Was kostet eine Hausverwaltung? Für die WEG-Verwaltung berechnet LIKKA je nach Objektgröße rund 30 bis 70 € netto je Einheit und Monat, mit einem Angebot nach der Besichtigung. Dahinter stehen persönliche Betreuung durch zertifizierte Verwalter, ein eigenes WEG-Konto je Gemeinschaft und das Kundenportal. Dieser Beitrag richtet sich an Eigentümer, Beiräte und Wohnungseigentümergemeinschaften. Er erklärt, wie die Kosten der Hausverwaltung zustande kommen, was Grundvergütung und Sonderleistungen sind, wer die Kosten trägt und wie Eigentümer Angebote vergleichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Preis: Fairer Preis je nach Objektgröße rund 30 bis 70 € netto je Einheit und Monat (zzgl. USt.) für die WEG-Verwaltung bei LIKKA, mit Angebot nach Besichtigung.
- Abrechnung: Abgerechnet wird je Einheit und Monat; die Kosten der Hausverwaltung tragen alle Eigentümer über das Hausgeld, in der Regel nach Miteigentumsanteilen.
- Preisfaktoren: Objektgröße, Zustand der Anlage, Gewerbeanteil, Aufzüge und Tiefgaragen bestimmen den Verwaltungsaufwand und damit den Preis.
- Vertrag: Achten Sie auf getrennte Grund- und Sonderleistungen im Verwaltervertrag; nur so lassen sich Angebote vergleichen.
- Billigangebote: Ein sehr niedriger Preis geht meist zulasten von Personal, Erfahrung und Erreichbarkeit der Verwaltung.
Was kostet eine Hausverwaltung pro Monat und Einheit?
Gute Beratung und Hausverwaltung hat einen fairen Preis: Für die WEG-Verwaltung berechnet LIKKA je nach Objektgröße rund 30 bis 70 € netto je Einheit und Monat, weil unsere zertifizierten Verwalter Ihre Eigentümergemeinschaft persönlich betreuen, für jede Gemeinschaft ein eigenes WEG-Konto führen, das Kundenportal bereitstellen und Grund- und Sonderleistungen im Angebot nach der Besichtigung getrennt ausweisen.
Abgerechnet wird bei der WEG-Verwaltung, auch Wohnungseigentumsverwaltung genannt, fast immer pro Einheit und Monat, also je Wohnung oder Gewerbeeinheit. Zu dem Preis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Verwaltungskosten fließen in den Wirtschaftsplan ein und werden über das Hausgeld verteilt. Die Verwaltervergütung ist Teil der Konditionen im Verwaltervertrag. Einen Festpreis für alle Eigentümergemeinschaften gibt es nicht, weil jede Immobilie anders ist.
Die Begriffe Hausverwaltung und Immobilienverwaltung werden meist gleich verwendet. Der Unterschied bei den Hausverwaltungskosten liegt deshalb nicht im Namen, sondern in der Verwaltungsart: WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Sondereigentumsverwaltung oder Gewerbeverwaltung. Die folgende Übersicht zeigt die Preise bei LIKKA auf einen Blick.
| Verwaltungsart | Preis | Hinweis |
|---|---|---|
| WEG-Verwaltung (LIKKA) | rund 30 bis 70 € netto, je nach Objektgröße, Angebot nach Besichtigung | Je Einheit und Monat, zzgl. USt.; Grund- und Sonderleistungen getrennt ausgewiesen |
| Mietverwaltung | 3 bis 5 % der Nettokaltmiete | Zur Orientierung meist 30 bis 55 € brutto je Wohnung und Monat; die Kosten trägt der Vermieter |
| Sondereigentumsverwaltung | Individuelles Angebot nach Besichtigung | Hängt von den gewünschten Leistungen ab |
| Gewerbeverwaltung | rund 5 % der Sollmiete | Hängt von Nutzung und Objekt ab; Angebot nach Besichtigung |
Wie hoch der Satz für Ihre Gemeinschaft ist, richtet sich vor allem nach der Zahl der Einheiten. Kleine Gemeinschaften zahlen je Einheit mehr, weil sich der Grundaufwand auf wenige Wohnungen verteilt; dort gilt teils eine Mindestpauschale.
