümer; Installation und Wartungsarbeiten übernehmen Fachbetriebe, die Vorgaben stehen in den technischen Anschlussbedingungen der SWM.

Fernwärme in München stammt zu Teilen aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen; künftig kommt Wärme aus Geothermie hinzu. Niedrigere Netztemperaturen verringern in der Regel die Wärmeverluste in den Rohrleitungen.

Für den Transport der Wärme bis zur Übergabestelle sind die SWM zuständig, für Einsatz und Betrieb der Station im Haus die Eigentümer. Die Leistung der Station und der Energiebedarf des Hauses bestimmen, welche Ausführung passt. Bei der Planung hilft die Unterstützung eines Fachplaners oder einer Energieberatung; jeder Schritt sollte mit dem Installationsunternehmen abgestimmt werden.

Wie läuft die Umstellung ab? Fristen von der Ankündigung bis zur Umstellwoche

Die Stadtwerke kündigen die Umstellung vier Jahre vorher an; die eigentliche Umstellung dauert für ein Gebäude etwa eine Woche.

Ablauf der Umstellung nach Angaben der SWM
ZeitpunktWas passiert
4 Jahre vorherDie Stadtwerke informieren die Eigentümer über die geplante Umstellung
1 Jahr vorherEin Installationsunternehmen wird eingebunden; die SWM nennen den genauen Termin
4 Wochen vorherEin Aushang informiert die Bewohner; für die Umstellwoche gibt es freien Eintritt in die M-Bäder
UmstellwocheHeizung und zentrale Warmwasserversorgung sind abgeschaltet; Umstellung dauert etwa eine Woche

Zur Vorbereitung bieten die SWM eine Checkliste und Ablaufschemata für eine oder zwei Umstellwochen an. Vor der Umstellwoche sollte der Ort der Übergabestelle im Gebäude mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Fragen beantwortet die Service-Hotline der SWM unter 0800 796 107 0 oder per E-Mail an fernwaerme@swm.de.

Vermieter sollten ihre Mieter früh über den Termin informieren, damit sie sich auf die Woche ohne Heizung und zentrales Warmwasser einstellen können.

Welchen Zuschuss zahlen die SWM für die neue Übergabestation?

Die Stadtwerke zahlen als Förderung der Modernisierung einen einmaligen Zuschuss aus einem Sockelbetrag und einem Betrag je Kilowatt Anschlusswert; er sinkt um vier Prozentpunkte je Jahr Anlagenalter.

So rechnet die SWM: (Sockelbetrag + Zusatz für die Anlagengröße) × Faktor für das Anlagenalter. Das Beispiel der SWM geht von 300 Kilowatt Anschlusswert und einer fünf Jahre alten Station aus.

Rechenbeispiel der SWM für den Zuschuss
BestandteilWert im Beispiel
Sockelbetrag4.250 Euro
Zusatz für die Anlagengröße300 kW × 15 Euro je kW = 4.500 Euro
Faktor Anlagenalter100 Prozent minus 5 Jahre × 4 Prozent = 80 Prozent
Zuschuss8.750 Euro × 80 Prozent = 7.000 Euro

Rechnerisch entfällt der Zuschuss, wenn die alte Station 25 Jahre oder älter ist. Der Zuschuss ist ein Beitrag der SWM zur Installation der neuen Station. Weil er mit dem Alter sinkt, lohnt ein Blick auf das Typenschild der Station. Den Zuschuss können Eigentümer formlos beantragen, zum Beispiel per E-Mail; das Alter der Anlage weisen sie durch einen Vermerk des Installationsunternehmens, ein Protokoll oder ein Foto des Typenschilds nach. Die aktuellen Beträge stehen auf der Umstellungsseite der SWM.

Was kostet der Tausch der Übergabestation und wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die neue Station tragen die Gebäudeeigentümer; eine Pauschale lässt sich nicht nennen, weil sie von Anschlussleistung und Zustand des Heizungsraums abhängen.

