Viele Beiräte zögern den Wechsel hinaus, weil sie Aufwand und Streit fürchten. Dabei ist der Weg klar geregelt und gut planbar. Wer die Schritte kennt, bringt den Wechsel in wenigen Monaten sicher über die Bühne.
- Lage klärenVertrag und Mängel prüfen
- Nachfolger wählenGespräche und Unterlagen
- VersammlungLadung mindestens drei Wochen vorher
- BeschlussEinfache Mehrheit
- ÜbergabeCheckliste und Protokoll
- 100 TagePrüfen und Fahrplan festlegen
1. Lage klären
Sammeln Sie, was nicht funktioniert: späte Abrechnungen, liegen gebliebene Beschlüsse, fehlende Erreichbarkeit. Prüfen Sie Laufzeit und Kündigungsregeln im Verwaltervertrag. So wissen Sie, welcher Weg aus dem Vertrag passt.
2. Nachfolger auswählen
Laden Sie mehrere Verwaltungen zum Gespräch ein und lassen Sie sich Leistungen und Konditionen vorlegen. Achten Sie auf Zertifizierung, Erreichbarkeit und darauf, wie der Verwalter Entscheidungen vorbereitet.
3. Versammlung vorbereiten
Abberufung und Neubestellung gehören auf die Tagesordnung, mit klaren Beschlussvorlagen. Die Ladungsfrist soll mindestens drei Wochen betragen, außer in besonders dringenden Fällen. Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich pflichtwidrig einzuladen, können der Beiratsvorsitzende, sein Vertreter oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer einberufen.
Wortlaut nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz(3) Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich pflichtwidrig, die Versammlung der Wohnungseigentümer einzuberufen, so kann die Versammlung auch durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats, dessen Vertreter oder einen durch Beschluss ermächtigten Wohnungseigentümer einberufen werden.
(4) Die Einberufung erfolgt in Textform. Die Frist der Einberufung soll, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens drei Wochen betragen.
4. Beschließen
Es genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der neue Verwalter wird bestellt, der Verwaltervertrag in der Regel gleich mitbeschlossen.
Wortlaut nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der JustizBei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
5. Übergabe
Der bisherige Verwalter gibt Unterlagen, Konten und laufende Vorgänge heraus. Eine Checkliste mit Protokoll sorgt dafür, dass nichts verloren geht.
6. Die ersten 100 Tage
Jetzt zeigt sich, ob der Wechsel richtig war. Der neue Verwalter prüft Verträge, Kosten und den Zustand des Gebäudes und legt mit dem Beirat einen Fahrplan fest.
- Abberufung jederzeit, ohne wichtigen Grund
- Einfache Mehrheit genügt
- Ladungsfrist mindestens drei Wochen
- Übergabe mit Checkliste und Protokoll
Rechtsgrundlage: §§ 24 bis 26 WEG
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
