Vermögen und Verwaltung · 03.10.2026 · Lesezeit 6 Min.

Was kostet eine Hausverwaltung? Preise je Einheit und was Sie dafür bekommen

Rund 29 bis 48 Euro je Wohnung und Monat: Was Hausverwaltungen laut Branchenstudien 2026 verlangen, warum kleine Häuser mehr zahlen, was in München anders ist und warum der günstigste Preis selten die günstigste Verwaltung ist.

Foto: GFreihalter, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Was kostet eine Hausverwaltung? Im Bundesdurchschnitt erhielten WEG-Verwaltungen 2025 laut Branchenbarometer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) 29,12 Euro netto je Einheit und Monat, also 34,65 Euro brutto. Bei neuen Verträgen liegen die Preise je nach Größe der Anlage zwischen 29,75 und 47,60 Euro brutto. Die Zahl allein sagt aber wenig: Hinter jedem Preis steht ein bestimmter Leistungsumfang, eine bestimmte Qualifikation und eine bestimmte Zahl an Objekten, die ein Verwalter betreut. Dieser Beitrag zeigt die Kosten der Hausverwaltung im Überblick und erklärt, woran Eigentümer erkennen, ob Preis und Leistung zusammenpassen.

Wie viel kostet eine Hausverwaltung pro Monat?

Abgerechnet wird fast immer pro Einheit und Monat, also je Wohnung oder Gewerbeeinheit. Das im August 2026 veröffentlichte VDIV-Branchenbarometer nennt für 2025 diese Durchschnittswerte: WEG-Verwaltung 29,12 Euro netto je Einheit und Monat, Mietverwaltung 30,19 Euro je Einheit. Für 2026 planen die Unternehmen in der WEG-Verwaltung im Schnitt 31,77 Euro, ein Plus von 9,1 Prozent.

Die Verwalterentgeltstudie 2026 des Center for Real Estate Studies der Universität Freiburg im Auftrag von IVD und BVI betrachtet neue Verträge und nennt Bruttopreise: WEG-Verwaltung 29,75 bis 47,60 Euro je Einheit und Monat, Mietverwaltung 29,75 bis 41,65 Euro. Für die Sondereigentumsverwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung sind es rund 42 Euro. Neue Verträge kosten im Schnitt rund 5 Euro netto mehr als bestehende.

Ein Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 24 Wohnungen zahlt beim VDIV-Durchschnitt von 34,65 Euro brutto rund 830 Euro im Monat für die WEG-Verwaltung, also knapp 10.000 Euro im Jahr; solche Hausverwaltungskosten können je nach Verwaltungsart und Objektgröße abweichen. Auf die einzelne Wohnung entfallen die 34,65 Euro im Monat. Wie sich dieser Betrag zum verwalteten Vermögen verhält, zeigen wir im Beitrag Was ein Verwalterhonorar im Vergleich kostet.

Wovon die Kosten der Hausverwaltung abhängen

Die wichtigsten Faktoren für die Kosten sind Objektgröße, Lage und Zustand des Objekts, der größte Kostenfaktor ist die Objektgröße. Laut CRES-Studie zahlen Anlagen mit mehr als 99 Einheiten rund 38 Prozent weniger je Einheit als Anlagen mit bis zu 10 Einheiten, denn Versammlung, Abrechnung und Wirtschaftsplan machen in einem kleinen Haus fast genauso viel Arbeit wie in einem großen. Kleine Objekte unter 10 Einheiten zahlten nach der Studie 2025 bis zu 48 Euro je Einheit, viele Verwaltungen setzen außerdem eine Mindestpauschale je Objekt an.

Dazu kommen Baujahr und Zustand des Gebäudes; auch Art und Zuschnitt der Gebäude beeinflussen den Verwaltungsaufwand, ebenso ein Gewerbeanteil, Tiefgaragen und Aufzüge, die Zahl der Eigentümer, die nicht selbst im Haus wohnen, und die Lage. Schon 2019 lag die Vergütung für kleine Gemeinschaften im Süden Deutschlands laut DDIV bei 27,32 Euro, deutlich über dem damaligen Bundesschnitt von 21,57 Euro. In München kommen hohe Personal- und Bürokosten hinzu.

Was eine Hausverwaltung für 3 Parteien kostet, lässt sich deshalb kaum pauschal sagen. Viele Verwaltungen nehmen so kleine Objekte gar nicht an: Laut VDIV setzen 42,9 Prozent der WEG-Verwaltungen eine Mindestgröße für neue Objekte voraus. Wer ein kleines Haus verwalten lassen will, sollte je nach Verwaltungsart mit einem Preis am oberen Ende der Spanne oder einer Mindestpauschale rechnen.