Wer die Kosten einschätzen will, holt Angebote von Fachbetrieben ein und lässt sich verschiedene technische Lösungen anbieten; verglichen werden Leistung, Platzbedarf und Wartung. Der Zuschuss der SWM mindert den Betrag, deckt ihn aber nicht in jedem Fall. Ob für die Modernisierung weitere Förderung infrage kommt, klärt eine Energieberatung im Einzelfall; sie prüft auch, ob Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (früher Gebäudeenergiegesetz) berührt sind. Die Eigentümergemeinschaft sollte die Summe bei der Planung der Erhaltung berücksichtigen; wie ein 10-Jahres-Plan der Instandhaltung dabei hilft, zeigt ein eigener Beitrag.

Zur Höhe der laufenden Fernwärmepreise und zu Preisklauseln informiert der Beitrag Fernwärme-Preiserhöhung zurückfordern.

Wer entscheidet in der Eigentümergemeinschaft über den Stationstausch?

In der Regel beschließt die Eigentümerversammlung den Tausch als Maßnahme der ordnungsmäßigen Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, meist mit einfacher Mehrheit.

Die Übergabestation steht im Heizungsraum und gehört in der Regel zum Gemeinschaftseigentum; maßgeblich ist die Teilungserklärung. Beschlüsse über die Erhaltung fasst die Gemeinschaft nach § 19 WEG, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt nach § 25 Abs. 1 WEG.

Damit die Eigentümer sachgerecht entscheiden können, sollten sie mehrere Angebote vergleichen; was die Rechtsprechung dazu sagt, steht im Beitrag zu Vergleichsangeboten. Reicht die Erhaltungsrücklage nicht aus, kann die Gemeinschaft eine Sonderumlage beschließen; zur Höhe der Rücklage hilft der Beitrag Erhaltungsrücklage: Ist sie hoch genug?.

Was sollten Eigentümergemeinschaften jetzt tun?

Prüfen Sie zuerst, in welchem Umstellgebiet das Haus liegt, und nehmen Sie den Termin früh in die Planung auf.

Gebiet und Termin klären: Gebietsübersicht der SWM prüfen und bei der Service-Hotline nachfragen, wann das Haus voraussichtlich an der Reihe ist.

Station erfassen: Alter, Typenschild und Anschlussleistung der vorhandenen Dampf-Übergabestation dokumentieren, denn davon hängt der Zuschuss ab. Haben mehrere Gebäude der Gemeinschaft eigene Übergabestationen, erfassen Sie die Daten aller Stationen.

Fachbetrieb einbinden: Spätestens ein Jahr vor der Umstellung ein Installationsunternehmen beauftragen und Angebote vergleichen; Installation und künftige Wartungsarbeiten sollten im Angebot getrennt ausgewiesen sein.

Beschluss vorbereiten: Tausch und Finanzierung auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzen und die Erhaltungsrücklage prüfen.

Bewohner informieren: Mieter und Nutzer früh über die Umstellwoche ohne Heizung und zentrales Warmwasser unterrichten.

Wie LIKKA als WEG-Hausverwaltung die Umstellung begleitet

LIKKA verfolgt die Ankündigungen der SWM für die verwalteten Häuser, holt Angebote ein, bereitet den Beschluss vor und stimmt den Termin mit Installationsunternehmen und Bewohnern ab.

Unsere zertifizierten Verwalter sind persönliche Ansprechpartner für Eigentümer und Beirat und bieten Unterstützung bei Beschluss, Angebotsvergleich und Terminabstimmung. Für die WEG-Verwaltung berechnet LIKKA je nach Objektgröße rund 30 bis 70 € netto je Einheit und Monat. Mehr zu unserer Energieberatung und zur laufenden WEG-Verwaltung finden Sie auf den Leistungsseiten; wer die Verwaltung wechseln möchte, findet den Ablauf unter Verwaltung wechseln.

Häufige Fragen

Was ist ein Dampfnetz?

Ein Fernwärmenetz, das die Wärme mit Wasserdampf statt mit heißem Wasser transportiert. In München arbeitet es nach den technischen Anschlussbedingungen der SWM mit 1 bis 4 bar und 120 bis 150 Grad.