| Objektgröße | Preis je Einheit und Monat (netto) | Einordnung |
|---|---|---|
| 3 bis 9 Einheiten | rund 40 bis 70 € | Grundaufwand verteilt sich auf wenige Einheiten; Mindestpauschale 300 € netto je Objekt und Monat |
| 10 bis 30 Einheiten | rund 32 bis 48 € | Mittlere Wohnanlagen |
| über 30 Einheiten | rund 28 bis 40 € | Größenvorteile, individuell kalkuliert |
| ab 100 Einheiten | individuelles Angebot | Der Preis je Einheit sinkt mit der Größe weiter |
| Sonderleistungen | nach Vertrag | Einzeln ausgewiesen, z. B. außerordentliche Versammlung oder Begleitung größerer Sanierungen |
Preise: LIKKA Immobilien, Orientierungswerte Stand Oktober 2026, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Das verbindliche Angebot erstellen wir nach einer Besichtigung.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Angenommen, eine Eigentümergemeinschaft hat 24 Einheiten und die Verwaltung kostet 35,00 € netto je Einheit und Monat. Dann sind das 840,00 € netto im Monat und 10.080,00 € netto im Jahr. Die Kosten pro Einheit und Monat multiplizieren Sie dafür mit der Zahl der Einheiten. Auf die einzelne Wohnung entfallen 35,00 € netto im Monat. Der tatsächliche Satz hängt von der Objektgröße ab und steht im Angebot.
Zur Einordnung der Marktlage in Deutschland: Die Verwalterentgeltstudie 2026 der Universität Freiburg nennt für neue Verträge bundesweit 29,75 bis 47,60 Euro brutto je Einheit und Monat. Eine Spanne sagt nichts über Leistungsumfang, Qualifikation und Betreuungsdichte der einzelnen Verwaltung aus. Vergleichen Sie deshalb immer Angebote mit vollständigem Leistungsumfang.
Wie sich die Vergütung zum verwalteten Vermögen verhält, zeigt der Beitrag Was ein Verwalterhonorar im Vergleich kostet.
Wovon die Kosten für den WEG-Verwalter abhängen
Den größten Einfluss auf die Verwaltungskosten hat die Objektgröße, danach folgen Zustand und Ausstattung der Immobilie sowie der Verwaltungsaufwand, den die Eigentümergemeinschaft verursacht.
Versammlung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung machen in einem kleinen Haus fast so viel Arbeit wie in einer großen Anlage. Dieser Fixaufwand verteilt sich bei kleinen Eigentümergemeinschaften auf wenige Einheiten, deshalb ist der Preis je Einheit bei kleinen Gemeinschaften in der Regel höher als bei großen. Auch die Gemeinschaftsordnung kann den Aufwand beeinflussen, etwa bei Sonderregeln zum Gemeinschaftseigentum. Deshalb sind Angebote nur bei vergleichbarer Objektgröße aussagekräftig.
Auch die Lage spielt eine Rolle: In Ballungsräumen und großen Städten liegen die Kosten einer Immobilienverwaltung in Deutschland meist höher als in ländlichen Regionen, weil Personal und Büros dort teurer sind. Bei LIKKA gilt für München, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und das Umland dieselbe Preisstaffel.
| Faktor | Warum er den Preis beeinflusst |
|---|---|
| Objektgröße | Fixaufwand für Versammlung, Wirtschaftsplan und Abrechnung verteilt sich auf mehr oder weniger Einheiten |
| Zustand und Baujahr | Ältere Gebäude und Liegenschaften erzeugen mehr Aufwand bei der Instandhaltung, mehr Begehungen und mehr Abstimmungen |
| Ausstattung | Aufzüge, Tiefgaragen und Heizungsanlagen bringen zusätzliche Verträge und Wartungen mit sich |
| Gewerbeanteil | Gewerbeeinheiten haben eigene Anforderungen bei Nutzung, Verträgen und Abrechnung |
| Zahl der Eigentümer | Mehr Eigentümer bedeuten mehr Kommunikation und mehr Hausgeldkonten |
| Verwaltungsmodell | Art der Verwaltung (WEG, Miete, Sondereigentum) und der vereinbarte Leistungsumfang |
Was kostet eine Hausverwaltung für 3 oder 6 Parteien, ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung?