Grundvergütung und Sonderleistungen: Was der Hausverwalter in Rechnung stellen darf

Üblich ist eine Grundvergütung für die laufenden Aufgaben, wobei die genaue Art der Verwaltung bestimmt, welche Leistungen darin enthalten sind: Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Buchhaltung, Hausgeldverwaltung, Instandhaltung und Kommunikation. Daneben stehen Sonderleistungen, die gesondert berechnet werden. Laut CRES-Studie 2025 berechnen 98 Prozent der WEG-Verwaltungen außerordentliche Versammlungen extra, und 19 von 20 rechnen größere Baumaßnahmen gesondert ab, typischerweise mit 3 bis 5 Prozent der Auftragssumme.

Der Bundesgerichtshof verlangt dabei Klarheit: Wird die Vergütung in Grund- und Sondervergütung aufgeteilt, müssen die Aufgaben im Verwaltervertrag klar und transparent abgegrenzt sein, und bei laufenden Aufgaben muss der Gesamtumfang der Vergütung erkennbar sein (BGH, Urteil vom 05.07.2019, V ZR 278/17). Eine Vergütung über dem Üblichen ist danach nicht automatisch unzulässig, eine deutliche Überschreitung braucht aber sachliche Gründe. Vergleichen Sie Angebote deshalb immer mit dem vollständigen Leistungsumfang, nicht nur mit dem Preis pro Einheit.

Preis und Leistung: Warum die günstigste Verwaltung selten die günstigste ist

Eine Hausverwaltung verkauft vor allem Zeit und Fachwissen. Der Preis entscheidet deshalb mit darüber, wie viele Objekte ein Verwalter betreuen muss, wie erfahren die Menschen sind, die Ihre Abrechnung erstellen, und wie schnell Sie eine Antwort bekommen. Die Branche ist knapp besetzt: Im VDIV-Branchenbarometer 2026 bezeichnen sich 62,1 Prozent der Verwaltungen als überlastet, und mehr als die Hälfte der Unternehmen, die 2025 Personal suchten, konnten nicht alle Stellen besetzen.

Wer deutlich unter dem Marktniveau anbietet, muss an anderer Stelle sparen. In der Regel geschieht das beim Personal: mehr Objekte pro Verwalter, mehr Quereinsteiger und Junior-Kräfte statt erfahrener Fachleute, weniger Zeit für Begehungen und Versammlungen, längere Antwortzeiten. Die Folgen zeigen sich oft erst später: Fehler in der Jahresabrechnung, Beschlüsse, die angefochten werden, eine zu knappe Erhaltungsrücklage oder Sanierungen, die zu spät angegangen werden; oft fehlen dann auch rechtssichere Prozesse und saubere Abläufe. Diese Kosten sind fast immer höher als die Ersparnis beim Verwalterhonorar.

Achten Sie deshalb auf Qualifikation und Absicherung: Seit dem 1. Dezember 2023 haben Eigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (§ 26a WEG). Wohnimmobilienverwalter brauchen eine Erlaubnis nach § 34c GewO, müssen sich alle drei Jahre 20 Stunden weiterbilden, auch die Mitarbeiter, die unmittelbar mitwirken, und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nachweisen. Fragen Sie außerdem, wie viele Einheiten ein Objektbetreuer betreut, wer Ihr persönlicher Ansprechpartner ist und wie schnell Anfragen beantwortet werden; sinnvoll ist auch ein genauer Blick auf Organisation und Reaktionswege. Professionelle Verwaltung spart oft Geld, Zeit und Nerven. Eine Checkliste für die Auswahl finden Sie im Beitrag Verwalter prüfen.

Wer trägt die Kosten der Hausverwaltung?

In der Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen alle Eigentümer die Verwaltervergütung über das Hausgeld, verteilt nach Miteigentumsanteilen, sofern die Gemeinschaft nichts anderes beschlossen hat (§ 16 Abs. 2 WEG). Für die Mietverwaltung zahlt der Vermieter. Auf die Mieter umlegen lassen sich die Verwaltungskosten nicht, denn sie gehören nicht zu den Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Vermietende Eigentümer können die Kosten aber als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen.

Und was kostet Hausverwaltung bei Haus und Grund? Einige Ortsvereine von Haus & Grund bieten ihren Mitgliedern über eigene Gesellschaften eine Hausverwaltung an, die Konditionen erfahren Mitglieder dort. Haus & Grund selbst rät, mehrere Angebote einzuholen, um bei der Wahl zwischen verschiedenen Anbietern die jeweils enthaltenen Leistungen zu vergleichen, und hat zusammen mit dem VDIV einen Muster-Verwaltervertrag herausgegeben.

Was kostet eine Hausverwaltung in München?