Rechtsgrundlage: SWM, Technische Anschlussbedingungen Dampf

Was ist der Unterschied zwischen Dampfnetz und Heißwassernetz?

Im Dampfnetz fließt Dampf, der im Haus kondensiert; im Heißwassernetz zirkuliert flüssiges Wasser mit 80 bis 100 Grad im Vorlauf und höchstens 40 Grad im Rücklauf. Das niedrigere Temperaturniveau erlaubt die Einspeisung von Geothermie.

Rechtsgrundlage: SWM, Technische Anschlussbedingungen Heizwasser

Mehr dazu im Magazin

Warum stellen die Stadtwerke München das Dampfnetz um?

Weil Geothermie nur Wasser mit rund 120 Grad liefert und nicht in ein Dampfnetz eingespeist werden kann. Die Stadtwerke wollen die Fernwärme bis 2040 überwiegend aus Tiefengeothermie decken.

Rechtsgrundlage: SWM, Wärmewende durch Geothermie

Mehr dazu im Magazin

Wann wird mein Viertel auf Heißwasser umgestellt?

Laut SWM bis 2029 Berg am Laim, Ramersdorf, Haidhausen und die Au, ab 2030 Teile von Schwabing-Freimann, Schwabing-West und der Maxvorstadt. Den Termin für Ihr Haus nennen die SWM, die Gebietsübersicht kann sich ändern.

Rechtsgrundlage: SWM, Ausbau und Modernisierung des Fernwärmenetzes

Mehr dazu im Magazin

Wer zahlt die neue Übergabestation und wie hoch ist der Zuschuss?

Die Gebäudeeigentümer zahlen die Station; die SWM erneuern ihre Leitungen bis zur Übergabestelle und gewähren einen einmaligen Zuschuss. Er besteht aus einem Sockelbetrag und einem Betrag je Kilowatt und sinkt um vier Prozentpunkte je Jahr Anlagenalter. Im Beispiel der SWM sind es 7.000 Euro bei 300 Kilowatt und einer fünf Jahre alten Station.

Rechtsgrundlage: SWM, Zuschussregelung zur Netzumstellung

Muss ich den Fernwärmevertrag ändern?

Nein. Laut SWM ist der Wärmeliefervertrag bereits auf den Heizwasserbetrieb ausgerichtet, vertragliche Änderungen sind nicht nötig; das Haus bleibt an der Fernwärme.

Rechtsgrundlage: SWM, Ausbau und Modernisierung des Fernwärmenetzes

Wie lange dauert die Umstellung und fällt die Heizung aus?

Die Umstellung dauert für ein Gebäude etwa eine Woche. In dieser Woche sind Heizung und zentrale Warmwasserversorgung abgeschaltet; die Stadtwerke bieten freien Eintritt in die M-Bäder an.

Rechtsgrundlage: SWM, Ablauf der Umstellung

Wer beschließt den Austausch der Übergabestation in der WEG?

Die Eigentümerversammlung, in der Regel mit einfacher Mehrheit als Maßnahme der ordnungsmäßigen Erhaltung des Gemeinschaftseigentums.

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1, § 25 Abs. 1 WEG

Ihre Frage ist nicht dabei?

Stellen Sie sie uns direkt. Wir antworten persönlich per E-Mail, in der Regel innerhalb eines Werktags.

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1, § 25 Abs. 1 WEG; Technische Anschlussbedingungen Dampf und Heizwasser der SWM; SWM-Zuschussregelung zur Netzumstellung

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

Änderungsverlauf

Aktualisiert am 07.10.2026: Überarbeitet: Zeitplan nach aktueller SWM-Gebietsübersicht, Ablauf mit Fristen, Zuschussbeispiel und Checkliste für Eigentümergemeinschaften

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Johannes Gebhardt
Ihr AnsprechpartnerJohannes GebhardtDipl.-Kaufmann, Leitung Vertriebneustart@likka-immobilien.de
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