Für kleine Eigentümergemeinschaften mit 3 bis 9 Wohnungen berechnet LIKKA für die WEG-Verwaltung rund 40 bis 70 € netto je Einheit und Monat und mindestens 300 € netto je Objekt und Monat, weil Versammlung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung auch in kleinen Häusern anfallen.
Ein Haus mit 3 Parteien liegt deshalb in der Regel bei der Mindestpauschale. Bei 6 Parteien ergibt die Staffel 240 bis 420 € netto im Monat; liegt der Betrag unter 300 €, gilt die Mindestpauschale. Wenn eine Gemeinschaft so klein ist, dass sich die Eigentümer selbst organisieren können, lesen Sie den Beitrag zur WEG-Selbstverwaltung.
Beim Mehrfamilienhaus kommt es auf die Eigentumsform an. Ist das Haus in Wohnungseigentum aufgeteilt, gilt die Staffel der WEG-Verwaltung. Gehört das ganze Mehrfamilienhaus einem Eigentümer und ist es vermietet, braucht es keine WEG-Verwaltung, sondern eine Mietverwaltung. Sie berechnen wir mit 3 bis 5 % der Nettokaltmiete; die Kosten trägt der Vermieter. Eine professionelle Mietverwaltung spart Vermietern Zeit und vermeidet teure Fehler, etwa bei Mieterhöhungen oder der Nebenkostenabrechnung. Gewerbeimmobilien verlangen zusätzlich Kenntnisse im Gewerberaummietrecht; die Gewerbeverwaltung berechnen wir mit rund 5 % der Sollmiete.
Für eine Eigentumswohnung zahlt jeder Eigentümer seinen Anteil an der WEG-Verwaltung über das Hausgeld. Wer seine vermietete Wohnung zusätzlich betreuen lässt, etwa bei Mieterwechsel, Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnung, beauftragt eine Sondereigentumsverwaltung; dafür erstellen wir ein individuelles Angebot. Ein selbst genutztes Einfamilienhaus braucht in der Regel keine Hausverwaltung, weil es weder eine Gemeinschaft noch Mieter gibt.
Was kostet die Verwaltung Ihres Hauses?
Nach einer Besichtigung erhalten Sie von uns ein Angebot mit getrennt ausgewiesenen Grund- und Sonderleistungen.
Grundvergütung und Sonderleistungen: Was darf der Hausverwalter berechnen?
Der Hausverwalter darf die Vergütung berechnen, die im Verwaltervertrag vereinbart ist: eine Grundvergütung für die laufenden Aufgaben und klar beschriebene Sonderleistungen, die gesondert berechnet werden.
Welche Pflichten der Verwalter hat, regelt das Wohnungseigentumsgesetz; die Rechte und Pflichten im Einzelnen ergänzt der Verwaltervertrag. Zu den Aufgaben des Verwalters zählen unter anderem die Einberufung der Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung sowie die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Eigentümergemeinschaft. Zur Grundvergütung zählen die laufenden Aufgaben der Verwaltung. Eigentümer sollten ihn deshalb vor der Unterschrift genau lesen. In der Praxis lohnt es sich, die Gebühren für Sonderleistungen schriftlich festzulegen. Zu den Rechten der Eigentümer gehört die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen (§ 18 Abs. 4 WEG).
| Bereich | Typische Grundleistungen | Typische Sonderleistungen |
|---|---|---|
| Versammlung | Einladung, Durchführung und Protokoll der jährlichen Eigentümerversammlung, Führung der Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG) | Außerordentliche Versammlungen |
| Finanzen | Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (§ 28 WEG), Buchhaltung, Hausgeldverwaltung | Mahnverfahren und Beitreibung von Rückständen nach Aufwand |
| Gebäude | Laufende Instandhaltung, Begehungen, Beauftragung von Dienstleistern | Betreuung größerer Baumaßnahmen und Sanierungen |
| Kommunikation | Ansprechpartner für Eigentümer und Verwaltungsbeirat | Gebühren für Sonderaufwand über das Übliche hinaus |
Der Bundesgerichtshof verlangt Klarheit: Wird die Vergütung in Grund- und Sondervergütung aufgeteilt, müssen die Aufgaben im Verwaltervertrag klar und transparent abgegrenzt sein (BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 – V ZR 278/17). Eine Vergütung über dem Üblichen ist danach nicht automatisch unzulässig. Eine deutliche Überschreitung braucht aber sachliche Gründe.