Für München gibt es keine öffentlich verfügbaren Durchschnittswerte. Bei Immobilien in München gibt es je nach Bestand und Verwaltungsmodell deutliche Unterschiede. Erfahrungsgemäß liegen die Preise wegen hoher Personal- und Bürokosten, anspruchsvoller Bestände und vieler kleiner Gemeinschaften eher im oberen Bereich der bundesweiten Spannen. Entscheidend ist, was im Preis enthalten ist: persönliche Ansprechpartner, regelmäßige Begehungen, eine sauber geführte Buchhaltung, digitale Abrechnungen im Kundenportal und Erfahrung mit Sanierungen und dem Gebäudemodernisierungsgesetz.

LIKKA nennt keine Pauschalpreise, weil jede Gemeinschaft anders ist und Art und Umfang der Immobilienverwaltung das Angebot beeinflussen. Wir schauen uns Ihr Objekt an, klären den Leistungsumfang für die WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung und erstellen ein Angebot mit klar abgegrenzten Grund- und Sonderleistungen. Wenn Sie mit Ihrer bisherigen Verwaltung unzufrieden sind, begleiten wir auch den Verwalterwechsel. Mehr zu unserer Arbeit in der Stadt lesen Sie auf der Seite Hausverwaltung München.

Das Wichtigste in Kürze
  • WEG-Verwaltung 2025 laut VDIV im Schnitt 29,12 Euro netto (34,65 Euro brutto) je Einheit und Monat
  • Neue Verträge laut CRES-Studie 2026: WEG 29,75 bis 47,60 Euro, Mietverwaltung 29,75 bis 41,65 Euro brutto
  • Kleine Häuser zahlen je Einheit deutlich mehr als große Anlagen
  • Ein sehr niedriger Preis geht meist zulasten von Personal, Erfahrung und Erreichbarkeit

Häufige Fragen

Wie viel kostet eine Hausverwaltung im Monat?

Im Durchschnitt rund 29 Euro netto beziehungsweise knapp 35 Euro brutto je Wohnung und Monat für die WEG-Verwaltung (VDIV, 2025). Neue Verträge liegen je nach Größe der Anlage bei 29,75 bis 47,60 Euro brutto; diese Gebühren variieren je nach Verwaltungsart und Leistungsumfang, kleine Häuser liegen meist am oberen Ende.

Wie hoch sind die Kosten für eine Hausverwaltung in München?

Öffentliche Durchschnittswerte für München gibt es nicht. Wegen hoher Personal- und Bürokosten liegen die Preise eher im oberen Bereich der bundesweiten Spanne von rund 30 bis 48 Euro brutto je Einheit und Monat. Vergleichen Sie Angebote immer mit dem vollständigen Leistungsumfang.

Was kostet eine Hausverwaltung für 3 Parteien?

Bei sehr kleinen Häusern liegt der Preis je Einheit am oberen Ende der Spanne, laut CRES-Studie 2025 bis zu 48 Euro, oft mit einer Mindestpauschale je Objekt. Viele Verwaltungen nehmen sehr kleine Objekte gar nicht mehr an.

Sind Verwaltergebühren auf Mieter umlagefähig?

Nein. Verwaltungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten und dürfen nicht über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Vermieter können sie aber steuerlich als Werbungskosten absetzen.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV

Was darf der Hausverwalter in Rechnung stellen?

Die im Verwaltervertrag vereinbarte Grundvergütung und klar beschriebene Sonderleistungen, etwa außerordentliche Versammlungen oder die Betreuung größerer Baumaßnahmen. Grund- und Sonderleistungen müssen transparent voneinander abgegrenzt sein.

Rechtsgrundlage: BGH, Urteil vom 05.07.2019 – V ZR 278/17

Wer trägt die Kosten der Hausverwaltung?

In der Eigentümergemeinschaft alle Eigentümer über das Hausgeld, in der Regel nach Miteigentumsanteilen. Die Mietverwaltung zahlt der Vermieter.

Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2 WEG

Rechtsgrundlage: §§ 16, 19 Abs. 2 Nr. 6, 26a WEG; § 34c GewO; § 15 MaBV; § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV; BGH, Urteil vom 05.07.2019 – V ZR 278/17; Quellen: VDIV-Branchenbarometer 2025 und 2026; CRES-Verwalterentgeltstudie 2025 und 2026 (Universität Freiburg, im Auftrag von IVD und BVI); VDIV aktuell 8/2024; DDIV-Barometer 2019; Haus & Grund Deutschland

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

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Johannes Gebhardt
Ihr AnsprechpartnerJohannes GebhardtDipl.-Kaufmann, Vertriebsleiterneustart@likka-immobilien.de
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