Energie und Heizung · 03.10.2026 · Lesezeit 5 Min.

Dampfnetz Fernwärme München: Was die Umstellung auf Heißwasser für Eigentümer bedeutet

Die Stadtwerke München bauen ihr Dampfnetz in der Innenstadt auf Heißwasser um. Wie sich beide Netze unterscheiden, wann welches Viertel dran ist, was im Keller getauscht werden muss und wie hoch der Zuschuss ausfällt.

Von Axel SchützeSteuerfachwirt, WEG-Buchhalter

Foto: SchiDD, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Wer in Haidhausen, der Au, der Maxvorstadt oder Schwabing ein Haus mit Fernwärme besitzt, hängt oft am Dampfnetz. Dieses Netz wird in den nächsten Jahren Schritt für Schritt auf Heißwasser umgestellt, in den Netzen der Stadtwerke Heizwasser genannt. Das Haus bleibt an der Fernwärme, doch die Übergabestation im Keller muss getauscht werden, und dafür sind die Eigentümer zuständig. Dieser Beitrag erklärt den technischen Unterschied, den Zeitplan, die Kosten und den Zuschuss und zeigt, wie sich Eigentümergemeinschaften vorbereiten.

Dampf und Heißwasser: zwei Arten, Wärme zu transportieren

Den Dampf erzeugen die SWM heute zum größten Teil in Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, die Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen. Im Dampfnetz strömt Wasserdampf über die Fernwärmeleitungen mit einem Druck von 1 bis 4 bar und einer Temperatur von 120 bis 150 Grad zu den Gebäuden. Im Haus gibt der Dampf seine Wärme in einem Dampfumformer ab, kondensiert und fließt als Kondensat mit etwa 50 Grad zurück. So zeigen es die technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke München (SWM). Das Münchner Dampfnetz ist seit 1908 gewachsen und versorgt die Innenstadt innerhalb des Mittleren Rings.

Im Heißwassernetz zirkuliert dagegen flüssiges Wasser in einem geschlossenen Kreislauf aus Vor- und Rücklauf. Im Umstellgebiet liegt der Vorlauf gleitend zwischen 80 Grad im Sommer und 100 Grad im Heizbetrieb, der Rücklauf bei höchstens 40 Grad. Im Haus überträgt eine kompakte Station mit Wärmetauscher die Wärme an Heizung und Warmwasser. Einen Überblick über alle Netzarten gibt der Beitrag Fernwärmenetze in München.

Dampfnetz und Heißwassernetz im Vergleich
Dampfnetz

Wasserdampf, 1 bis 4 bar, 120 bis 150 °C; im Haus ein Dampfumformer, Kondensat fließt mit rund 50 °C zurück

Heißwassernetz

Flüssiges Wasser im Kreislauf, Vorlauf 80 bis 100 °C, Rücklauf höchstens 40 °C; im Haus eine Kompaktstation

Warum die Stadtwerke das Dampfnetz umstellen

Der Grund ist die Wärmewende. Ab spätestens 2040 wollen die SWM den Münchner Fernwärmebedarf vor allem mit Tiefengeothermie decken. Geothermie liefert aber nur Wasser von etwa 120 Grad, und das lässt sich nicht in ein Dampfnetz einspeisen. Erst als Heißwassernetz kann der Innenstadtbereich von erneuerbarer Wärme aus der Tiefe profitieren.

Der Zeitplan: Wann welches Viertel umgestellt wird

Die Umstellung läuft seit 2021 in Umstellgebieten, die die SWM nacheinander abarbeiten. Zuerst waren Teile von Berg am Laim und Ramersdorf an der Reihe, danach folgen Haidhausen und die Au; diese Gebiete sollen bis 2029 umgestellt sein. Ab 2030 sind Teile von Schwabing-Freimann, Schwabing-West und der Maxvorstadt dran.

Laut der aktuellen Karte der SWM mit Stand 23. September 2026 reichen die Umstelljahre bis in den Zeitraum 2040 bis 2045; ein großes Gebiet östlich der Leopoldstraße liegt in diesem letzten Abschnitt. Frühere Angaben der SWM waren kürzer, der Zeitplan hat sich also nach hinten verschoben und kann sich weiter ändern. Welche Bezirke Teile im Dampfnetz haben, zeigt unsere Fernwärme-Karte.