Sonderleistungen sind kein Nachteil, wenn sie vorab klar benannt sind. Problematisch sind offene Formulierungen, bei denen die Eigentümer nicht erkennen, was im Preis steckt und was nicht. Fragen Sie im Angebot gezielt nach der Abgrenzung.
Preis und Leistung: Warum die günstigste WEG-Verwaltung selten die günstigste ist
Eine Hausverwaltung verkauft vor allem Zeit und Fachwissen der Verwalter: Ein sehr niedriger Preis geht in der Regel zulasten des Personals, also der Erfahrung, der Zeit für Ihre Gemeinschaft und der Erreichbarkeit.
Die Branche ist knapp besetzt: Im VDIV-Branchenbarometer 2026 bezeichnen 62,1 Prozent der Befragten ihre Verwaltung als überlastet. Wer deutlich unter dem Marktniveau anbietet, muss an anderer Stelle sparen. Das geschieht meist beim Personal: mehr Objekte je Verwalter, weniger Zeit für Begehungen und Versammlungen, längere Antwortzeiten.
Die Folgen zeigen sich oft erst später: Fehler in der Jahresabrechnung, angefochtene Beschlüsse, eine zu knappe Erhaltungsrücklage oder Sanierungen, die zu spät angegangen werden. Oft fehlen dann auch rechtssichere Prozesse und saubere Abläufe, und der Wert der Immobilie leidet. Diese Kosten sind in der Regel höher als die Ersparnis beim Verwalterhonorar. Wie teuer ein Aufschub werden kann, zeigt der Beitrag Was Warten kostet.
Woran Eigentümer einen qualifizierten Hausverwalter erkennen
Eine qualifizierte Hausverwaltung weist Erlaubnis, Weiterbildung, Versicherung und im Idealfall die Zertifizierung nach; diese Punkte lassen sich vor der Beauftragung prüfen.
Seit der WEG-Reform am 1. Dezember 2020 stehen die Rechte der Eigentümer stärker im Mittelpunkt. Wohnimmobilienverwalter brauchen eine Erlaubnis nach § 34c GewO und müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Kalenderjahren 20 Stunden weiterzubilden (§ 34c Abs. 2a GewO). Seit dem 1. Dezember 2023 haben Eigentümer außerdem Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (§ 19 Abs. 2 Nr. 6, § 26a WEG). Mehr dazu im Beitrag Zertifizierter Verwalter.
Fragen Sie den Verwalter und das Verwaltungsunternehmen außerdem, wie viele Einheiten ein Objektbetreuer betreut, wer Ihr persönlicher Ansprechpartner ist und wie Anfragen beantwortet werden. Eine Checkliste für die Auswahl finden Sie im Beitrag Den Verwalter prüfen wie einen Vermögensverwalter.
Wer trägt die Verwaltungskosten der Hausverwaltung?
In der Wohnungseigentümergemeinschaft tragen alle Wohnungseigentümer die Kosten der Hausverwaltung gemeinsam, in der Regel nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile (§ 16 Abs. 2 WEG).
Die Gemeinschaft der Eigentümer kann durch Beschluss eine andere Verteilung festlegen. Gezahlt wird über das monatliche Hausgeld, das sich aus dem Wirtschaftsplan ergibt (§ 28 WEG). Die Pflicht zur Zahlung trifft jeden Wohnungseigentümer.
Hinweis für Vermieter: Auf Mieter lassen sich Verwaltungskosten nicht umlegen, denn sie gehören nicht zu den Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Vermietende Eigentümer können die Verwaltergebühren für ihre vermietete Eigentumswohnung in der Regel als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Lassen Sie das im Einzelfall von Ihrem Steuerberater prüfen.
Was kostet eine Hausverwaltung in München und Landsberg?
Für die WEG-Verwaltung in München, Landsberg und dem Umland gilt bei LIKKA derselbe Rahmen: je nach Objektgröße rund 30 bis 70 € netto je Einheit und Monat, mit einem Angebot nach Besichtigung.
Öffentliche Durchschnittswerte für München gibt es nicht. Vergleichen Sie deshalb die Angebote jeder Hausverwaltung nach Leistung, nicht nur nach dem Preis. Entscheidend ist, was im Preis enthalten ist: persönliche Ansprechpartner, eine sauber geführte Buchhaltung, ein eigenes WEG-Konto je Gemeinschaft und digitale Abrechnungen im Kundenportal.
Wer die Hausverwaltung wechseln will, findet den Überblick für Eigentümer im Raum München unter Hausverwaltung wechseln in München. Hinweise zur Region lesen Sie im Beitrag Hausverwaltung in Landsberg am Lech.
Angebote vergleichen: So gehen Eigentümer vor
Vergleichen Sie Angebote immer mit vollständigem Leistungsumfang und mit klar getrennten Grund- und Sonderleistungen; der Preis je Einheit allein reicht nicht.
- Leistungsumfang festlegen: Was soll die Verwaltung leisten, was übernimmt der Verwaltungsbeirat?
- Mehrere Angebote einholen; eine feste Zahl von Angeboten ist nach der Rechtsprechung nicht vorgeschrieben (siehe Drei Angebote sind keine Pflicht mehr).
- Grund- und Sonderleistungen nebeneinanderlegen und nach Sonderhonoraren fragen.
- Qualifikation prüfen: Erlaubnis, Weiterbildung, Versicherung, Zertifizierung.
- Vertragslaufzeit und Kündigung prüfen; die Bestellung dauert höchstens fünf Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG).
Der Verwaltervertrag wird von der Eigentümerversammlung beschlossen. Planen Sie genug Zeit ein, damit die Angebote vor der Versammlung beim Beirat und bei den Eigentümern liegen. Wer Gebühren und Aufgaben der Hausverwaltung transparent vergleicht, entscheidet in der Eigentümerversammlung auf einer sicheren Grundlage.
Wie LIKKA die Kosten der WEG-Verwaltung transparent macht
LIKKA erstellt für jede Eigentümergemeinschaft ein Angebot nach der Besichtigung, in dem Grund- und Sonderleistungen getrennt ausgewiesen sind. Für die WEG-Verwaltung berechnet LIKKA je nach Objektgröße rund 30 bis 70 € netto je Einheit und Monat.
Unsere zertifizierten Verwalter führen für jede Gemeinschaft ein eigenes Konto, arbeiten mit digitaler Belegprüfung und Kundenportal und sind persönliche Ansprechpartner für Eigentümer und Beirat. Mehr zum Leistungsumfang finden Sie unter WEG-Verwaltung. Die Mietverwaltung berechnen wir mit 3 bis 5 % der Nettokaltmiete, die Gewerbeverwaltung mit rund 5 % der Sollmiete; für die Sondereigentumsverwaltung erstellen wir ein individuelles Angebot.
Wenn Sie mit Ihrer bisherigen Hausverwaltung unzufrieden sind, bieten wir Unterstützung beim Wechsel an. Den Ablauf beschreibt die Seite Verwaltung wechseln.
Häufige Fragen
Was kostet eine Hausverwaltung im Monat?
Für die WEG-Verwaltung berechnet LIKKA je nach Objektgröße rund 30 bis 70 € netto je Einheit und Monat: bei 3 bis 9 Einheiten rund 40 bis 70 €, bei 10 bis 30 Einheiten rund 32 bis 48 € und bei über 30 Einheiten rund 28 bis 40 €. Für Anlagen ab 100 Einheiten erstellen wir ein individuelles Angebot.
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2, § 28 WEG
Was kostet eine Hausverwaltung pro Wohnung?
Die WEG-Verwaltung wird je Wohnung beziehungsweise Einheit und Monat abgerechnet; bei LIKKA sind das je nach Objektgröße rund 30 bis 70 € netto. Für eine vermietete Wohnung kommt bei Bedarf die Sondereigentumsverwaltung hinzu, die wir individuell anbieten.