Zeitplan der Umstellung
  1. Seit 2021Teile von Berg am Laim und Ramersdorf
  2. 2023 bis 2029Haidhausen, danach die Au
  3. Ab 2030Teile von Schwabing-Freimann, Schwabing-West und Maxvorstadt
  4. Bis 2040 bis 2045Letzte Gebiete laut SWM-Karte vom 23.09.2026

Was im Haus passiert

Das Haus bleibt an der Fernwärme, und der Wärmeliefervertrag ist laut SWM bereits auf den Heizwasserbetrieb ausgerichtet; eine Vertragsänderung ist nicht nötig. Der vorhandene Wärmetauscher eignet sich aber nicht für Heizwasser. Die Dampf-Übergabestation muss deshalb gegen eine Heizwasser-Kompaktstation getauscht werden, und dafür sind die Gebäudeeigentümer zuständig. Die SWM erneuern ihre Leitungen samt Hausanschluss bis zur Übergabestelle im Heizungsraum; nach dem Tausch geht die neue Anlage in Betrieb.

Zu erneuern sind nur die Teile, die direkt am Fernwärmenetz hängen: Wärmetauscher, Kompaktstation und Rohre ab der Liefergrenze. Die Heizungsanlage im Haus kann bei einer geschlossenen Anlage in der Regel bleiben; zusätzliche Arbeiten fallen an, wenn keine geschlossene Ausdehnungsanlage vorhanden ist. Eine Kompaktstation ist nach Angaben der SWM wesentlich preiswerter als die Erneuerung einer Dampfstation.

Ablauf und Fristen der Umstellung

Die SWM informieren Eigentümer vier Jahre vor der Umstellung und erinnern danach jährlich. Spätestens ein Jahr vorher sollte ein Installateur eingebunden sein; laut Checkliste der SWM ist er bis zum 31. Januar des Umstelljahres zu beauftragen und zu melden. Gewerbe mit Warmwasserbedarf im Haus ist bis zum 31. August des Vorjahres zu melden. Den genauen Termin nennen die SWM etwa ein Jahr vorher.

Vier Wochen vor der Umstellung informiert ein Aushang die Bewohner aller Haushalte im Haus. In der Umstellwoche sind Heizung und zentrales Warmwasser ab Montag abgeschaltet; die SWM bieten Betroffenen in dieser Zeit freien Eintritt in die Münchner Bäder. Vermieter sollten ihre Mieter frühzeitig über den Termin informieren. Am Vertrag ändert die Umstellung nach Angaben der SWM nichts, weil der Wärmeliefervertrag bereits auf Heizwasser ausgerichtet ist; Fernwärmepreise bestehen in der Regel aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis, die über Preisänderungsklauseln angepasst werden (§ 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV).

Ablauf für Eigentümer
  1. 4 Jahre vorherErste Information der SWM, danach jährliche Erinnerung
  2. 1 Jahr vorherInstallateur einbinden; Termin wird genannt
  3. FristenGewerbe-Warmwasser bis 31.08. des Vorjahres, Installateur bis 31.01. des Umstelljahres melden
  4. 4 Wochen vorherAushang für die Bewohner
  5. UmstellwocheHeizung und Warmwasser ab Montag aus, freier Eintritt in M-Bäder

Kosten und Zuschuss der Stadtwerke

Den Tausch der Station bezahlen die Eigentümer; eine Kostenspanne veröffentlichen die SWM nicht, die Kosten hängen von Leistung und baulicher Situation ab. Die SWM zahlen aber im Rahmen eines eigenen Förderprogramms einen einmaligen Zuschuss für ihre Kunden. Er setzt sich aus einem Sockelbetrag und einem Betrag je Kilowatt Anschlusswert, also Anschlussleistung, zusammen und sinkt mit dem Alter der alten Station um vier Prozentpunkte pro Jahr.

Ein Beispiel der SWM: Bei 300 Kilowatt Anschlusswert beträgt der Grundbetrag 4.250 Euro plus 15 Euro je Kilowatt, also 8.750 Euro. Ist die alte Station fünf Jahre alt, gibt es 80 Prozent davon, also 7.000 Euro. Nach der Formel entfällt der Zuschuss bei einer 25 Jahre alten Station. Der Antrag ist formlos möglich; das Alter wird über einen Vermerk des Installateurs, ein Protokoll oder ein Foto des Typenschilds nachgewiesen.