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2 WEG
Was kostet eine Hausverwaltung für 3 Parteien?
Für sehr kleine Gemeinschaften gilt bei LIKKA die Stufe 3 bis 9 Einheiten mit rund 40 bis 70 € netto je Einheit und Monat und eine Mindestpauschale von 300 € netto je Objekt und Monat. Bei 3 Parteien greift deshalb in der Regel die Mindestpauschale.
Rechtsgrundlage: § 28 WEG
Was kostet eine Hausverwaltung für 6 Parteien oder ein Mehrfamilienhaus?
Ist das Haus in Wohnungseigentum aufgeteilt, gilt für 6 Parteien die Stufe 3 bis 9 Einheiten: rund 40 bis 70 € netto je Einheit und Monat, mindestens 300 € netto je Objekt. Gehört das Mehrfamilienhaus einem Eigentümer allein, berechnen wir die Mietverwaltung mit 3 bis 5 % der Nettokaltmiete.
Rechtsgrundlage: § 28 WEG
Was kostet die Verwaltung einer Eigentumswohnung?
Den Anteil an der WEG-Verwaltung zahlt jeder Eigentümer über das Hausgeld; bei LIKKA je nach Objektgröße rund 30 bis 70 € netto je Einheit und Monat. Soll zusätzlich die vermietete Wohnung selbst betreut werden, erstellen wir für die Sondereigentumsverwaltung ein individuelles Angebot.
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2 WEG
Was kostet eine Mietverwaltung?
LIKKA berechnet die Mietverwaltung mit 3 bis 5 % der Nettokaltmiete; zur Orientierung sind das meist 30 bis 55 € brutto je Wohnung und Monat. Die Kosten trägt der Vermieter, auf die Mieter dürfen sie nicht umgelegt werden.
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV
Wer zahlt die Hausverwaltung?
In der Eigentümergemeinschaft zahlen alle Eigentümer über das Hausgeld, in der Regel nach Miteigentumsanteilen, sofern die Gemeinschaft nichts anderes beschlossen hat. Die Mietverwaltung zahlt der Vermieter.
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2 WEG
Sind Verwaltergebühren auf Mieter umlagefähig?
Nein. Verwaltungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten und dürfen nicht über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV
Was darf der Hausverwalter in Rechnung stellen?
Die im Verwaltervertrag vereinbarte Grundvergütung und klar beschriebene Sonderleistungen, etwa außerordentliche Versammlungen oder die Betreuung größerer Baumaßnahmen. Grund- und Sonderleistungen müssen transparent voneinander abgegrenzt sein.
Rechtsgrundlage: BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 – V ZR 278/17
Kann ich Hausverwalterkosten von der Steuer absetzen?
Vermietende Eigentümer können die Verwaltungskosten für ihre vermietete Wohnung in der Regel als Werbungskosten ansetzen. Wie viel im Einzelfall anerkannt wird, klärt Ihr Steuerberater.
Rechtsgrundlage: § 9 EStG
Wie finde ich eine qualifizierte Hausverwaltung?
Prüfen Sie Erlaubnis nach § 34c GewO, Weiterbildung, Berufshaftpflichtversicherung und Zertifizierung. Seit dem 1. Dezember 2023 haben Eigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.
Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 2 Nr. 6, § 26a WEG
Rechtsgrundlage: §§ 16, 19 Abs. 2 Nr. 6, 24 Abs. 7, 26, 26a, 28 WEG; § 34c GewO; § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV; § 9 EStG; BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 – V ZR 278/17; Quelle Marktzahl: VDIV-Branchenbarometer 2026 (veröffentlicht am 4. August 2026)
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
Änderungsverlauf
Aktualisiert am 07.10.2026: Überarbeitet: LIKKA-Preis zuerst, Tabellen zu Kostenfaktoren sowie Grund- und Sonderleistungen, Schritte zum Angebotsvergleich, erweiterte häufige Fragen
Aktualisiert am 14.10.2026: Erweitert: Preisstaffel nach Objektgröße, Kosten für 3 und 6 Parteien, Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus und Eigentumswohnung, Mietverwaltung in Prozent der Nettokaltmiete, neue häufige Fragen