Zuschuss bei 300 kW nach Alter der alten Station
0 Jahre8.750 €
5 Jahre7.000 €
10 Jahre5.250 €
15 Jahre3.500 €
20 Jahre1.750 €
25 Jahre0 €
Formel der SWM: (4.250 € + 15 € je kW) × (100 − 4 × Alter) %; Beispiel 5 Jahre laut SWM, übrige Werte nach der Formel berechnet

Was Eigentümergemeinschaften jetzt tun sollten

Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Stationstausch eine Maßnahme der Erhaltung, über die die Eigentümer beschließen. Sinnvoll ist, den Umstelltermin früh in die Erhaltungsplanung aufzunehmen, Vergleichsangebote mehrerer Fachbetriebe einzuholen und die Finanzierung aus der Erhaltungsrücklage zu prüfen. Weil der Zuschuss mit dem Alter der alten Station sinkt, lohnt ein Blick auf das Typenschild. Wie eine angemessene Rücklage bemessen wird, erklärt der Beitrag Wie hoch muss die Erhaltungsrücklage sein?.

Wir behalten die Ankündigungen der SWM für die von uns verwalteten Häuser im Blick, holen Angebote ein, bereiten den Beschluss vor und stimmen den Termin mit Installateur und Bewohnern ab. Mehr zu unserer Energieberatung und zur laufenden WEG-Verwaltung finden Sie auf den Leistungsseiten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Dampfnetz: 1 bis 4 bar, 120 bis 150 Grad; Heißwassernetz: 80 bis 100 Grad im Umstellgebiet
  • Umgestellt wird, weil Geothermie mit rund 120 Grad nicht ins Dampfnetz passt
  • Bis 2029 Haidhausen, Au, Berg am Laim, Ramersdorf; ab 2030 Schwabing und Maxvorstadt, bis 2040–2045
  • Station tauschen die Eigentümer; Zuschuss der SWM sinkt mit dem Alter der alten Station

Häufige Fragen

Was ist ein Dampfnetz?

Ein Fernwärmenetz, das Wärme mit Wasserdampf statt mit heißem Wasser transportiert. In München arbeitet es mit 1 bis 4 bar und 120 bis 150 Grad und versorgt die Innenstadt innerhalb des Mittleren Rings.

Was ist der Unterschied zwischen Dampfnetz und Heißwassernetz?

Im Dampfnetz fließt Dampf, der im Haus kondensiert; im Heißwassernetz zirkuliert flüssiges Wasser in Vor- und Rücklauf. Heißwassernetze arbeiten mit niedrigeren Temperaturen und können deshalb Wärme aus Geothermie aufnehmen.

Warum stellen die Stadtwerke München das Dampfnetz um?

Weil die Fernwärme ab spätestens 2040 vor allem aus Tiefengeothermie kommen soll. Geothermie liefert nur rund 120 Grad und passt deshalb nicht ins Dampfnetz.

Wann wird mein Viertel umgestellt?

Teile von Berg am Laim, Ramersdorf, Haidhausen und der Au bis 2029, Teile von Schwabing und der Maxvorstadt ab 2030, die letzten Gebiete laut SWM-Karte vom September 2026 bis 2040 bis 2045. Die SWM informieren vier Jahre vorher.

Wer zahlt die neue Übergabestation?

Die Gebäudeeigentümer. Die SWM erneuern ihre Leitungen bis zur Übergabestelle und zahlen einen einmaligen Zuschuss für die neue Station.

Wie hoch ist der Zuschuss der SWM?

Er besteht aus einem Sockelbetrag und einem Betrag je Kilowatt und sinkt um vier Prozentpunkte je Jahr Anlagenalter. Bei 300 Kilowatt und einer fünf Jahre alten Station sind es 7.000 Euro, bei einer 25 Jahre alten Station nichts.

Muss ich den Fernwärmevertrag ändern?

Nein. Laut SWM ist der Wärmeliefervertrag bereits auf den Heizwasserbetrieb ausgerichtet, das Haus bleibt an der Fernwärme.

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Stellen Sie sie uns direkt. Wir antworten persönlich per E-Mail, in der Regel innerhalb eines Werktags.

Rechtsgrundlage: Technische Anschlussbedingungen Dampf und Heizwasser der SWM; SWM-Zuschussregelung zur Netzumstellung

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

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